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StGB NRW-Mitteilung 259/2016 vom 30.03.2016

Asylpaket II und Verschärfung des Ausweisungsrechts in Kraft

Am 17. März 2016 sind das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") und das Gesetz zur erleichterten Ausweisung ausländischer Straftäter in Kraft getreten. Das Asylpaket II enthält ein ganzes Bündel auch vom Städte- und Gemeindebund NRW unterstützter Maßnahmen, um die Asylverfahren zu beschleunigen, Fehlanreize zu beseitigen sowie die Steuerung der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Deutschlands deutlich zu verbessern und zu verstetigen.

Des Weiteren enthält das Gesetzespaket auch die Aussetzung des Rechtes auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre, Regelungen zur Beseitigung von Hindernissen bei Abschiebungen und die Senkung von Asylbewerberleistungen, die zudem nur noch derjenige in voller Höhe erhält, der auch wirklich die ihm zugewiesene Aufnahmeeinrichtung aufsucht. (Quelle: DStGB-Aktuell vom 22.03.2016)

Az.: 16.1.1

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