Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 88/2000 vom 20.02.2000

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln

Am 20.01.2000 fand im Bürgerhaus der Stadt Euskirchen die 54. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des NWStGB für den Regierungsbezirk Köln statt. Der Präsident des NWStGB, Albert Leifert (MdL) konnte eine große Zahl von Vertretern der Mitgliedskommunen begrüßen. Ebenfalls anwesend waren die Vizepräsidentin des NWStGB, Frau Bürgermeisterin Maria-Theresia Opladen, Bergisch-Gladbach sowie Frau Abteilungsdirektorin Bergkemper-Marks als Vertreterin der Bezirksregierung Köln.

In seinem Grußwort gratulierte Präsident Leifert den anwesenden Mandatsträgern zu ihrer Wahl und wünschte ihnen für ihre zukünftigen Aufgaben eine glückliche Hand und gutes Gelingen. Diesen Appell verband er mit der Aufforderung, auch zukünftig im Rahmen der Verbandsarbeit des NWStGB die Interessen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden nachhaltig zu vertreten.

Der Bürgermeister der gastgebenden Stadt Euskirchen, Dr. Uwe Friedl, begrüßte die Teilnehmer mit einigen kurzen Erläuterungen zur Stadt Euskirchen.

Sodann erfolgte die Neuwahl des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft. Zum Vorsitzenden wurde einstimmig Bürgermeister Johannes Maubach, Odenthal gewählt. Ebenfalls einstimmig wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Bürgermeister Paul Schmitz-Kröll, Übach-Palenberg gewählt.

Nachdem die Arbeitsgemeinschaft ebenfalls einstimmig die Besetzungsvorschläge für die Fachausschüsse des NWStGB beschlossen hatte, referierte Geschäftsführendes Präsidialmitglied Friedrich Wilhelm Heinrichs über aktuelle kommunalpolitische Tagesfragen.

Hierbei ging er zunächst auf die Verwaltungsstrukturreform ein. Hinsichtlich der geplanten Neuregelungen für die Bezirksplanungsräte erläuterte er das Problem, daß hier nach der Vorstellung der Landesregierung zukünftig auch solche Personen, die kein Ratsmandat ausüben, Mitglieder der Bezirksplanungsräte sein sollen. Diese Neuregelung widerspricht dem Interesse der Städte und Gemeinden, den Einfluß der kommunalen Vertretungen im Bezirksplanungsrat geltend machen zu können. Hinsichtlich der diskutierten Neuregelungen beim Straßenbau plädierte Herr Heinrichs grundsätzlich für eine Verstaatlichung des Straßenbaus. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der Städte und Gemeinden im kommunalen Finanzausgleich refinanziert werden. Der NWStGB könne einer Verstaatlichung des Straßenbaus nur dann zustimmen, wenn hiermit keine Finanzverschiebungen zu Lasten der Kommunen verbunden seien. Die beabsichtigten Neuregelungen zur Zuständigkeit im Rahmen der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe wurden ausdrücklich begrüßt. Diese seien wesentliche Schritte im Sinne der Zusammenfassung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung.

Des weiteren ging Herr Heinrichs auf die beabsichtigten Neuregelungen zum Wahlmodus der hauptamtlichen Bürgermeister ein. Hier sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen im Landtag vor, daß zukünftig auch in dem Fall, in dem während der Wahlperiode des Rates ein hauptamtlicher Bürgermeister ausscheidet, eine Urwahl erfolgt. Herr Heinrichs kritisierte, daß die nächste Urwahl bei einer derartigen Konstellation nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen erst im Rahmen der übernächsten Kommunalwahl stattfinden solle. Dies kann bedeuten, daß die Wahlzeit dieses Bürgermeisters maximal 9 Jahre beträgt. Dies sei nicht nachzuvollziehen. Vielmehr sei endlich die langjährige Forderung des NWStGB umzusetzen, wonach die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters zum einen von der Ratswahl abgekoppelt werden und zum anderen die Amtszeit der hauptamtlichen Bürgermeister auf acht Jahre verlängert werden sollte.

Schließlich berichtete Herr Heinrichs über den Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform. Er unterstützte die Absicht der Bundesregierung, auch die kleineren und mittleren Unternehmen nachhaltig steuerlich zu entlasten. Dies dürfe aber nicht überproportional zu Lasten der Städte und Gemeinden erfolgen. Insbesondere die beabsichtigten Erhöhungen der Gewerbesteuerumlage seien insoweit abzulehnen. Im übrigen könne das Teilanrechnungsmodell nur als Übergangslösung betrachtet werden. Wenn es zu weiteren Senkungen der Steuersätze bei der Einkommensteuer komme, entfalle zukünftig die Notwendigkeit einer teilweisen Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer.

Im zweiten Fachvortrag berichtete Referent Frank Stein, NWStGB, unter dem Titel "Neues kommunales Finanzmanagement" über die Diskussion zur Neuregelung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens. Das Land beabsichtige, mittelfristig das kamerale Haushalts- und Rechnungswesen durch ein an der kaufmännischen Durchführung orientiertes Rechnungswesen zu ersetzen. Dies bedeute insbesondere zukünftig, daß die Städte und Gemeinden Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Jahresbilanzen aufzustellen hätten.

Referent Stein begrüßte die Grundintention dieser Reformbestrebungen, dem kommunalen Haushaltswesen eine größere Transparenz und Aussagekraft zu verschaffen. Allerdings sei das Bedürfnis nach einer derart grundsätzlichen Umstrukturierung nicht in allen Städten und Gemeinden gleichermaßen vorhanden. Dies hänge vielmehr von den örtlichen Strukturen, insbesondere der Zahl und Art der Ausgliederungen, dem Haushaltsvolumen und den vorliegenden Investitionsrückständen und Substanzverlusten ab. Demzufolge stimme der NWStGB der Beschlußlage der Innenministerkonferenz und des DStGB zu, wonach die Städte und Gemeinden, die das neue Haushaltswesen einführen wollen, hieran nicht gehindert werden dürfen, auf der anderen Seite jedoch auch kein Zwang den Kommunen gegenüber, die dies nicht beabsichtigen, ausgeübt werden darf.

Unabhängig vom weiteren Verlauf dieser Reformdebatte wies Referent Stein auf die Notwendigkeit hin, sich vor Ort mit dieser Problematik zu befassen und bot insoweit die Beratung der Geschäftsstelle des NWStGB an.

Az.: IV/1-992-06

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