Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 438/2004 vom 03.06.2004

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln

Am 27.05.2004 fand beim Landschaftsverband Rheinland in Köln die 62. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Maubach, Odenthal, begrüßte neben den rd. 180 Ratsmitgliedern und Verwaltungsspitzen Frau 1. Vizepräsidentin Opladen, Bergisch Gladbach, den gastgebenden Landesdirektor Molsberger, Landschaftsverband Rheinland, Regierungspräsident Roters sowie Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider und Referent Wohland aus der Geschäftsstelle des StGB NRW.

Landesdirektor Molsberger hielt ein kurzes Grußwort und referierte sodann zu der Thematik "Eingliederungshilfe - Entwicklung und Perspektive". In seinem Vortrag erläuterte er die Gründe für die enormen Kostensteigerungen im Bereich der Hilfe für behinderte Menschen. Außerdem stellte er die Ausgabenstruktur des Landschaftsverbandes Rheinland sowie die Leistungen und Produkte für Menschen mit Behinderungen dar. Nach einer bundesweiten Prognose sind bei den Kosten für die Wohnbetreuung behinderter Menschen bis zum Jahr 2007 Steigerungen um über 31 % zu erwarten. Vordringliches Ziel müsse sein, die Kosten der Hilfen zum Wohnen dadurch zu reduzieren, dass vermehrt ambulant betreutes Wohnen anstelle der Wohneinrichtungen angeboten wird. Hier belaufen sich die Zuschussbedarfe auf 16.000 Euro pro Jahr gegenüber 38.000 Euro pro Jahr in Wohneinrichtungen.

Nach Vorstellung der Landschaftsverbände ist die Hilfe für behinderte Menschen kein alleiniges kommunales Problem, so dass der Bund an den Kosten der Eingliederungshilfen zu beteiligen ist. Die Landschaftsverbände schlagen hierzu drei Wege vor: ein bundesfinanziertes Behindertengeld, ein bundesfinanziertes Leistungsgesetz sowie ein modifiziertes Grundsicherungsgesetz.

Nach Rückfrage in der Diskussion wurde von Herrn Molsberger dargestellt, dass nach seiner Vorstellung zur Finanzierung der Bundesbeteiligung allein eine Umsatzsteuererhöhung in Frage komme. Das Thema werde aber vor der nächsten Bundestagswahl wohl nicht mehr angepackt.

Der PowerPoint-Vortrag von Herrn Molsberger ist im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachausschüsse und AG/AK", "Arbeitsgemeinschaften", "AG Köln", abrufbar.

Sodann begrüßte Regierungspräsident Roters die Teilnehmer und ging in seinem Vortrag zunächst auf die Verwaltungsstrukturreform ein. Nach seiner Auffassung wird es in dieser Legislaturperiode keine Entscheidung mehr über die Reform der Mittelinstanz geben. Notwendig sei eine Aufgabenkritik und die Fragestellung, welche bislang von staatlichen Institutionen erbrachten Leistungen privatisiert werden können. Gerade im Umweltbereich böten sich nach seiner Einschätzung einige Privatisierungsfelder an. Regierungspräsident Roters gab jedoch auch zu bedenken, dass nicht nur Aufgaben übertragen werden müssten, sondern auch die Kosten den Aufgaben folgen. Ein Vorbild könne Baden-Württemberg sein, wo die Sonderbehörden aufgelöst und in die Mittelbehörden integriert worden sind. Weiterhin sprach Roters die interkommunale Zusammenarbeit an, hier insbesondere das Vorbild der sog. Städteregion Aachen, die als Zweckverband vor wenigen Tagen aus der Taufe gehoben worden sei.

Abschließend ging Regierungspräsident Roters auf das Finanzdesaster der kommunalen Haushalte im Regierungsbezirk Köln ein. 49 der 98 kreisangehörigen Kommunen müssten unter einem Haushaltssicherungskonzept wirtschaften, 30 davon unter den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 81 GO. Bei den kreisfreien Städten sei die Situation noch drastischer.

Schließlich stellte Regierungspräsident Roters ohne Detailaussagen die auf die Kommunen zukommende Belastungssituation infolge der Umsetzung von Hartz IV (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) dar. Für die Kommunen müsse zumindest ein Null-Summen-Spiel herausgehandelt werden, eine finanzielle Belastung sei nicht akzeptabel.

