Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 322/2007 vom 25.04.2007

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold

Am 23.04.2007 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold auf Einladung von Bürgermeister Dr. Honsdorf im Kurhaus in Bad Salzuflen.

Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider berichtete über Aktuelles aus Düsseldorf, u.a. über die Kommunalfinanzen, die Verwaltungsstrukturreform und die Reform des Sparkassengesetzes. Für viele politische Kommentatoren sei die Finanzkrise überwunden, die Gesundung der Kommunalfinanzen in greifbare Nähe gerückt. Die Fakten sähen aber anders aus: Erstens streuten die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sehr stark zwischen den Ländern und innerhalb des Landes. Steuerstarke Gemeinde profitierten meist stärker als steuerschwache. Landesweite Zahlen besagten nichts über die örtliche Situation. So gebe es auch Gemeinden, bei denen die Gewerbesteuereinnahmen zurückgingen. Zweitens seien bereits ab diesem Jahr trotz der Wachstumsprognosen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer rückläufig. Drittens: Ursächlich für die Mehreinnahmen seien ausschließlich konjunkturelle Gründe. Wirtschaftliche Erholung schlug sich in Steuerwachstum nieder. Entscheidend aber sei, die strukturellen Ursachen der kommunalen Finanzkrise bestünden fort.

Ein weiterer Themenschwerpunkt war der zwischen Landesregierung sowie öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege erzielte Kompromiss zur Finanzierung der Kinderbetreuung sein, der ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen ist. Besonders hervorzuheben sei nach Informationen des zuständigen Hauptreferenten Horst-Heinrich eine verstärkte Beteiligung des Landes an den Kosten der Betreuung der unter Dreijährigen, wodurch die Anstrengungen der Kommunen eine wichtige Unterstützung erführen.

Der vorliegende Referentenentwurf für ein Kinderbildungsgesetz setze den mühsam gefundenen Kompromiss allerdings in vielen Punkten gesetzestechnisch nicht hinreichend um bzw. gehe hinter das Konsenspapier zurück.

Hauptreferentin Anne Wellmann informierte über den Gesetzesentwurf zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und stellte dessen Ziele dar, u.a. die Stärkung des Bürgermeisteramtes und die klarere Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Rat und Bürgermeister. Weitere Kernpunkte des Gesetzentwurfes seien die Stärkung des ehrenamtlichen Elements der Kommunalverwaltung im Hinblick auf die Rechte der einzelnen Ratsmitglieder und der Fraktionen, die Stärkung der demokratischen Beteiligung der Bürger, die Herabsenkung der Schwellenwerte und erweiterte Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit (§§ 3, 4 GO, § 4 GKG) sowie die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen.

Az.: III/1 91-29

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