Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 267/2005 vom 22.03.2005

Aufnahme in eine katholische Bekenntnishauptschule

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 7. August 2003 einen unanfechtbaren Beschluss gefasst, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag:

Die Eltern einer Schülerin moslemischen Glaubens beantragen die Aufnahme ihres Kindes in eine katholische Grundschule und erklären sich bereit, dass das Kind am katholischen Religionsunterricht teilnimmt. Seitens der Schule wird dieser Aufnahmeantrag allerdings abgelehnt. Auch das zuständige Verwaltungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen fehlender Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes abgelehnt. Das OVG NRW hat die zulässige Beschwerde ebenfalls als unbegründet abgewiesen.

Die Antragsteller, die ihre Tochter nach den Lehren des Islams erziehen, machen ein religiöses Interesse, das den Besuch einer anderen als einer katholischen Bekenntnisschule als schlechthin unzumutbar erscheinen lasse, nicht geltend. Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Fächer, Unterrichtsinhalte und Unterrichtsanforderungen der in Betracht kommenden Hauptschulen derart unterschiedlich seien, dass der Tochter der Antragsteller ein späterer Wechsel zu einer anderen Hauptschule unmöglich, jedenfalls schlechthin unzumutbar sei. Es sei weder ersichtlich noch vorgetragen, dass für beide Hauptschulen unterschiedliche Stundentafeln, Richtlinien, Lehrpläne und sonstige Unterrichtsvorgaben gelten. Darüber hinaus hätten die Antragsteller keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass die konkreten Leistungsanforderungen an beiden Hauptschulen abweichend von den für beide Hauptschulen in gleicher Weise geltenden Stundentafeln, Richtlinien, Lehrplänen und sonstige Unterrichtsvorgaben so unterschiedlich seien, dass ein späterer Wechsel der Hauptschule mit schlechthin unzumutbaren Nachteilen, etwa der Wiederholung einer Klasse, verbunden wäre.

Die Entscheidung kann abgerufen werden im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule/Entscheidungen.

Az.: IV/2 211-32

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