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StGB NRW-Mitteilung 726/2023 vom 09.11.2023

Asyl & Flüchtlinge: Bundeskabinett verbessert Datenaustausch und erleichtert Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Geduldeten

Die Bundesregierung hat Neuregelungen zur Verbesserung des Datenaustauschs im Ausländer- und Sozialrecht sowie für den erleichterten Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Geduldeten beschlossen. Mit den Entwürfen sollen die kommunalen Ausländer- und Sozialbehörden sowie Jobcenter entlastet und die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt befördert werden. Zugleich sprach sich das Bundeskabinett für die Verschärfung von Strafvorschriften für Schleuser aus. Das Gesetzespaket geht nunmehr ins parlamentarische Verfahren. Aus Sicht des DStGB gehen die Neuregelungen in die richtige Richtung. Die Umsetzung, insbesondere bei der Digitalisierung im Migrationsbereich, muss trotz gebotener Eile für die Behörden und das Personal maßvoll erfolgen. Bund und Länder müssen die Kommunen dabei hinreichend unterstützen. Der frühzeitigere Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit Bleibeperspektive wird aus kommunaler Sicht ausdrücklich unterstützt.

Im Einzelnen sehen die geplanten Neuregelungen Folgendes vor:

Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht

Der Entwurf hat einen verbesserten Datenaustausch über das Ausländerzentralregister (AZR) zum Ziel. Im AZR sollen künftig Angaben dazu erfasst werden, ob Betroffene existenzsichernde Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem Zweiten, Achten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Unterhaltsvorschussgesetz, zum Beispiel Leistungen für Asylbewerber/innen, Bürgergeld, Sozialhilfe oder vom Staat geleistete Unterhaltsvorschüsse, erhalten. Im Zentralregister soll künftig erfasst werden, ob und wie lange Betroffene Leistungen beziehen und welche Behörde dafür zuständig ist. Ausländer- und Leistungsbehörden, wie etwa Sozialämter und Jobcenter, sollen entlastet werden, indem manuelle Abfragen zu Sozialleistungen entfallen. Zudem sollen die rechtlichen Hürden für die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren aus dem Ausländerzentralregister abgebaut, die Arbeit der Ausländerbehörden, Auslandsvertretungen und Leistungsbehörden im Bereich der Verpflichtungserklärungen effizienter gestaltet und in bestimmten Teilbereichen bundeseinheitliche IT-Sicherheitsstandards für die Datenverarbeitung im Rahmen der Identitätssicherung und -überprüfung etabliert werden.

Erleichterter Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Geduldeten

Asylsuchenden und Geduldeten soll ein früherer und leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Frühestens nach drei und spätestens nach sechs Monaten in Deutschland soll künftig die Arbeitsaufnahme für Asylsuchende möglich sein. Bisher galt diese Frist nur für Eltern von Kindern. Alleinstehende mussten bis zu neun Monate warten, bis sie eine Arbeit aufnehmen durften. Der erleichterte Arbeitsmarktzugang gilt dagegen nicht für Personen, die Deutschland verlassen müssen, aus sicheren Herkunftsländern stammen, offensichtlich unbegründete Anträge gestellt haben oder ihre Identitätsklärung verweigern.

Strafverschärfung für Schleuserkriminalität

Zudem hat das Bundeskabinett Erhöhungen der Strafen für Schleuser auf den Weg gebracht. Bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Schleusung oder bei Fällen mit Waffen, Gesundheitsgefährdung, unbegleiteten Minderjährigen oder Durchbrechen einer Polizeikontrolle soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe gelten, so dass diese Straftaten als Verbrechen eingestuft werden. Die Befugnis zur Telekommunikationsüberwachung steht Polizei und Staatsanwaltschaft künftig bei allen Schleusungsdelikten zur Verfügung.

Die Regelungsinhalte sind unter www.bmi.bund.de abrufbar.

Anmerkung des StGB NRW und des DStGB

Die geplanten Neuregelungen sind aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Es handelt sich um wichtige, aber nur kleine Schritte, um die Kommunen in der derzeitig angespannten Lage zu entlasten und zu unterstützen. Insbesondere mit dem Gesetzentwurf zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht, dem erleichterten Zugang zum automatisierten Verfahren und der Abbildung des Leistungsbezugs im AZR sowie den Erleichterungen für eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration, vor allem für Asylsuchende mit Bleibeperspektive, wurden wichtige kommunale Forderungen aufgegriffen. Die Weiterentwicklung der Datenaustauschstandards, die Anpassung der Fachverfahren bzw. die Schaffung von Schnittstellen für die Anbindung und Verknüpfung mit dem AZR sowie die technische Ausstattung, insbesondere der Leistungsbehörden, ist jedoch mit einem erheblichen personellen, technischen und finanziellen Aufwand verbunden. Der zusätzliche Arbeits- und Investitionsaufwand muss insgesamt in einem angemessenen Verhältnis zur Zielsetzung stehen und für die Behörden und das Personal maßvoll erfolgen. Hierzu braucht es die volle Unterstützung von Bund und Ländern. Dass der Bund die Kosten für das Mammutprojekt der Digitalisierung der Ausländerbehörden in die zusätzliche Flüchtlingspauschale in Höhe von 1 Milliarde für die Unterstützung der Kommunen mit einpreist, wird der Situation und den Bedarfen in beiden Handlungsbereichen in den kommunalen Behörden keinesfalls gerecht.

Die Erleichterungen des Arbeitsmarkzugangs gehen in die richtige Richtung. Der DStGB hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass Geflüchteten mit Bleibeperspektive so frühzeitig wie möglich der Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt gewährt wird. Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass dies nicht für Asylsuchende gilt, die unmittelbar ausreisepflichtig sind, aus sicheren Herkunftsländern stammen, offensichtlich unbegründete Anträge gestellt haben oder ihre Identitätsklärung verweigern. Es bleibt das weitere parlamentarische Verfahren abzuwarten.

Quelle: DStGB Aktuell 4423 vom 03.11.2023

Az.: 16.1.1-002/002

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