Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 339/2021 vom 28.06.2021

Aufhebung der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen

Mit Schnellbrief Nr. 200 vom 6. April 2021 hatten wir Sie über den Verordnungsentwurf zur Aufhebung der Eigenbetriebsdurchführungsverordnung (EigBetrDVO) informiert, mit dem die gesamte Eigenbetriebsdurchführungsverordnung gestrichen wird. Begründet wurde dies damit, dass die EigBetrDVO durch die mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz erfolgten Änderungen im Bereich der örtlichen Prüfung der Eigenbetriebe entbehrlich geworden sei. Die Aufhebungsverordnung ist nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 45 vom 28.06.2021, Seite 757, veröffentlicht und tritt damit am 29.06.2021 in Kraft. Neben der Aufhebung der EigBetrDVO sieht die Verordnung vor, dass für die Jahresbeschlüsse der Eigenbetriebe, die für bis zum Ablauf des 31.12.2020 endende Wirtschaftsjahre aufzustellen sind, die Vorschriften der EigBetrDVO fortbestehen. Dies gilt ebenso für Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der Eigenbetriebe geführt werden.

Az.: 28.8-001/001 we

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