Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 331/1998 vom 05.07.1998

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Am 15. Mai 1998 fand in Kempen die erste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf für das Jahr 1998 statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Schemken, MdB, Velbert, konnte neben den Vertretern der Mitgliedskommunen als Repräsentanten der gastgebenden Stadt Kempen Herrn Bürgermeister Hermans und Herrn Stadtdirektor Hensel begrüßen. Sein besonderer Gruß galt Herrn Regierungspräsidenten Büssow sowie Herrn Oberkreisdirektor Dr. Vollert.

In seinem einleitenden Grußwort nahm Bürgermeister Hermans Bezug auf die vorgesehene Thematik des Referats von Regierungspräsidenten Büssow und zeigte die Bedeutung der öffentlichen Verwaltung als Standortfaktor am Beispiel der Stadt Kempen auf. Erst kürzlich habe eine Studie der Industrie- und Handelskammer der Stadt Kempen eine hervorragende Standortqualität bescheinigt, die sich auch in zahlreichen Ansiedlungswünschen aus dem gewerblichen und dem privaten Bereich dokumentiere.

Im ersten Fachreferat der Tagung behandelte Regierungspräsident Büssow die Bedeutung der öffentlichen Verwaltung als Standortfaktor. Anknüpfend an einen Vortrag vor der Arbeitsgemeinschaft aus dem Jahr 1996 zu Kommunikationsinfrastrukturen zeigte Regierungspräsident Büssow die weitere Entwicklung auf und gab einen detaillierten Einblick in das Internet-Angebot der Bezirksregierung Düsseldorf. Ziel des Einsatzes neuer Medien bei den Verwaltungen müsse es letztlich sein, eine Art "virtuelle Verwaltung" bei sich wiederholenden Tätigkeiten zu schaffen. Die wachsende Rolle des Internet zeige sich insbesondere auch im Bildungsbereich. Am Beispiel der Verwaltungen in den neuen Bundesländern unterstrich Regierungspräsident Büssow zum Abschluß seines Vortrages nochmals nachdrücklich die These, daß eine moderne Verwaltung ein unschätzbarer Standortfaktor sei.

Im Anschluß an das Referat von Regierungspräsident Büssow begrüßte der Vorsitzende, Bürgermeister Schemken, das zwischenzeitlich eingetroffene Geschäftsführende Präsidialmitglied Heinrichs. Herr Heinrichs knüpfte in der anschließenden Diskussion an die Ausführungen von Regierungspräsidenten Büssow zur Verwaltungsstrukturreform an und machte deutlich, daß eine Verwaltungsstrukturreform auch für die kommunale Ebene notwendig sei. Insbesondere sei es für die Städte und Gemeinden nicht auf Dauer tragbar, zwei Zwangsumlageverbände zu finanzieren. Sofern die Landschaftsverbände für sich in Anspruch nähmen, moderne Dienstleister zu sein, sollten sie es nicht nötig haben, sich über Zwangsumlagen zu finanzieren.

Regierungspräsident Büssow erwiderte hierzu, daß nach seiner Ansicht viele Aufgaben bei den Landschaftsverbänden falsch angesiedelt seien.

Im folgenden Referat zeigte Beigeordneter von Lennep, Geschäftsstelle, unter dem Titel "Kommunalwahl 1999" die zu beachtenden Änderungen im Kommunalwahlrecht auf. Obwohl die Kommunalwahl erst in 1 ½ Jahren stattfindet, seien die Vorbereitungen bereits jetzt in vollem Gange. Viele Städte und Gemeinden seien damit befaßt, Wahlausschüsse zu bilden und die Wahlbezirke einzuteilen. Viele Parteien und Wählergruppierungen hätten sich bereits auf ihren Bürgermeisterkandidaten/-kandidatin festgelegt. In diesem Zusammenhang ging der Referent auf die rechtlichen Voraussetzungen zur Wählbarkeit zum hauptamtlichen Bürgermeister und auf das mit der Bürgermeisterwahl verbundene Verfahren ein. Insbesondere wies Beigeordneter von Lennep auf die verschiedenen einzuhaltenden Fristen hin. Ferner sei in diesem Zusammenhang auch die Entscheidung über eine mögliche Verkleinerung der Räte zu treffen.

Im letzten Fachbeitrag des Tages berichtete Hauptreferent Bork über die Überlegungen der Landesregierung zur Novellierung der Landesbauordnung. Hauptreferent Bork unterstrich, daß die immer kürzeren Novellierungszyklen der Praxis kaum ausreichende Zeit ließen, sich auf neue Entwicklungen einzustellen. Im Hinblick auf die erst Ende 1996 erfolgte letzte Novellierung der Landesbauordnung sei eine erneute Änderung weder erforderlich noch wünschenswert. Im folgenden ging der Referent auf verschiedene Aspekte der geplanten Reform, wie das Freistellungsverfahren, das Teilungsgenehmigungsverfahren und die Vorschläge im Zusammenhang mit dem Ziel eines barrierefreien Bauens, ein. Negativ zu bewerten sei der Trend zu einer immer größeren Verdichtung des Städtebaus, der sich auch in der geplanten Herabsetzung des Nachbarabstandes auf 2,5 m zeige.

Abschließend erläuterte Hauptreferent Bork die Bedenken gegen eine Abschaffung der generellen Stellplatzpflicht.

Az.: IV/2

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