Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 666/2005 vom 31.08.2005

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold

Am 30.8.2005 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold. Auf Einladung der AG-Vorsitzenden Bürgermeisterin Unger fand die Sitzung in der Stadthalle in Gütersloh statt.

Bürokratieabbau, Verwaltungsstrukturreform und Stärkung der finanziellen Situation von Städten und Gemeinden waren die beherrschenden Stichworte der Gastbeiträge von Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl und Staatssekretär Günter Kozlowski, MBV. Die Regierungspräsidentin erklärte, sie habe die Gelegenheit gerne wahrgenommen, mit den Vertretern der Städte und Gemeinden in der Region direkt ins Gespräch zu kommen. Sie erläuterte die kommunalverfassungsrechtlichen Vorhaben der neuen Landesregierung, wie sie sich aus der Koalitionsvereinbarung ergeben. Diese Lösungsansätze führten nach ihrer Auffassung zu einer Stärkung der Stellung der Bürgermeister und der kommunalen Selbstverwaltung. Auch Staatssekretär Kozlowski zeigte seine Verbundenheit mit der Region, in der er zu Hause sei. Als in nächster Zukunft umzusetzende Maßnahmen des Bürokratieabbaus nannte er die Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts der Bezirksregierungen beim Wohnen im Außenbereich sowie die Novellierung des Windenergieerlasses. Zum Bereich Verkehr erklärte er, das Land brauche für Mobilität und für die Wirtschaft einen funktionierenden Straßenbau sowie stärkeren Luftverkehr. Der Landesstraßenbedarfsplan werde in nächster Zeit neu aufgestellt. Gleichzeitig machte er allerdings auch klar, dass die desolate Finanzlage des Landes eine größere Zielgenauigkeit bei Planung und Umsetzung erzwinge.

Hauptreferentin Anne Wellmann aus der Geschäftsstelle erörterte sodann die von der Landesregierung angedachte Änderung des § 107 GO. Eine Beschränkung der kommunalen Wirtschaft, die der Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger diene, brächte nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes nirgendwo einen Zugewinn an Effektivität und werde daher strikt abgelehnt. Die Betätigungsmöglichkeiten der kommunalen Unternehmen, die öffentlichen Zwecken verpflichtet seien, müssten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Kommunale Unternehmen leisteten einen erheblichen Beitrag zur lokalen Wertschöpfung und zur Wirtschaftsförderung. Kommunale Unternehmen seien wichtige und gefragte Arbeitgeber und böten eine Fülle von Ausbildungsplätzen. Zudem werde der Wettbewerb durch das Vorhandensein kommunaler Anbieter stimuliert. Gerade in Sparten wie dem Energiemarkt, der zu Konzentration und Monopolbildung neige, wirkten sich die Aktivitäten der Stadtwerke preisdämpfend im Dienste der Endverbraucher aus.

In seinem Referat erläuterte Beigeordneter Dr. Schwarzmann die Geltung des Vergaberechts in den Kommunen. Die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge hätten sich seit der Einführung des neuen Vergaberechts im Jahr 1999 zu einem enormen Vorschriftendickicht entwickelt. Durch eine Flut von Gerichtsentscheidungen würde das Vergaberecht noch komplizierter. In dem Gewirr von Vorschriften sei inzwischen der Grundgedanke des öffentlichen Vergaberechts, nämlich möglichst kostengünstige Aufträge im Wettbewerb der Bieter-Firmen zu vergeben, teilweise untergegangen. Im Interesse der Entbürokratisierung werde den Gemeinden geraten, das detaillierte, formaljuristische Vergaberecht nur dann anzuwenden, wenn dies vom Gesetz zwingend geboten ist. Außerhalb dieser gesetzlichen Gebote sollten die Gemeinden Aufträge im effektiven, aber freien Wettbewerb der Bieter-Firmen vergeben, unter Einschluss von Verhandlungen mit den interessierten Firmen über die kostengünstigste Auftragsvergabe.

Az.: III/1 91-29

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