Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 98/2015 vom 01.12.2014

Arbeitshilfe zur Konversion militärischer Liegenschaften

Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat eine Arbeitshilfe zu den rechtlichen, planerischen und finanziellen Aspekten der Konversion militärischer Liegenschaften veröffentlicht. Sie zeigt Instrumente und kommunale Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Konversion militärischer Liegenschaften auf. Damit steht interessierten Städten und Gemeinden eine praxisgerechte Arbeitshilfe zur Verfügung, an deren Erarbeitung der DStGB, der Bund und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mitgewirkt haben.

Die Fachkommission Städtebau hatte bereits 1994 unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände für Städte und Gemeinden eine Arbeitshilfe für die Nachnutzung militärischer Liegenschaften veröffentlicht und diese 2002 aktualisiert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Stationierungsentscheidung von Oktober 2011 im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr und der aus dem weiteren Abzug der alliierten Streitkräfte resultierenden Problemstellungen erfolgt nunmehr unter Berücksichtigung veränderter demografischer und wirtschaftsstruktureller Rahmenbedingungen eine erneute Aktualisierung.

Die Arbeitshilfe flankiert eine Festlegung des Koalitionsvertrages, nach der die Kommunen zukünftig zur Beschleunigung von Verkaufsverfahren gegenüber der BImA auch das Instrument des Besserungsscheins verstärkt nutzen können sollen. Die Arbeitshilfe kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des StGB NRW unter Fachinfo & Service > Fachgebiete > Bauen & Vergabe > abgerufen werden.

Az.: II gr-ko

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