Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 91/1997 vom 20.02.1997

Arbeitshilfe für die Rehabilitation von Suchtkranken

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (der freiwillige Zusammenschluß der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Kriegsopferfürsorge und Sozialhilfe, der Bundesanstalt für Arbeit, der Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Förderung und Koordinierung der Rehabilitation) hat eine Arbeitshilfe für die Rehabilitation von Suchtkranken Alkohol, Drogen, Medikamente, herausgegeben. Die ständig steigende Tendenz bei diesen Erkrankungen verursacht immer höhere Kosten bei der Rehabilitation und macht deshalb ein zielgerichtetes, planvolles und abgestimmtes Handeln erforderlich. Die vorliegende Arbeitshilfe zeigt aus, welche Maßnahmen und Leistungen für die Rehabilitation bei Suchtkranken in Betracht kommen und beschreibt den Ablauf Rehabilitationsverfahrens. Neben der Darstellung der sog. Behandlungsphase widmet die Arbeitshilfe der Kontakt- und Betreuungsphase sowie der Nachsorgephase besondere Aufmerksamkeit.

Die modernen Behandlungskonzepte für Suchtkranke sind flexibel und differenziert. Die individuellen psychischen und sozialen Aspekte der Abhängigkeitserkrankung bestimmen mehr und mehr den Rehabilitationsprozeß. Daher berücksichtigt die Arbeitshilfe das biopsychosoziale Krankheitsbilder der Substanzabhängigkeit als theoretische Basis für die Behandlung Suchtkranker. Es wird davon ausgegangen, daß die Abstinenz von Suchtmitteln nicht Behandlungsvoraussetzung sein muß. Damit können also Rehabilitationsleistung bei Suchtkranken, bezogen auf den motivationalen Prozeß, frühzeitig einsetzen.

Die Arbeitshilfe geht von einem umfassenden Rehabilitationsgedanken aus, der die Rehabilitation von Suchtkranken als Prozeß versteht, in dem unterschiedliche Hilfen möglich sind, die zeitlich parallel oder in zeitlicher Folge jeweils so kombiniert werden wie es dem individuellen Hilfebedarf entspricht. Dementsprechend werden wie bei anderen Erkrankungen und Behinderungen die Grundsätze der Frühzeitigkeit, Ganzheitlichkeit, Nahtlosigkeit und Bedarfsgerechtigkeit sowie der Grundsatz "ambulant vor stationär" beachtet. Vorurteilsfreier, sachlicher, konsequenter Umgang mit Abhängigkeiten gelten als Voraussetzung, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen.

Die Arbeitshilfe richtet sich im Zusammenhang mit den internistisch/neurologischen Folgen der Sucht insbesondere an

- Mitarbeiter in Einrichtungen und Diensten der Rehabilitation;

- Ärzte und Mitarbeit der Leistungsträger, sowie die Mitarbeiter im Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung, den Ärztlichen und Psychologischen Dienst der Bundesanstalt für Arbeit etc.;

- Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern;

- in Ergänzung zur Rehabilitation tätige sowie mit der Nachsorge befaßte Berufsgruppen, vor allem niedergelassene Ärzte sowie Psychologen, Sozialarbeiter, Ergotherapeuten, Psychotherapeuten.

Ziel dieses Leitfadens ist es jedoch auch, Betroffene und ihre Angehörigen über Möglichkeiten, Zielsetzung und Verlauf der Rehabilitation von Suchtkranken zu informieren. Darüber hinaus stellt die Arbeitshilfe auch ein Hilfsmittel zur Fortbildung für alle in den Sozialversicherungen tätigen Rehabilitationsfachkräfte dar.

Die Arbeitshilfe ist bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Walter-Kolb-Str. 9 - 11, 60594 Frankfurt am Main, zum Preis von DM 1,40 zzgl. Versandkosten und MwSt. zu beziehen.

Az.: II 540

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