Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 299/2005 vom 18.03.2005

Aufhebung der Mobilfunk-Erlasse

Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 11. März 2005 mitgeteilt, dass die Runderlasse des Ministeriums zur baurechtlichen Beurteilung von Mobilfunkanlagen (Mobilfunk-Erlasse) ersatzlos aufgehoben werden. Es handelt sich um den Runderlass vom 10.10.2002 (MinBl. NRW 2003, S. 149) und den Runderlass vom 11. April 2003, Az.: II A 1/901.3 (nicht veröffentlicht).

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat sämtliche Mobilfunk-Erlasse von Anfang an als unnötig abgelehnt, weil die angesprochenen Fragen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Mobilfunkvereinbarung auf Bundesebene vom Juli 2001 und der Mobilfunkvereinbarung auf Landesebene NRW vom Juli 2003 geklärt sind. Aufgrund des im Jahr 2003 neu eingeführten § 74 a Bauordnung NRW sind Teile des Mobilfunkerlasses ohnehin gegenstandslos geworden.

Aufgrund einer übereinstimmenden Erklärung der kommunalen Spitzenverbände und der Mobilfunknetzbetreiber-Firmen hat sich das Ministerium für Städtebau und Wohnen nun entschlossen, die Mobilfunk-Erlasse ersatzlos aufzuheben. Das Ministerium hat mitgeteilt, dass der Aufhebungserlass in Kürze im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht wird.



Az.: II schw/g

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