Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 845/2023 vom 18.12.2023

Arbeitskreis "Kommunale Abfallbetriebe"

Der Städte- und Gemeindebund NRW veranstaltet am 15.01.2024 in Dortmund den 24. Arbeitskreis „Kommunale Abfallbetriebe“. Auf diesem Erfahrungsaustausch sind unter anderem die Umsetzung des ab dem 01.01.2024 geltenden Einwegkunststofffondsgesetzes sowie die Möglichkeiten der Erfüllung der strengen Anforderungen der Bioabfallverordnung bei der Sammlung von Bioabfällen als Schwerpunktthemen angesetzt. Ebenso werden alternative Antriebstechniken und Rückfahrassistenzsysteme bei Abfallfahrzeugen behandelt. Neben der weiteren Darstellung der aktuellen Rechtsprechung zur kommunalen Abfallentsorgung werden auch die Themen gewerbliche Abfallsammlungen und öffentliches Straßenrecht sowie das Verpackungsgesetz (u. a.: Mehrwegangebotspflicht bei Speisen und Getränken, kommunale Einweg-Verpackungssteuer) ein Themenfeld sein.

Für die Seminarunterlagen, die Verpflegung und ein Mittagessen entsteht ein Kostenbeitrag in Höhe von 75,- Euro. Interessierte können sich ausschließlich per E-Mail unter folgender Adresse an: christiane.koch@kommunen.nrw

Az.: 25.0.2.1 qu

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