Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 437/2004 vom 01.06.2004

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Am 25. Mai 2004 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Diese fand auf Einladung des Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister Hensel, in der Stadt Kempen statt. Bürgermeister Hensel begrüßte die über 100 Teilnehmer und stellte kurz die Stadt Kempen dar.

Sodann berichtete Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider über die Gemeindefinanzreform sowie die Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Er wies darauf hin, dass die Reform der Gewerbesteuer gescheitert sei und die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu Lasten der Kommunen gehen würde. Er wies auf die Notwendigkeit einer umfassenden Gemeindefinanzreform hin. „Inakzeptabel sei es“, so Dr. Schneider, „dass das Land seinen Anteil an der Hilfe-Ost von 220 Mio. Euro jährlich vollständig auf die Kommunen abwälzt. Dies sei verfassungswidrig.
An der versprochenen Entlastung von 2,5 Mrd. Euro jährlich aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe für die Städte und Gemeinden, führe kein Weg vorbei.“ Dabei berichtete Dr. Schneider über die aktuellsten Entwicklungen, die eine weitergehende Verschlechterung zu Lasten der Städte und Gemeinden darstellen würden.
Entschieden wandte sich Dr. Schneider gegen den Versuch, die Haushaltsmisere bei Bund, Ländern und Kommunen durch höhere Schulden zu beseitigen: „Wachstum setzt Konsolidierung und Sanierung und nicht neue Schulden voraus“. Sparen sei „weder destruktiv noch wachstumshemmend – und schon gar nicht konjunkturschädlich. Um den Kommunen Einsparungen im Personalbereich zu erleichtern, fordert Dr. Schneider eine Änderung des Tarifrechts im kommunalen Bereich. Dazu gehöre eine Weiterentwicklung der Arbeitsbedingungen, stärkere Leistungsorientierung in der Bezahlung, flexiblere Arbeitszeiten sowie einfachere Tarifregelungen. Die Rede kann im Intranet unter Fachausschüsse und AG/AK, Arbeitsgemeinschaften, AG Düsseldorf abgerufen werden.

Anschließend berichtete Peter Jäger von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit über den aktuellen Sachstand bei der Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II. In drei Pilot-Arbeitsgemeinschaften (Kreis Recklinghausen, Stadt Herne, Stadt Düsseldorf) werde die Zusammenarbeit bereits modellhaft umgesetzt und wissenschaftlich begleitet. Die Rede von Herrn Jäger kann ebenfalls im Intranet unter Fachausschüsse und AG/AK, Arbeitsgemeinschaften, AG Düsseldorf abgerufen werden. Die Sozialamtsleiterin der im Kreis Recklinghausen gelegenen Stadt Dorsten, Frau Saalmann, berichtete anschließend über ihre ersten Erfahrungen über diese Pilot-Arbeitsgemeinschaften. Dabei machte sie deutlich, dass nur noch wenige Monate zur Umsetzung des SGB II bestehen würden. Gleichwohl seien ganz zentrale Punkte überhaupt noch nicht geklärt. Sie zeigte sich skeptisch, dass bis zum Jahresende alle wesentlichen Punkte diesbezüglich geklärt sind. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes zeigten sich auch daran, dass sehr viele Arbeitsgruppen auf Bundesebene zur Lösung solcher Probleme eingerichtet wurden. In diesem Zusammenhang verwies sie beispielhaft nur darauf hin, dass noch gar nicht feststehe, welchen Rechtscharakter diese Arbeitsgemeinschaft haben würde. Auch sei es problematisch, wenn der Kreis von seinen Rechten Gebrauch mache und eine Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit eingehe ohne vorab die Zustimmung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einzuholen. „Wenn eines klar ist, dann das, dass nichts klar ist“, so Frau Saalmann, deren Worte sich der Vorsitzende anschloss.

Sodann berichtete Klaus Schäfer vom Schulministerium NRW über die ersten Erfahrungen mit der Offenen Ganztagsschule. Er machte deutlich, dass in diesem Schuljahr 235 Grundschulen zu offenen Ganztagsgrundschulen umgewandelt wurden und damit für rund 12.000 Schülerinnen und Schüler Plätze an diesen Schulen geschaffen wurden. Ab dem Schuljahr 2004/2005 werden nach derzeitigem Stand an 707 Schulen rund 35.000 Plätze zur Verfügung stehen. Auch die Zahl der beteiligten Städte und Gemeinden hat sich von 74 auf 163 mehr als verdoppelt. Aus dem Mitgliederspektrum des Städte- und Gemeindebundes waren in diesem Schuljahr 45 Gemeinden mit 85 Schulen und rund 4.200 Schülerinnen und Schülern dabei; im kommenden Jahr sind es insgesamt 125 Gemeinden, die mit 333 Schulen rund 14.000 Schülerinnen und Schüler erreichen. Sodann berichtete Herr Schäfer von der Trägervielfalt. So hat ein Teil Schulfördervereine die Aufgabe übertragen, den Betrieb der offenen Ganztagsgrundschulen zu organisieren. Andere haben Arrangements mit den Träger der Jugendhilfe getroffen, insbesondere aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege. Hinsichtlich der Elternbeiträge gibt es ein buntes Bild. So gibt es Kommunen, die in der Regel etwa 35,00 bis 40,00 Euro von den Eltern verlangen. Es gibt in der Regel einen günstigeren Elternbeitrag für solche, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen oder für Geschwisterkinder. Andere Kommunen schöpfen die Möglichkeiten der Spannbreite von 0 bis 100,00 Euro aus und haben ein differenziertes Elternbeitragssytem unter Beachtung sozialer Kriterien entwickelt. Am Schluss berichtete Herr Schäfer kurz noch über Horte. Die Rede von Herrn Schäfer kann im Intranet unter Fachausschüsse und AG/AK, Arbeitsgemeinschaften, AG Düsseldorf abgerufen werden.

Schließlich berichtete Frau Heitfeld-Hagelgans vom Bauministerium NRW über den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien. Aufgrund von EU-Richtlinien müsse bis zum Juli 2004 insbesondere das Baugesetzbuch durch den Deutschen Bundestag geändert werden. Die Änderungen beträfen vor allem das Verfahren zur Erstellung von Bebauungsplänen bei den Kommunen. So muss nunmehr die Begründung zum Bebauungsplan einen sog. Umweltbericht enthalten. Das sei die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen eines Bebauungsplans. Künftig könne auf Antrag einer Kommune auch die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung über die Baugenehmigung von Windenergieanlagen für einen Zeitraum bis zu einem Jahr zurückstellen, wenn die Kommune beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen oder zu ändern, in dem Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen. Der Vortrag von Frau Heitfeld-Hagelgans kann ebenfalls im Intranet unter Fachausschüsse und AG/AK, Arbeitsgemeinschaften, AG Düsseldorf abgerufen werden.

Az.: i/2 01-25

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