Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 389/2000 vom 05.08.2000

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Köln

Am 16.06.2000 fand im Bürgerhaus "Bergischer Löwe" in Bergisch Gladbach die 55. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des NWStGB für den Regierungsbezirk Köln statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Maubach, Odenthal, konnte eine große Zahl von Vertretern der Mitgliedskommunen begrüßen. Ebenfalls anwesend war die Bürgermeisterin der gastgebenden Stadt Bergisch Gladbach und Vizepräsidentin des NWStGB, Frau Bürgermeisterin Maria Theresia Opladen. Besonders erfreut war der Vorsitzende, daß er erstmals den neuen Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Köln, Herrn Jürgen Roters, als Gast der Arbeitsgemeinschaft begrüßen konnte. Bürgermeister Maubach hob hervor, daß Herr Roters im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger spontan die Bereitschaft erklärt hatte, an der Sitzung teilzunehmen und auch zukünftig einen engen Kontakt zur Arbeitsgemeinschaft Köln des NWStGB zu halten.

Bürgermeisterin Opladen begrüßte die Teilnehmer mit einigen kurzen Erläuterungen zur Stadt Bergisch Gladbach, wobei sie insbesondere auf das Jubiläum der kommunalen Neugliederung in Bergisch Gladbach hinwies. Ein weiteres Grußwort sprach Landrat Mörs, Rheinisch-Bergischer Kreis, der neben einer kurzen Vorstellung der Strukturen des Rheinisch-Bergischen Kreises über die Situation der Kommunalfinanzen im Rheinisch-Bergischen Kreis berichtete.

Im ersten Fachvortrag der Sitzung referierte Regierungspräsident Roters zum Verhältnis der Bezirksregierung zu den Städten und Gemeinden. Hinsichtlich des zukünftigen Umgangs der Bezirksregierung mit den Kommunen des Regierungsbezirks wies er darauf hin, daß dies kein obrigkeitsstaatliches Verhältnis, sondern eine kooperative Zusammenarbeit sein solle. Zwar sei die Rechtskontrolle nach wie vor unverzichtbare Aufgabe der Bezirksregierung, diese solle aber nicht prägend für das Verhältnis zu den Kommunen insgesamt sein. Vielmehr sei zukünftig eine noch intensivere Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements im Planungsprozeß auf Regierungsbezirksebene wünschenswert. Generell müsse Transparenz das Verwaltungshandeln auch der Bezirksregierung prägen.

Des weiteren betonte Regierungspräsident Roters die Notwendigkeit einer weiteren Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, auch und insbesondere im Zusammenhang mit dem Gebietsentwicklungsplan.

Regierungspräsident Roters sprach sich eindringlich für eine Intensivierung der Kooperation in der Region aus. Vor allem im Bereich der neuen Kommunikationstechnologien sei eine weitgehende Harmonisierung und Vernetzung anzustreben. Wünschenswert sei beispielsweise ein "Regionalportal" in den Internet-Präsenzen der Kommunen des Regierungsbezirks.

Hinsichtlich der Haushaltslage der Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Köln wies Regierungspräsident Roters zunächst darauf hin, daß durchaus eine Tendenz zum Besseren erkennbar sei. In den Kommunen, die dennoch weiterhin nicht genehmigungsfähige Haushaltssicherungskonzepte vorlegen müssen, sei Beratung und Hilfe der Bezirksregierung notwendig. Diese Kommunen müßten durch ein "Tal der Tränen" gehen, wobei im Einzelfall durchaus flexibel und gemeindefreundlich seitens der Bezirksregierung agiert werde.

Hauptreferent Dr. Queitsch (NWStGB) referierte über die Vorgaben der Kommunalabwasser-Verordnung NRW im Bereich der Abwasserbeseitigung. Er führte aus, die Verordnung setze die Richtlinie der Europäischen Union 91/271/EWG vom 21.05.1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser in deutsches Recht um. Die Kommunalabwasser-Verordnung gebe grundsätzlich vor, daß bis zum 31.12.2005 der unbeplante Innenbereich in den Gemeinden mit Abwasserkanälen ausgestattet sein müsse. Es empfehle sich deshalb, mit Ergänzungs- und Entwicklungssatzungen nach § 34 BauGB vorsichtig umzugehen, weil durch diese Satzungen Außenbereichsgrundstücke dem unbeplanten Innenbereich zugeschlagen würden. Denn es bestehe keine Pflicht im Außenbereich Kanäle zu verlegen. Hier sei eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 53 Abs. 4 LWG NRW auf die Grundstückseigentümer möglich. Die Betroffenheit der Gemeinden durch die Kommunalabwasser-Verordnung sei in NRW sehr unterschiedlich. Eine Abfrage der Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit der Abwasserberatung NRW e.V. Ende 1997/Anfang 1998 habe ergeben, daß ein Teil der Städte und Gemeinden nur noch einen geringen Investitionsbedarf durch die Kommunalabwasserverordnung sehe, während andere Städte und Gemeinden einen erhöhten Investitionsbedarf in das Kanalnetz zu verzeichnen hätten. Der NWStGB biete deshalb allen betroffenen Gemeinden ausdrücklich seine Hilfestellung an. Die Gemeinden seien aufgefordert nochmals zu prüfen, wie hoch die aktuell veranschlagten Kosten durch die Kommunalabwasserverordnung seien und welche Gebührenauswirkungen die Folge wären.

Az.: IV/1-992-06

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