Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 652/2016 vom 08.09.2016

Arbeitsgruppe zur Anwendung der Energieeinsparverordnung

Für den Vollzug des Energieeinsparrechts sind die Bundesänder zuständig. Im Zuge der Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV)  treten immer wieder Fragen auf, die sich aus dem Gesetzestext alleine oder auch aus den in Bezug genommenen Normen nicht immer eindeutig beantworten lassen und unterschiedliche Auslegungen ermöglichen.

Um vor diesem Hintergrund im Vollzug eine möglichst einheitliche Anwendung der EnEV zu ermöglichen, hat die Fachkommission "Bautechnik" der Bauministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerichtet, welche  Anfragen von allgemeinem Interesse beantworten soll.

Die Arbeitsgruppe wurde unter Beteiligung von Vertretern der zuständigen Bundesministerien, des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalens sowie des Deutschen Instituts für Bautechnik - DIBt - eingerichtet.

Die Fragen und Antworten werden auf dem Infoportal „Energieeinsparung“ des BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ) veröffentlicht.  Sie können aufgerufen werden unter der Internetadresse www.bbsr-energieeinsparung.de , dort unter EnEV / Auslegungen.

Az.: 20.3.2-003/001 gr

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