Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 3/2004 vom 27.11.2003

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln

Am 24.11.2003 fand im Soziokulturellen Zentrum in Kerpen-Horrem die 61. Tagung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Maubach, Odenthal, begrüßte neben den rd. 220 Ratsmitgliedern und Verwaltungsspitzen Frau Abteilungsleiterin Bergkemper-Marks, Bezirksregierung Köln, den gastgebenden Bürgermeister Valkysers, Kerpen, Herrn Meyer vom Landesarbeitsamt NRW sowie Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider und Referent Wohland aus der Geschäftsstelle des StGB NRW.

Bürgermeister Maubach stellte fest, dass es in den letzten Sitzungen ein stetig wachsendes Interesse an den Veranstaltungen gegeben habe, was nicht zuletzt auf die Finanzkrise und die damit verbundenen Sorgen der Verantwortlichen in den Kommunen zurückzuführen sei.

Sodann begrüßte Bürgermeister Valkysers die Teilnehmer und stellte die 64.000-Einwohner-Stadt Kerpen als die einwohnerstärkste Stadt im Rhein-Erft-Kreis vor. Der Haushalt ist im Jahr 2003 durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen, die Verabschiedung des Etats für 2004 wird erst im März erfolgen. Bürgermeister Valkysers betonte die kommunale Verantwortung für das Gemeinwesen und das gedeihliche Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, seien die Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung angewiesen.

Anschließend übermittelte Frau Bergkemper-Marks die Grüße von Regierungspräsident Roters und ging in ihrem Grußwort insbesondere auf die schwierige kommunale Finanzsituation im Regierungsbezirk Köln ein. Die Haushaltssicherungskonzepte seien mittlerweile in über der Hälfte der Fälle nicht genehmigungsfähig. Die Bezirksregierung habe daher ein Papier zum Umgang mit Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung erstellt. Im Hinblick auf die noch laufenden Reformprozesse mit ungewissem Ausgang räumte Frau Bergkemper-Marks ein, dass die Kommunen eine Haushaltsaufstellung und eine mittelfristige Finanzplanung derzeit nicht verlässlich durchführen können. Der formelle Verstoß gegen die Gemeindeordnung, die eine Haushaltsaufstellung noch im ablaufenden Jahr als Grundsatz vorsieht, sei vor diesem Hintergrund hinnehmbar.

Zu dem Punkt "Gemeindefinanzreform/Aktuelles aus Düsseldorf" berichtete der Hauptgeschäftsführer des StGB NRW, Dr. Bernd Jürgen Schneider. In seinem Referat ging er zunächst auf die Finanzsituation in den Städten und Gemeinden sowie die Chronologie der Gemeindefinanzreform ein. Die aktuelle kommunale Finanzsituation sei katastrophal. Fehlbeträge in Höhe von 4,5 Mrd. Euro hätten sich aufgehäuft, 90 % der Kommunen könnten den Haushalt strukturell nicht mehr ausgleichen, die Kassenkredite würden in diesem Jahr um 80 % ansteigen. Die Kommunen bräuchten daher dringend eine Gemeindefinanzreform, wobei der öffentliche Druck in diesem Jahr dank der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit der kommunalen Spitzenverbände erfolgreich erhöht worden sei. Nach anfänglichen inhaltlichen Erfolgen für die Kommunen habe sich im Laufe des Spätsommers die Lage allerdings geändert. Statt für eine Modernisierung der Gewerbesteuer musste man zeitweise gegen eine Abschaffung bzw. Aushöhlung kämpfen. Wenngleich das aktuelle Modell, welches im Vermittlungsausschuss beraten wird, im Vergleich zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf nicht mehr so fatale Auswirkungen hätte, sei es für die Kommunen jedoch nicht akzeptabel. Mit Hinweis auf einen Beschluss des Finanzausschusses des StGB NRW vom 20.11.2003 führte HGF Dr. Schneider aus, dass insbesondere die Senkung der Steuermesszahl eine Minderung der Einnahmen von 7 Mrd. Euro pro Jahr bedeuten würde und an der Kompensation dieser Einnahmeausfälle erhebliche Zweifel bestünden. Im Übrigen sei das insgesamt zu erzielende Entlastungsvolumen von 3 Mrd. Euro zu niedrig und in Höhe von 2,3 Mrd. Euro allein auf die Umlagesenkung zurückzuführen.

