Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 366/2004 vom 12.05.2004

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold

Am 6.5.2004 tagte die Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Detmold. Auf Einladung von Bürgermeister Spieker fand die Sitzung in der Stadthalle in Brakel statt.
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Einen Themenschwerpunkt der Sitzung bildete die Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialverwaltung. Peter Jäger von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit stellte den aktuellen Sachstand bei der Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II dar. In drei Pilot-Arbeitsgemeinschaften (Kreis Recklinghausen, Stadt Herne, Stadt Düsseldorf) werde die Zusammenarbeit bereits modellhaft umgesetzt und wissenschaftlich begleitet. Hauptreferent Roland Thomas von der Geschäftsstelle legte einen Schwerpunkt seines Berichtes auf die Kooperation zwischen Kreisen und kreisangehörigen Kommunen. Er informierte über eine gemeinsame Erklärung der Geschäftsstellen von Landkreistag und Städte- und Gemeindebund NRW. Die Kreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden erklärten darin ihre Bereitschaft, ihr Know how auch bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende aktiv einzubringen. Unabhängig von der rechtlichen und organisatorischen Zusammenarbeit der Aufgabenträger sollten die kreisangehörigen Kommunen insbesondere mit Blick auf die Einsatzmöglichkeiten des bei ihnen vorhandenen Fachpersonals angemessen in Meinungsbildung und Initiativen der Kreise einbezogen werden. Unabdingbare Voraussetzung für ein Gelingen der Reform bilde für beide Verbände die Gewährleistung der den Kommunen vom Bund wiederholt zugesagten finanziellen Entlastungen durch Hartz IV, die noch keineswegs gesichert erschienen.
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Die Arbeitsgemeinschaft gab zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) folgende Stellungnahme ab:
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1.  Die kreisangehörigen Gemeinden sind grundsätzlich bereit, bei der sinnvollen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mitzuwirken und sich einzusetzen.


2.  Eine solche Mitwirkung kann nur erfolgen, wenn die von der Bundesregierung zugesagte finanzielle Entlastung für den kommunalen Bereich eintritt.


3.  Spätestens am 1.8.2004 müssen die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für Hartz IV gegeben sein, um eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten.)
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Beigeordneter Dr. Hans-Ulrich Schwarzmann berichtete über den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien. Aufgrund von EU-Richtlinien müsse bis zum Juli 2004 insbesondere das Baugesetzbuch durch den Deutschen Bundestag geändert werden. Die Änderungen beträfen vor allem das Verfahren zur Erstellung von Bebauungsplänen bei den Kommunen. Die schon nach bisherigem deutschen Recht sehr komplizierten und zeit- und kostenaufwendigen Vorschriften, die die Kommunen bei der Erstellung von Bebauungsplänen beachten müssen, würden jetzt noch komplizierter. Das Wichtigste sei, dass die Begründung zum Bebauungsplan einen sog. Umweltbericht enthalten müsse. Das sei die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen eines Bebauungsplans.
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Positiv sei demgegenüber zu bewerten, dass künftig auf Antrag einer Kommune die Baugenehmigungsbehörde die Entscheidung über die Baugenehmigung von Windenergieanlagen für einen Zeitraum bis zu einem Jahr zurückstellen muss, wenn die Kommune beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen oder zu ändern, in dem Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen. Damit erhielten die Kommunen die Möglichkeit, in dieser Zwischenzeit von einem Jahr klare Regelungen zu treffen, wo Windenergieanlagen zugelassen und wo sie verboten werden sollen.
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Maren Kornmann von der Geschäftsstelle des European Energy Award NRW stellte das Projekt der Landesinitiative Zukunftsenergien vor. Beim European Energy Award handelt es sich um eine Art „goldene Palme oder „Oscar“ für Städte und Gemeinden, die diese Auszeichnung für hervorragende Leistungen im Energie- und Klimaschutzbereich erhalten.
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Az.: III/1 91 - 29

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