Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 531/2005 vom 29.06.2005

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Am 15.06.2005 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf auf Einladung des Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister Moormann in der Stadt Heiligenhaus mit annähernd 150 Teilnehmern. Bürgermeister Dr. Heinisch stellte die noch sehr junge Stadt Heiligenhaus vor und stellte in einem informativen Vortrag die Entwicklungen der jüngeren Zeit.

Sodann berichtete Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider über Aktuelles aus der Verbandsarbeit. Dabei ging er auf die Landtagswahlen ein und führte Themen von kommunalem Gewicht auf, mit der sich der Verband an den neuen Landtag und die neue Landesregierung wenden wolle. In diesem Zusammenhang führte er insbesondere die kommunalen Finanzen, die Verwaltungsstrukturreform und den Abbau von Bürokratie und Standards sowie die Bereiche Schule und Bildung auf. Bei der Verwaltungsstrukturreform machte er zunächst deutlich, dass seit mehr als 25 Jahren über dieses Thema diskutiert werde und die Ergebnisse sehr dürftig seien. So seien derzeit knapp 700 Landesbehörden neben zahlreichen Landesbetrieben und Landesgesellschaften festzustellen. Er machte deutlich, dass er nunmehr auf sachgerechte Ergebnisse hoffe und der Verband schon wenige Tage nach der Wahl dem künftigen Ministerpräsidenten eine Liste zum Abbau von Standards und Bürokratie vorgelegt habe. Er machte deutlich, dass eine weitgehende Reform möglichst in Überstimmung zwischen Regierung und Opposition und den wichtigsten Verbänden durchgeführt werden solle. Dr. Schneider machte darauf aufmerksam, dass der Verband an erster Stelle eine umfassende Aufgaben- und Behördenkritik verlange und erst danach über Strukturen diskutiert werden könne. Aufgaben und Behördenkritik bedeuten zunächst Abbau, dann Privatisierung und dann erst Verlagerung.

Sodann machte Dr. Schneider deutlich, dass Kommunalisierung zunächst übertragen auf die unterste kommunale Ebene, also Städte und Gemeinden, bedeute. Wenn diese nicht in der Lage seien, die neuen Aufgaben wahrzunehmen, sei in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob Kreise oder Landschaftsverbände insoweit in Betracht kommen könnten. Auch machte Dr. Schneider deutlich, dass bei dieser Reform Kreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden Partner seien, weil sie dem gemeinsamen Ziel verpflichtet seien, der Stärkung des kreisangehörigen Raumes insgesamt zu dienen. Als wichtiges Zeichen dieser Partnerschaft wäre es, wenn auch die Bürgermeister die Möglichkeit hätten in den Kreistag gewählt zu werden und auch eine Reduzierung der Schwellenwerte von 60.000 Einwohner auf 50.000 Einwohner bzw. von 25.000 auf 20.000 Einwohner. Sodann wies er auf weitere Problembereiche der Gemeindeordnung hin. Dies seien insbesondere die Allzuständigkeit des Rates sowie das Rückholrecht des Rates, die Definition der „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ sowie der Umfang der personalrechtlichen Kompetenzen des Bürgermeisters. Auch fordert er eine Abkopplung der Wahlzeit des Bürgermeisters von der Kommunalwahl und eine Verlängerung seiner Amtszeit auf 8 Jahre. Sodann ging Dr. Schneider auf die Haushaltslage des Landes und der Kommunen ein. Im Hinblick auf die desolate Haushaltslage des Landes machte er deutlich, dass die neue Landesregierung ihre Hände von den kommunalen Kassen und vom kommunalen Finanzausgleich lassen solle. Denn dies sei schließlich kommunales Geld und nicht die Reservekasse des Landes. Er machte deutlich, dass die neue Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich nicht als Steinbruch für immer weitere Kürzungsmaßnahmen missbrauchen dürfe. Auch dürfe das Land nicht immer wieder nach dem Gürtel der Kommunen greifen, um diesen enger zu schnallen. Hier müsse das Land einmal den eigenen Gürtel enger schnallen. Er forderte in diesem Zusammenhang einen radikalen Abbau von Personal beim Land sowie den Verkauf des Tafelsilbers, den Verzicht auf Leuchtturm- und Prestigeprojekte und die sofortige Abwicklung von Gesellschaften, die außer Schlagzeilen und Verlusten nichts vernünftiges Zustande gebracht hätten. Sodann machte Dr. Schneider vor dem Hintergrund des Konnexitätsprinzips deutlich, dass eine Reform der sog. Offenen Ganztagsschulen erforderlich sei und die Finanzierung neu geregelt werden müsse. Er wies auch darauf hin, dass eine Abschaffung der Schulbezirke im Grundschulbereich die Kommunen als Schulträger in ein organisatorisches Chaos stürzen würde und forderte somit die Beibehaltung der Schulbezirke in der bisherigen Form. Auch nannte er den Finanzierungsvorschlag im Zusammenhang mit Hartz IV und dem Tagesbetreuungsausbaugesetz eine Zumutung. Sodann ging Dr. Schneider auf eine Reform der Gewerbesteuer ein. Dabei machte er deutlich, dass diese fair erfolgen müsse und nicht einfach eine Abschaffung des bisherigen Steueraufkommens von 28 Mrd. Euro Brutto gefordert werden könne. Er forderte in diesem Zusammenhang eine radikale Vereinfachung des Steuerrechts. Er machte deutlich, dass der Verband insoweit auch gesprächsbereit sei. Aber nur Hebesatzrechte, die sich auf Steuerquellen beziehen, die seit Jahren an Schwindsucht leiden, könne und werde der Verband nicht akzeptieren. Schließlich ging er auch noch auf die Probleme bei Hartz IV sowie darauf, dass das Land gefordert sei außerhalb des kommunalen Finanzausgleiches für einen gerechten Ausgleich von interkommunalen Verwerfung zu sorgen. Die Rede von Dr. Schneider ist im Intranet für die Mitglieder unter www.kommunen-in-nrw.de/Intranet/Fachausschüsse und AG/AK/Arbeitsgemeinschaften/AG Düsseldorf/Sitzung am 15.06.2005 in Heiligenhaus abrufbar.

In Anschluss daran berichtete Bürgermeister a.D. Korfsmeier über praktische Erfahrungen bei der Umsetzung von NKF. Dieser Praxisbericht wurde von Herrn Dudey, WTE Wassertechnik GmbH aus Essen im Hinblick auf die Bewertung des kommunalen Anlagevermögens informativ ergänzt. Die Vorträge sind im Intranet wie o.a. abrufbar.

Im Anschluss daran stellte Dipl.- Ing. Schielke von der Abwasserberatung NRW ein Risikomanagement im Bereich der kommunalen Abwasserbeseitigung vor. Er führte aus, dass zur Risikofrüherkennung insbesondere die Bereiche Risikoidentifikation, Risikobewertung, Maßnahmen der Risikobewältigung sowie der Risikokommunikation, die Risikoüberwachung und Fortschreibung sowie die Dokumentation gehören. Er stellte konkrete Vorüberlegungen zum Aufbau eines Risikomanagements vor und stellte die Phasen des Aufbaus eines Risikofrüherkennungssystems dar. Auch dieser informative Vortrag kann im Intranet wie o.a. durch die Mitglieder abgerufen werden.

Die nächste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorf findet am 22.11.2005 im Rathaus der Stadt Xanten, Karthaus 2 statt. Eine entsprechende Einladung wird rechtzeitig erfolgen.


Az.: I/2 01-25

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