Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 415/2003 vom 19.05.2003

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster

Die mit über 130 Teilnehmern gut besuchte Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Münster stand am 29.April 2003 in der Stadthalle der Stadt Oer-Erkenschwick unter dem Themenschwerpunkt „Wirtschaftsförderung und kommunale Finanzen“. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der Arbeitgemeinschaft Herrn Bürgermeister Helmut Predeick (Stadt Oelde) und einem Grußwort des Bürgermeisters der Stadt Oer-Erkenschwick Clemens Peick wurde durch die Teilnehmer und den Vorsitzenden der AG der Regierungspräsident für den Regierungsbezirk Dr. Jörg Twenhöven recht herzlich begrüßt. Regierungspräsident Dr. Twenhöven machte deutlich, dass er immer gerne an der AG Münster teilnehme, zumal die Tagesordnung äußerst interessante Themen beinhalte.
Im Anschluss daran gab Beigeordneter Claus Hamacher (StGB NRW) zu Anfang der Tagung einen Überblick über die dramatische Entwicklung der kommunalen Finanzen und den aktuellen Stand der kommunalen Finanzreform. Von 396 Städten und Gemeinden müssen im Jahr 2003 140 ein Haushaltsssicherungskonzept aufstellen, d.h. haben keinen ausgeglichenen Haushalt. Von den übrigen Gemeinden, die sich noch nicht in der Haushaltssicherung befinden, können nur 21 einen struktuerell ausgeglichenen Haushalt aufweisen. Vor diesem Hintergrund ist eine schnelle kommunale Finanzreform unabdingbar.

In Anbetracht dieser dramatischen Finanzlage der Städte und Gemeinden beschäftigte sich die Tagung anschließend mit kommunalen Beispielen, wie auch in Zeiten extrem knapper kommunaler Haushaltsmittel Wirtschaftsförderung betrieben werden kann. Ein Beispiel ist das Stadtmarketing. Frau Frauns (Heinze + Frauns – Kommunikation – Planung – Marketing, Dortmund) stellte vor, welche Entwicklungsmöglicheiten das Stadtmarketing Städten und Gemeinden eröffnen kann. Frau Mathenia (Geschäftsführerin der Stadtwerke Herten) erläuterte das sog. Fonds-Modell der Stadtwerke Herten. Hertener Bürgerinnen und Bürger können ihr Geld in einem Fonds bei den Stadtwerken Herten anlegen. Das angelegte Geld wird verzinst. Mit dem bei den Stadtwerken Herten angelegten Geld können neue städtische Investitionen in der Stadt Herten getätigt und die Wirtschaft gefördert werden.

Ein weiterer Bereich denkbarer Wirtschaftsförderung ist die Kanalsanierung. Herr van Straaten (Investitionsbank NRW) stellte das Kreditprogramm für Kanalsanierungen (IW-kommunal) vor. Städte und Gemeinden können zinsverbilligte Kredite bei der Investitionsbank NRW aufzunehmen, um Kanalsanierungen in Angriff zu nehmen und damit die Auftragslage in der Bauwirtschaft befördern. Frau Schaaf (Abwasserberatung NRW e.V.) stellte heraus, dass die Herausnahme von Fremdwasser (z.B. Grundwasser als Drainagewasser) aus dem gemeindlichen Kanalnetz erforderlich sein kann, damit die gemeindliche Abwasseranlage in ihrer Funktionstüchtigkeit nicht erheblich beeinträchtigt wird. In diesem Zusammenhang spielt auch die Überprüfung privater Abwasserleitungen auf Dichtheit nach § 45 Landesbauordnung NRW eine wichtige Rolle. Nach § 45 Landesbauordnung NRW müssen private Abwasserleitungen dicht sein. Private Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Schätzungen gehen dahin, dass 60 bis 70 % der privaten Abwasserleitungen undicht sind und deshalb saniert werden müssen. In Wasserschutzgebieten sind private Abwasserleitungen, in denen Schmutzwasser abgeleitet wird, bis zum 31.12.2005 auf Dichtheit zu überprüfen. Mit der Dichtheitsprüfung wird gleichzeitig die Grundlage dafür geschaffen, verbotene Einleitungen in das gemeindliche Kanalnetz (z.B. die Einleitung von Grundwasser als Drainagewasser in Schmutzwasser- und/oder Mischwasserkanäle) abzustellen, Ziel ist es dabei, das Drainagewasser entweder überhaupt nicht oder nur noch in Regenwasserkanäle eingeleitet wird.

Az.: II/2 qu/g

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