Im zweiten Teil ging HGF Dr. Schneider auf die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe ein. Hierbei sei die Finanzierung des Arbeitslosengeldes II zentraler Streitpunkt und die Frage, wer für die Betreuung der arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen zuständig sein soll. Der Städte- und Gemeindebund NRW sieht die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit als nationale Aufgabe an, so dass die Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II auf jeden Fall bei der Bundesanstalt für Arbeit liegen müsse. Für die Vermittlung müsse der Bund zuständig sein, Beratung und Betreuung könnten durchaus von den Kommunen geleistet werden (Schuldnerberatung, Kindergartenbetreuung etc.).

Schließlich ging HGF Dr. Schneider auf die aktuellen Entwicklungen beim GFG/SBG 2004/2005 ein. Die Entwicklung bei den Schlüsselzuweisungen sei vor dem Hintergrund der Haushaltssituation des Landes durchaus akzeptabel. Die Sportstättenpauschale in Höhe von 1,5 Euro pro Einwohner sei kein Ersatz für die Übungsleiterpauschale, die aus dem Landeshaushalt gestrichen werden soll. Hier sei dem Versuch entgegenzuwirken, den Finanzausgleich zum Sparstrumpf der Fachressorts zu machen.

Abschließend wies Dr. Schneider auf die kommunalen Auswirkungen aus dem Haushaltsbegleitgesetz hin. Insgesamt sei dauerhafte Hilfe nur durch Standardabbau und das Konnexitätsprinzip zu erreichen. Im Übrigen müssten die kommunalen Hilfeschreie unüberhörbar bleiben, um den politischen Druck auf die Verantwortungsträger in Düsseldorf und Berlin aufrechtzuerhalten.

Die Rede von HGF Dr. Schneider kann im Intranet-Angebot des Verbandes unter "Fachausschüsse und AG/AK", "Arbeitsgemeinschaften", "AG Köln", "Sitzung 24.11.2003 in Kerpen" abgerufen werden.

Sodann stellte Herr Meyer vom Landesarbeitsamt NRW die Entwicklungslinien zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe vor. Hierbei orientierte er sich zum einen an dem Hartz-Konzept und zum anderen an den Unionsvorstellungen. Wie die Reform ausgehe, könne erst nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens am 19.12.2003 festgestellt werden. Das Land NRW präferiere die Hartz-Vorschläge, wobei eine Dreiteilung der Hilfesysteme bevorzugt werde, nämlich in Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe. Die Vermittlung von Arbeitslosen sei eine nationale Angelegenheit und gehöre in die Trägerschaft des Bundes. Die Kommunen hätten im Übrigen große Schwierigkeiten mit einer überregionalen Vermittlung. Der Folienvortrag von Herrn Meyer ist ebenfalls im Intranet-Angebot des Verbandes unter "Fachausschüsse und AG/AK", "Arbeitsgemeinschaften", "AG Köln", "Sitzung 24.11.2003 in Kerpen" abzurufen.

In dem anschließenden Erfahrungsaustausch ging es um die grundsätzliche Frage der Forderung einer Revitalisierung der Gewerbesteuer. HGF Dr. Schneider machte dazu deutlich, dass bundesweit rd. 22 Mrd. Euro an Aufkommen aus der Gewerbesteuer zu verzeichnen sind und die Alternativmodelle eine Erklärung für die Kompensation schuldig bleiben.

MdL Lindlar machte darauf aufmerksam, dass nach seiner Ansicht das Kommunalmodell nicht mehr durchsetzbar sei und im Übrigen vom Volumen her auch nicht ausreiche. Seiner Auffassung nach sei ein Soforthilfeprogramm mit einer sich anschließenden neuen Diskussion zur Gemeindefinanzreform die bessere Lösung. HGF Dr. Schneider antwortete darauf, dass die verbandliche Position einstimmig sei und die Opposition daher ohne die kommunale Basis agiere. Im Übrigen sei die Gemeindefinanzreform bereits seit 10 Jahren Thema, so dass ein weiteres Aufschieben für ihn nicht zielführend sei. Aus dem Kreis der Teilnehmer wurde weiterhin thematisiert das Verhältnis der Städte und Gemeinden zu den Kreisen, die Nachhaltigkeit in der Finanzpolitik, die Haushaltssicherung für Kreise sowie die Dauer der Genehmigung der Haushaltssicherungskonzepte durch die Bezirksregierungen.

Bürgermeister Maubach schloss die Sitzung mit den besten Wünschen für den anstehenden Jahreswechsel. Die nächste Sitzung der AG Köln wird voraussichtlich im Mai 2004 stattfinden.

Az.: IV/1 0125

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