Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 246/1997 vom 20.05.1997

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster

Die Tagung 1/97 der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster fand am 18.04.1997 in Everswinkel statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Walter, Everswinkel, begrüßte die zahlreichen Vertreter der Mitgliedskommunen und stellte die Stadt Everswinkel als lebendige Gemeinde vor, mit der sich die Einwohner identifizierten.

Das erste Fachreferat zum Thema Fortschreibung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt Münsterland - hielt Abteilungsdirektor Tilkorn von der Bezirksregierung Münster. Herr Tilkorn gab einen Überblick über inhaltliche Änderungen sowie den Stand des Verfahrens. Mit der Genehmigung des GEP könne im Laufe des Jahres 1997 gerechnet werden. Die Prognose, auf der die Fortschreibung des GEP beruhe, werde im Jahre 2000 erneut überprüft. In Umsetzung des Landesentwicklungsplans aus dem Jahre 1995 berücksichtige der GEP besonders stark die Ausweisung interkommunaler, regional bedeutsamer Gewerbegebiete, die von verschiedenen Verkehrsträgern erschlossen seien. Für die Zwischenzeit bis zur Genehmigung des GEP stellte Herr Tilkorn in Aussicht, daß für Gewerbegebiete, denen keine Nutzungshindernisse entgegenstünden, Vorabgenehmigungen für eine Teilregion des GEP im Ausnahmefall erfolgen könne.

Zum Thema regionale Verantwortung und Zusammenarbeit bei der Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten im Münsterland referierten sodann Beigeordneter Dr. Janning, Rheine, sowie der Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer zu Münster, Schnepper. Beide Referenten analysierten die mit dem Vordringen moderner Vertriebsformen des großflächigen Einzelhandels verbundenen Probleme und wiesen auf die Notwendigkeit einer konsequenten Standortsteuerung hin. Ziele der Standortsteuerung sei die Schaffung einer räumlich ausgeglichenen, möglichst verbrauchernahen Versorgungsstruktur, attraktiver und lebendiger Innenstädte und Ortszentren, fairer Chancen für den Einzelhandel in den Zentren, die Vermeidung unnötigen PKW-Verkehrs sowie der Freiraumschutz durch sparsamen Flächenverbrauch. Von den 3,1 Mio. m 2 Verkaufsfläche im Regierungsbezirk Münster insgesamt, befänden sich 1,3 Mio. m 2 Verkaufsfläche großflächig außerhalb von Kernlagen und damit 42 %. Von entscheidender Bedeutung für einen verträglichen Umgang mit dem großflächigen Einzelhandel sei, daß die städtebaulichen und landesplanerischen Vorschriften beachtet würden, Informationsgrundlagen aktuell gehalten werden, Handelsstrukturkonzepte aufgebaut würden, aktiv um Investoren geworben würde sowie das Bewußtsein entwickelt würde, daß ein Stadtentwicklungskonzept durch fast jede großflächige Ansiedlung tangiert und damit weiterentwickelt werden müsse, sowie, daß alle Institutionen frühzeitig beteiligt würden, um Lösungen zu finden.

Schließlich referierte Referent Gerbrand, NWStGB, zum Thema Benutzung gemeindlicher Verkehrswege durch die Telekom. Die große Bedeutung dieses Themas für die Kommunen werde von vielen Städten und Gemeinden immer noch unterschätzt. Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes habe zahlreiche Auswirkungen auf die Kommunen. Eine der Hauptforderungen der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Telekommunikationsgesetz seien der Schutz des kommunalen Wegerechtes, die Einräumung einer Entgeltoption, die umfassende Beteiligung im Planungsverfahren, angemessene Mindestangebote an TK-Diensten sowie keine Diskriminierung kommunalwirtschaftlicher Betätigung gewesen. Nachdem der Gesetzgeber TK-Unternehmen die unentgeltliche Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze ermöglicht habe, planten ca. 10 Städte und Gemeinden mit Unterstützung des NWStGB, Verfassungsbeschwerde einzulegen beim Bundesverfassungsgericht. Für die Kommunen sei von großem Interesse, ob bzw. in welchem Umfang sie kommunalwirtschaftlich in diesem Marktsegment tätig werden könnten. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vertrete eine sehr restriktive Auffassung. Die politische Diskussion insbesondere im Landtag Nordrhein-Westfalen werde in nächster Zeit Klarheit darüber bringen, ob die in der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen angekündigte Erweiterung der Betätigungsfreiheit der Kommunen bei Datennetzen umgesetzt werde.

Az.: I/2-600-45

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