Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 1/2003 vom 05.01.2003

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf

Am 21. Oktober 2002 fand in Kaarst die 2. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Düsseldorf im Jahr 2002 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Hensel, Stadt Kempen, begrüßte neben den über 130 Teilnehmern den Bürgermeister der gastgebenden Stadt Kaarst, Herrn Franz-Josef Moormann, sowie Herrn Abteilungsdirektor Lueb als Vertreter der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Bürgermeister Moormann hieß in seinem Grußwort die Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft willkommen und gab einen Einblick in die Geschichte und die aktuelle Situation der Stadt Kaarst.

In einem Grundsatzreferat zur kommunalen Sozialpolitik zwischen staatlicher Rahmenverantwortung und lokalen Gestaltungsmöglichkeiten skizzierte Ernst Giesen, Beigeordneter und seit 01.12.2002 Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Struktur und Umfang der Sozialhilfeausgaben in Nordrhein-Westfalen und erste Überlegungen zur Umsetzung von Vorschlägen der Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt". Der StGB NRW fordere seit langem ein einheitliches Leistungsrecht für alle Erwerbslosen, das die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige ersetzt. In ein neues steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II müßten alle Personen einbezogen werden, die im erwerbsfähigen Alter und nicht dauerhaft erwerbsgemindert sind. Ferner müßten die Leistungsbezieher in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die Rentenversicherung und - soweit sie erwerbstätig sind - auch in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden. Das neue Leistungsrecht müsse so ausgestaltet werden, daß eine ergänzende Inanspruchnahme der Sozialhilfe für die Leistungsbezieher einschließlich ihrer Angehörigen ausgeschlossen wird.

Ausdrücklich setze sich der Städte- und Gemeindebund dafür ein, daß das neue Leistungsrecht in der Finanzverantwortung des Bundes liegt und damit seine Verantwortung für die Beschäftigungsentwicklung sowie für die Arbeitsmarktpolitik und damit auch für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit deutlich gemacht wird. Die Zuständigkeit des Bundes für die Arbeitsmarktpolitik umfasse auch die Trägerschaft der neuen Job-Center, zu deren Organisation und Dienstleistungsangebot das Einvernehmen auch mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden hergestellt werden müsse.

Nach 40 Jahren Bundessozialhilfegesetz müsse das Sozialhilferecht dringend neu gestaltet werden. Dabei müßten Sozialhilfeleistungen durch weitergehende Pauschalierung entbürokratisiert werden, die Regelsatzbemessung durch politisch-normative Entscheidung stärker auf Haushalte mit unterschiedlicher Struktur abstellen und schließlich das Nachrangigkeitsprinzip in der Sozialhilfe wieder hergestellt werden.

Im Anschluß an die Ausführungen von Beigeordneten Giesen entspann sich eine lebhafte Diskussion, an der sich zahlreiche Mitglieder des Plenums beteiligten.

Zu den kommunalpolitischen Tagesfragen berichtete der scheidende Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Herr Heinrichs. Er wies darauf hin, daß während seiner nunmehr 36jährigen Tätigkeit für den Verband und seine Vorgänger die finanzielle Lage der Kommunen noch nie so schlecht gewesen sei wie derzeit. In diesem Zusammenhang verwies Herr Heinrichs auf die Ergebnisse der November-Steuerschätzung, die zu weiteren Kürzungen im Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2003 in Höhe von 453 Mio. Euro führen werde. In seinen weiteren Ausführungen ging Herr Heinrichs u.a. auf die Veränderungen in der Sparkassenlandschaft, auf die Problematik der vielen Verwaltungsebenen zwischen Kommune und EU sowie auf das Gesetz zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit ein.

Im Anschluß an seine Ausführungen dankte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Hensel, Herrn Heinrichs für seine lange und engagierte Tätigkeit für die Kommunen und wünschte ihm für den anstehenden Ruhestand alles Gute. Dieser Dank wurde von den Teilnehmern der Arbeitsgemeinschaft mit einem lang anhaltenden Applaus für den scheidenden Hauptgeschäftsführer bekräftigt.

Az.: IV/1

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