Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 303/1997 vom 20.06.1997

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Die Frühjahrssitzung 1997 der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf fand am 26. Mai 1997 in Issum statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Schemken, MdB, Velbert, konnte neben etwa 170 Vertreterinnen und Vertretern aus den Mitgliedskommunen auch Landrat Jacobs und Oberkreisdirektor Kersting vom Kreis Kleve, Ltd. Regierungsdirektor Ibbecken von der Bezirksregierung Düsseldorf als Gäste sowie Beigeordneten von Lennep und die Referenten Gerbrand und Stein als Berichterstatter begrüßen. Sein besonderer Dank galt Bürgermeister Gies und Gemeindedirektor Kahrl von der gastgebenden Gemeinde Issum.

In einem kurzen Grußwort hieß Bürgermeister Gies, Issum, die Teilnehmer der Sitzung willkommen und stellte Geschichte und aktuelle Situation der Gemeinde Issum vor.

In seinem einleitenden Referat zu "kommunalpolitischen Tagesfragen" ging Beigeordneter von Lennep, NWStGB, zunächst auf die aktuelle Finanzsituation der Städte und Gemeinden vor dem Hintergrund der Ergebnisse der letzten Steuerschätzung ein. Sodann berichtete er über den Verfahrensstand hinsichtlich der von 188 Kommunen eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz. Mit einem Urteil sei voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen. Ferner stellte er die Ergebnisse einer Umfrage zur tatsächlichen Verweildauer von Asylbewerbern dar und berichtete über Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, bei denen verschiedene Vorschläge des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Berücksichtigung gefunden hätten. Geändert werde derzeit auch das Feuerschutzhilfegesetz. Diesbezüglich liege nunmehr ein Referentenentwurf vor. Sodann erläuterte Beigeordneter von Lennep die Präsidiumsbeschlüsse zum Kommunalwahlrecht und wies nach einem weiteren kurzen Bericht über den Stand der Verwaltungsstrukturreform abschließend darauf hin, daß das Bemühen des NWStGB um die Einrichtung einer Kommunalkommission bislang erfolglos geblieben sei.

Vorbildcharakter könne in diesem Zusammenhang unter Umständen das österreichische Modell haben, in welchem die Beteiligung der Kommunen am Gesetzgebungsverfahren vertraglich zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen festgeschrieben worden sei.

Das zweite Fachreferat widmete sich dem Thema "Kommunen und Telekommunikation". Referent Gerbrand, NWStGB, stellte einführend die Umrisse des neuen Telekommunikationsgesetzes dar und verdeutlichte die wirtschaftliche Bedeutung des Telekommunikationsmarktes für die Kommunen. Mit der zu erwartenden Marktöffnung in allen Bereichen werde sich der Telekommunikationssektor voraussichtlich zur größten Wachstumsbranche der Zukunft entwickeln. Auch die Kommunen seien hiervon in erheblichem Maße betroffen, wobei der Referent insbesondere die Frage des kommunalen Wegerechts hervorhob. Er machte deutlich, weshalb der im neuen Telekommunikationsgesetz gewährte entschädigungslose Anspruch der Telekommunikationsunternehmen auf Benutzung kommunaler Plätze und Wege verfassungswidrig sei. Zudem verwies er auf die aus der Sicht des ländlichen Raumes bedenklichen Pläne der Telekom, das Telefonzellennetz drastisch zu reduzieren. Zwar sei ein solches Verhalten betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, es vertrage sich jedoch nicht mit dem Infrastrukturauftrag der Telekom.

Anschließend ging Referent Gerbrand auf die Frage des Umfangs erlaubter wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen im Telekommunikationsbereich ein und wies darauf hin, daß in der vorgesehenen Änderung des § 107 der Gemeindeordnung der Bereich Telekommunikation ausdrückliche Erwähnung finden werde. Allerdings werde es nach § 108 GO für die wirtschaftliche Betätigung in diesem Bereich keine zinsverbilligten Kommunalkredite geben.

Zusammenfassend hob Referent Gerbrand hervor, daß es für die Kommunen eine Notwendigkeit sei, ihr Handeln in diesem Bereich strategisch zu planen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf verschiedene vom DStGB und vom NWStGB erstellte Arbeitshilfen.

Im abschließenden Referat mit dem Titel "Kommunen fit für den EURO?" untersuchte Referent Stein, NWStGB, die Frage, welche Folgen und Handlungsanforderungen sich mit der Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion für die Kommunen verknüpfen. Ausgehend von einer anschaulichen Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen schilderte Referent Stein die Auswirkungen der Währungsunion auf die kommunalen Haushalte und stellte Strategien zur organisatorischen Bewältigung der Umstellung von D-Mark auf EURO vor.

Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" berichtete Beigeordneter von Lennep auf Nachfrage aus dem Plenum, daß das Präsidium des NWStGB vor dem Hintergrund der Ergebnisse einer hierzu durchgeführten Umfrage davon absehe, eine eigene Kommunalakademie zu gründen. Nach wie vor als notwendig anzusehen sei aber eine kritische Auseinandersetzung mit Struktur und Finanzierung der Studieninstitute.

Az.: II/1

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