Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 17/2021 vom 20.01.2021

Aufenthaltsunterstützung für britische Staatsangehörige in Deutschland

Der DStGB hat die Geschäftsstelle über ein Unterstützungsangebot der Organisation für Migration (IOM) hingewiesen. Die IOM unterstützt britische Staatsangehörige in schwierigen Lebensumständen dabei, ihr Bleiberecht nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in Deutschland zu sichern.

Das kostenfreie Unterstützungsangebot umfasst die zusätzliche Sensibilisierung britischer Bürger*Innen hinsichtlich dieser Thematik, die Vermittlung von Informationen und direkte Unterstützung beim Durchlaufen des Antragsprozesses mittels einer Helpline für vulnerable britischer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen.

Das Unterstützungsangebot kann per Telefon, per E-Mail sowie per Facebook-Gruppe in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link UKNSF_DEU | Internationale Organisation für Migration (iom.int). Der United Kingdom Nationals Support Fund (UKNSF) wird mit Unterstützung der britischen Regierung seit April dieses Jahres in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen umgesetzt. Daneben ist die IOM im Rahmen des UKNSF Projekts auch noch in Frankreich, Spanien, Polen, Slowakei, Deutschland, Italien und Portugal tätig.

KONTAKTMÖGLICHKEITEN UK NATIONALS SUPPORT FUND
Die IOM unterstützt: per Telefon +49 (0)30 206066111, (Montag bis Donnerstag, 10-12 und 14-17 Uhr) per Mail: UKNationalsDE@iom.int über die offizielle Facebook-Gruppe: Facebook-Group.

Az.: 10.0.14-002/001

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