Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 400/2016 vom 04.05.2016

Artenschutzrechtliche Bewertung von Brachen für Flüchtlings-Wohnbau

Die Zuwanderung von Flüchtlingen erfordert u. a. einen zusätzlichen Bedarf an Wohnraum in Nordrhein-Westfalen, für den geeignete Flächen bereitgestellt und entwickelt werden müssen. Die Wiedernutzung von Brachflächen, die oft in Verbindung mit der Sanierung von Altlasten steht, ist dabei ein wichtiger Baustein für eine flächensparende Siedlungsentwicklung.

Dazu steht der AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) den Kommunen als Partner bei der Bewertung von Brachflächen zur Einschätzung möglicher Schadstoffrisiken sowie im Hinblick auf den zeitlichen und finanziellen Aufwand zur Aufbereitung der Flächen zur Verfügung.

Darüber hinaus hat das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, FB 24) angeboten, für ausgewählte Brachflächen, auf denen Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen werden soll, Artenschutz-Vorprüfungen durchzuführen und das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial für die planenden Kommunen zu bewerten. Der StGB NRW begrüßt dieses Angebot.

Damit das LANUV angesichts der fortgeschrittenen Vegetationsperiode mit seiner Arbeit zeitnah beginnen kann, sind alle interessierten Kommunen aufgerufen, geeignete Flächen, die sie für eine wohnbauliche Nutzung für Flüchtlinge in Betracht ziehen, bei denen aber möglicherweise Konfliktpotential zum Artenschutz besteht, dem AAV zu melden. Dieser erstellt dann in Abstimmung mit MKULNV-III-4 kurzfristig eine Prioritätenliste und leitet sie an das LANUV weiter. Ihre Meldung richten Sie bitte an die Email-Adresse von Sabine Boos: s.boos@aav-nrw.de .

Az.: 20.1.4.11-004/001 gr

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