Abschließend erwähnte ging Regierungspräsident Roters die Verfügung aus seinem Haus im Zusammenhang mit dem Weltjugendtag und den sich daraus ergebenden Genehmigungserfordernis für die Unterbringungsmöglichkeiten der Jugendlichen. Der Vorsitzende, Bürgermeister Maubach, stellte heraus, dass das von der Bezirksregierung angestoßene förmliche Verfahren ein klassisches Beispiel für eine bürokratische Überreaktion sei. Jede Kommune könne die Problematik selbst beurteilen. Auch Vizepräsidentin Maria Theresia Opladen stellt die Probleme dar, die infolge einer offiziellen Brandschutzprüfung flächendeckend entstehen werden. Regierungspräsident Roters sicherte daraufhin eine Überprüfung des Vorgangs zu.

Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider stellte in seinem Beitrag Aktuelles aus der Verbandsarbeit vor. Zunächst ging er dabei auf die Verwaltungsstrukturreform ein. Wenn schon eine Mittelbehörde vorhanden sein müsse, dann sei diese eher als kommunale Behörde zu organisieren.

Zur Finanzsituation ging HGF Dr. Schneider auf die Einnahme- und Ausgabeentwicklung der Kommunalhaushalte in den letzten 10 Jahren ein. Die kommunale Seite sei dabei von der Bundes- und Landesgesetzgebung stets mit neuen Aufgaben überzogen worden, während die notwendigen Einnahmen verwehrt bzw. in andere Taschen gelenkt worden seien (Beispiel: Gewerbesteuerumlage). Die Kommunen haben ihre Hausaufgaben gemacht. So sei der Personalabbau in den letzten 10 Jahren enorm gewesen (ca. 50.000), während das Land auf der anderen Seite noch einige 100 Stellen zusätzlich geschaffen habe.

Sodann ging HGF Dr. Schneider auf die Problematik von Hartz IV (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) und die in diesem Zusammenhang versprochenen Entlastungen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro ein. Aufgrund falscher Zahlengrundlagen im Vermittlungsverfahren werde ohne ein gesetzgeberisches Nachbessern nicht die versprochene Entlastung von 2,5 Mrd. Euro für die Kommunen herauskommen, sondern vielmehr eine Belastung in Höhe von mindestens 5 Mrd. Euro bundesweit, d.h. für NRW 1,2 Mrd. Euro. Schlimmstenfalls sei sogar mit einer Belastung in Höhe von 8 Mrd. Euro zu rechnen. Vor dem Hintergrund der Steigerung der kommunalen Fehlbeträge um 1.000 % innerhalb von 3 Jahren sei dieses Szenario für die Städte und Gemeinden nicht hinnehmbar. Für die Kommunen sei eine unbefristete Revisionsklausel unabdingbar, wonach der Bundesanteil so hochgefahren wird, dass unter dem Strich auf jeden Fall 2,5 Mrd. Euro an Entlastung für die Kommunen verbleibt. HGF Dr. Schneider machte deutlich, dass die kommunale Seite aus dem gesamten Komplex Hartz IV aussteigen wird, wenn das Angebot der Bundesregierung nicht nachgebessert werde. Das Problem sei insbesondere, dass die Anspruchsteller bei Umsetzung des Gesetzentwurfs am 01.01.2005 vor den Türen der Kommunen stünden, um die laufenden Leistungen einzufordern. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat eine Verfassungsbeschwerde und einstweiligen Rechtsschutz zur Vermeidung des In-Kraft-Tretens der Regelungen von Hartz IV für den Fall angekündigt, dass die Bundesregierung nicht nachbessert.

Auch auf der Ausgabenseite gebe es drängende Probleme. Diese seien nur zu lösen durch eine Abschaffung von Vorschriften. Die Politik müsse den Mut haben, den Bürgern aufzuzeigen, dass ein Standardabbau auch im Sozialbereich unabdingbar ist, um zu einer intergenerativ gerechten Finanzpolitik zu kommen.

Die Rede von Herrn HGF Dr. Schneider ist ebenfalls im Intranet-Angebot des StGB NRW unter "Fachausschüsse und AG/AK", "Arbeitsgemeinschaften", "AG Köln", abrufbar.

In der sich anschließenden Diskussion wurde problematisiert, dass die kommunale Seite an Einfluss in der Landes- und Bundespolitik dadurch verloren habe, dass die Bürgermeister nach der Abschaffung der Doppelspitze nicht mehr Mitglied im Landtag oder im Bundestag sein können. HGF Dr. Schneider machte daraufhin seine Position deutlich, dass die Bürgermeister auf jeden Fall in den Kreistag wählbar sein müssten.

Bürgermeister Maubach schloss die Sitzung mit den besten Wünschen für die anstehende Kommunalwahl. Die nächste Sitzung der AG Köln wird voraussichtlich im November 2004 stattfinden.

Az.: IV/1 0125

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