Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 302/1997 vom 20.06.1997

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln

Am 02.05.1997 fand in Euskirchen die 49. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln statt. Der Vorsitzende, Stadtdirektor Feller, Erkelenz, konnte neben den zahlreich erschienen Vertretern der Mitgliedskommunen als Repräsentanten der gastgebenden Stadt Euskirchen Herrn Bürgermeister Kuckertz und Herrn Stadtdirektor Többens begrüßen.

Nachdem Bürgermeister Kuckertz in einer kurzen Begrüßungsrede die Stadt Euskirchen mit ihren für die gesamte Region bedeutsamen Infrastrukturfunktionen vorgestellt hatte, ging der Erste Beigeordnete des NWStGB Dr. Bernd Jürgen Schneider im ersten Fachreferat auf die derzeit aktuellsten kommunalpolitischen Tagesfragen ein. Schwerpunkte seines Vortrages waren der aktuelle Stand der Reform des kommunalen Finanzausgleichs, welche mittlerweile von 188 Städten und Gemeinen durch eine Verfassungsklage angegriffen wird, die Diskussion um die Konnexität in der Landesverfassung sowie das Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz. Weiterhin berichtete Dr. Schneider über die wichtigen Reformvorhaben auf Bundesebene im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, der Gewerbesteuer und der Einkommen - und Körperschaftsteuer. In diesem Zusammenhang machte er insbesondere deutlich, daß die Städte und Gemeinden die nach der Projektion des Bundesfinanzministeriums bei der großen Steuerreform vorgesehenen Einnahmeausfälle von bundesweit ca 9,5 Mrd DM nicht verkraften können und forderte ein angemessene Beteiligung an allen Refinanzierungsmaßnahmen, verbunden mit substantiellen Entlastungen auf der Ausgabenseite.

Im zweiten Fachreferat berichtete Referent Horst Gerbrand, NWStGB, über den aktuellen Stand in der Diskussion im Bereich "Kommunen und Telekommunikation". Hier sei auf bundesrechtlicher Ebene vor allem auf die mittlerweile anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes, mit welchen das unentgeltliche Wegebenutzungsrecht der Telekommunikationsunternehmen gegen den Protest der kommunalen Spitzenverbände festgelegt worden war, hinzuweisen. Die Diskussion auf Landesebene drehe sich in wesentlichen um die Frage, ob die Telekommunikationsaktivitäten der Städte und Gemeinden von der Gemeindeordnung gedeckt sind. Hier sei nach langer kontroverser Diskussion nunmehr eine klarstellende gesetzliche Regelung in Aussicht gestellt worden, welche die eindeutige Zulässigkeit dieser Engagements zum Inhalt haben solle.

Weiterhin trug Hauptreferent Uwe Lübking, NWStGB, zum Thema " Aktuelle Fragen der Sozialpolitik" vor. Er ging hierbei insbesondere auf die Neuregelungen beim Asylbewerberleistungsgesetz und die Überlegungen der Bundesregierung zu weiteren Kürzungen bei der Sozialhilfe ein. Hinsichtlich der Auswirkungen möglicher Änderungen im Bundessozialhilfegesetz auf die Höhe der Sozialausgaben der Kommunen äußerte Hauptreferent Lübking erhebliche Zweifel. Genauso skeptisch beurteilte er die langfristigen Entlastungseffekte der Pflegeversicherung. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sei nach wie vor die bislang vom Land verweigerte dauerhafte Stichtagsregelung beim Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz zu fordern. Zudem seien hier erhebliche Flexibilisierungen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben erforderlich. Hinsichtlich eines möglichen 3. Ausführungsgesetzes zum KJHG mahnte der Referent nachdrücklich eine intensive Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände an. Eine gesetzliche Regelungen, die neue Kostenbelastungen oder Standardvorgaben enthalte, könne nicht akzeptiert werden.

Az.: V/3

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search