Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 235/1996 vom 20.05.1996
Arbeitsschutz
Der Bund hat unverbindliche Auslegungshinweise zur Anwendung von EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz, deren Umsetzungsfrist abgelaufen ist, erarbeitet. Diese liegen mittlerweile zur Anwendung der EU-Richtlinie "Bildschirmarbeitsplätze" und zur Anwendung der EU-Richtlinie "Manuelle Handhabung von Lasten" vor. Sie können direkt beim NWStGB, Bonner Büro, August-Bebel-Allee 6, 53175 Bonn, angefordert werden.
Az.: I/1 047-11 wi/gt