Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 221/1998 vom 05.05.1998

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster

Am 26.03.1998 fand in Wadersloh-Liesborn die erste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster für das Jahr 1998 statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Walter, Everswinkel, konnte neben den Vertretern der Mitgliedskommunen als Repräsentanten der gastgebenden Gemeinde Wadersloh Herrn Bürgermeister Grothues und Herrn Gemeindedirektor Gövert sowie als Vertreter der Bezirksregierung Herrn Oberregierungsrat Risse begrüßen.

Bürgermeister Grothues begrüßte die Teilnehmer der Tagung und gab einen Überblick über die aktuelle Lage und die bisherige Entwicklung der Gemeinde Wadersloh. Insbesondere berichtete er über die Problematik, in einer im wesentlichen immer noch landwirtschaftlich geprägten Gemeinde den Belangen auch der mittelständischen Industrie Rechnung zu tragen. Insgesamt gesehen habe jedoch die in ihrer jetzigen Form aus der kommunalen Gebietsreform hervorgegangene Gemeinde Wadersloh eine sehr positive Entwicklung erfahren. Besonders wies Bürgermeister Grothues auf den kultur- und bauhistorischen Stellenwert der Tagesstätte "Klosterhof" hin.

Im ersten Fachreferat der Tagung berichtete Referent Stein, NWStGB, über den aktuellen Stand der Einführung des Euro und die hiermit verbundenen Fragen für die Städte und Gemeinden. Vor dem Hintergrund der nunmehr vorliegenden Konvergenzberichte und der politischen Festlegung sowohl auf der europäischen Ebene als auch in der Bundesrepublik Deutschland bestehe kein Zweifel mehr daran, daß die Bundesrepublik Deutschland neben zehn weiteren Mitgliedsstaaten der EU zu den Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion gehören werde. Auf dieser Annahme basierend untersuchte der Referent die Frage, welche Folgen und Handlungsanforderungen sich mit der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion für die Kommunen verknüpfen. Ausgehend von einer Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen schilderte Herr Stein die Auswirkungen der Währungsunion auf die kommunalen Haushalte und stellte Strategien zur organisatorischen Bewältigung der Umstellung von DM auf Euro vor. Insbesondere ging er auf das Pilotprojekt "Euro" ein, welches die Kreissparkasse Köln, die WestLB, die WestKC und die kommunalen Spitzenverbände in den Stadtverwaltungen Hürth und Bergisch Gladbach sowie der Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises durchführen. Die Erkenntnisse aus diesem Pilotverfahren sollen allen Städten und Gemeinden zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt gesehen sei die Umsetzung der Europäischen Währungsunion auf kommunaler Ebene sicher eine anspruchsvolle, aber durchaus mit vertretbarem Aufwand zu bewältigende Aufgabe für die Städte und Gemeinden.

Anschließend berichtete das Geschäftsführende Präsidialmitglied des NWStGB, Friedrich Wilhelm Heinrichs, über aktuelle kommunalpolitische Tagesfragen. Hier ging er zunächst auf den immer noch vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen anhängigen Rechtsstreit zur Verfassungsmäßigkeit des kommunalen Finanzausgleichs ein. Die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof sei nunmehr für den 25.05.1998 terminiert, so daß u.U. im Sommer mit einer Entscheidung des Gerichts gerechnet werden könne. Ein weiteres Verfassungsstreitverfahren sei mit Unterstützung des NWStGB hinsichtlich der Regelungen im Flüchtlings- und Asylbereich anhängig gemacht worden. Insbesondere die Beendigung der Zuweisungen für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge sowie die viel zu kurze zeitliche Befristung der Leistungen des Landes für endgültig abgewiesene Asylbewerber verstoße gegen landesverfassungsrechtliche Grundsätze und sei daher nicht aufrechtzuerhalten. Besonders betonte Herr Heinrichs, daß derartige Verfassungsstreitverfahren kein Selbstzweck seien, vor dem Hintergrund der weiterhin äußerst angespannten kommunalen Haushaltslage seien diese aber als ultima ratio in den konkret genannten Fällen nicht vermeidbar gewesen.

Hinsichtlich der diskutierten weiteren Novellierung der Gemeindeordnung konnte Herr Heinrichs berichten, daß dies in dieser Legislaturperiode des Landtages nicht mehr beabsichtigt sei.

Ein weiterer zentraler Punkt des Vortrages war das Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden. Herr Heinrichs wies darauf hin, daß es - bei aller berechtigter Kritik an diesem Gesetz - dennoch sinnvoll sei, hier seitens der Städte und Gemeinden konstruktiv mitzuarbeiten und die wenigen Möglichkeiten, die das Gesetz eröffne, konsequent zu nutzen. Anderenfalls liefe man Gefahr, in Zukunft bei verbandsseitigen Initiativen zur Standardssenkung bzw. -streichung auf eine Nichtbeteiligung der kommunalen Seite bei dem hier relevanten Gesetz verwiesen zu werden. Hinsichtlich der hiermit zusammenhängenden Problematik der Schülerfahrtkosten berichtete Herr Heinrichs über die Ergebnisse der mit den Verkehrsträgern geführten Verhandlungen. Diese sehen eine angemessene Reduzierung der kommunalen Zahlungen an die Verkehrsträger vor. Die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen durch die Schüler wird in Zukunft entgeltpflichtig sein.

Hinsichtlich der Problematik der Finanzierung der Kindertagesstätten wies Herr Heinrichs auf die nunmehr vorliegenden Eckpunkte des Landes zu dieser Frage hin. Es sei ein Einsparungsvolumen von ungefähr 300 Mio DM angestrebt, wobei zum einen die Entkoppelung der Personal- von den Sachkosten sowie zum anderen Einsparungen bei den Nachmittagsangeboten diese Kostenentlastung ermöglichen sollen.

Weitere Themen des Vortrags waren die Problematik der Umlageverbände, die Verlagerung der Sozialhilfezuständigkeit auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die Ergebnisse der Umfrage der Geschäftsstelle des NWStGB zur haushaltswirtschaftlichen Lage der Städte und Gemeinden sowie die FFH-Richtlinie.

Az.: IV/1-992-06

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