Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 74/2024 vom 24.01.2024

Arbeitskreissitzung Kommunale Wasserversorgung am 07.02.2024 in Dortmund

Der Städte- und Gemeindebund NRW veranstaltet am 07.02.2024 in Dortmund den 4. Arbeitskreis „Kommunale Wasserversorgung“. Auf diesem Erfahrungsaustausch werden insbesondere die Themenfelder Bundes-Trinkwasserverordnung 2023 (TrinkwV), die am 12.12.2023 in Kraft getretene Bundes-Trinkwasser-Einzugsgebiete-Verordnung (TrinkwEZG) und die Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes (§ 38 Abs. 3 LWG NRW) behandelt werden. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Abgrenzung des jeweiligen Risikomanagements in der Wasserversorgung auf der Grundlage der TrinkwEZG und der TrinkwV von Bedeutung.

Daneben wird das Thema „Klimawandel und Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung“ sowie die seit dem 12.01.2023 geltende Verpflichtung (§ 50 Abs. 1 Satz 2 WHG), öffentliche Trinkwasserspender als Innen- und Außenanlagen aufzustellen und zu betreiben, einen thematischen Schwerpunkt bilden. Weiterhin wird die aktuelle Rechtsprechung zur Wasserversorgung (u.a. Wasseranschlussbeitrag für Photovoltaik-Freiflächen-Anlage) sowie die Wassergebühr (§ 39 LWG NRW) und der Kostenersatz für Hausanschlüsse (u. a. Ersatz wegen Überbauung, Ersatz von Bleileitungen) jeweils ein Themenfeld darstellen.

Für die Seminarunterlagen, die Verpflegung und ein Mittagessen entsteht ein Kostenbeitrag in Höhe von 75,- Euro. Interessierte können sich ausschließlich per E-Mail unter folgender Adresse an: christiane.koch@kommunen.nrw

Az.: 24.0.12 qu

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