Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 381/1999 vom 20.06.1999

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 27.05.1999 fand die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg in der Stadthalle in Kreuztal statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Ratsmitglied Hermann Vomhof, Freudenberg, begrüßte neben mehr als 250 Teilnehmern den Regierungspräsident der Bezirksregierung Arnsberg, Kuschke, den Leiter der Kommunalabteilung der Bezirksregierung Arnsberg, Zenk, den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein, Nienhagen, Bürgermeister Nölling, Kreuztal, und Stadtdirektor Erdmann, Kreuztal, sowie die Vertreter der Geschäftsstelle. Der Vorsitzende wies auf die anstehenden Schwerpunktthemen hin wie z.B. die schwierige Finanzsituation von Bund, Ländern und Kommunen, die Gemeindefinanzreform und die Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen. Der Beschluß der Landesregierung beinhalte die Vorstellung des Entwurfs zur Verwaltungsstrukturreform Mitte Juni 1999. Im Grundsatz seien die Absicht des Landes staatliche Aufgaben soweit wie möglich auf die kommunale Ebene zu übertragen, zu begrüßen. Die Herabzonung von Aufgaben dürfe jedoch nicht zu Mehrbelastungen für die Kommunen führen. Aus gegebenem Anlaß wies der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft darauf hin, daß zu einer erfolgreichen Wirtschaftsförderung auch die notwendigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen gehören und diese deshalb dringend für die gesamte Region eine entsprechende Berücksichtigung finden müssen.

Bürgermeister Nölling stellte sodann in seinem Grußwort die einladende Stadt Kreuztal der Tagung kurz vor und erwähnte besonders die erfolgreiche Stadtentwicklung und die erheblichen Verbesserungen der Infrastruktur.

Beigeordneter Dr. Schwarzmann, Geschäftsstelle, referierte zur Novellierung der Landesbauordnung sowie des Landesabfallgesetzes.

Das neue Landesabfallgesetz, das am 01.01.1999 in Kraft getreten ist, werde vom NWStGB uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere hob Dr. Schwarzmann hervor, daß die Erhebung einer einheitlichen Abfallgebühr, bezogen auf das Restmüllgefäß für verschiedene Abfallentsorgungsteilleistungen sowie die anteilige Finanzierung einer mit einer Sondergebühr belegten Entsorgungsteilleistung über eine einheitliche Abfallgebühr, zulässig gemacht werde. Dies bedeute, es sei einerseits zulässig, eine Einheitsgebühr für alle Abfallentsorgungsteilleistungen, bezogen auf das Restmüllgefäß, zu erheben; alternativ sei es auch möglich, eine "verbilligte" Sondergebühr z.B. für die Sperrmüllentsorgung und die Biotonne zu erheben, und die "übrigen" Sperrmüllkosten und Biomüllkosten in die Kalkulation der Restmüllgebühr hereinzurechnen (sogenannte Querfinanzierung).

Zur neuerlichen Novellierung der Landesbauordnung führte Beigeordneter Dr. Schwarzmann aus, daß kurz nach Inkrafttreten der Bauordnung zum 01.01.1996 bereits wieder Novellierungswünsche geäußert seien. Für die Praxisseite sei eine Reform der Reform aber nicht nötig. Einige Korrekturen an den bestehenden Vorschriften hätten nach seiner Auffassung ausgereicht. Es sei der Geschäftsstelle jedoch gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf mit dem geplanten Wegfall der gesetzlichen Stellplatzpflicht zu verhindern. Der Wegfall der Stellplatzpflicht (wie z.B. in Hessen geschehen) hätte bedeutet, daß über 1.000 Satzungen in Nordrhein-Westfalen in der näheren Zukunft hätten erstellt werden müssen, um den Wegfall einer einzigen Gesetzesvorschrift zu kompensieren.

Sodann begrüßte Regierungspräsident Kuschke die Mitglieder der Tagung und umriß die Ergebnisse der Verwaltungsstrukturreform:

Zum einen sei zu beobachten, daß zum jetzigen Zeitpunkt im politischen Bereich eine Diskussion stattfände, ob es sich um eine Reform oder um ein "Reförmchen" handele. Er sei der Auffassung, daß die Reform tatsächlich den Namen Reform verdient habe, vor allem wenn man berücksichtige, daß das Erreichte nicht ein Endpunkt der Diskussion bilde, sondern die Diskussion fortgeführt werden werde. Auch die Umsetzung und Weiterentwicklung der Ziele der Verwaltungsstrukturreform bedeuteten für die Beteiligten großen Arbeitsaufwand.

Es sei weiterhin eine deutliche Konzentration von staatlichen Aufgaben bei der neuen staatlichen mittleren Ebene zu verzeichnen.

Zu der Verlagerung kommunaler Aufgaben führte er aus, daß es durchaus Unterschiede in der Beurteilung der Reichweite innerhalb der kommunalen Spitzenverbände gegeben habe, was die Diskussion nicht gerade vereinfacht hätte. Es sei aber bei der Diskussion auch zu berücksichtigen, daß etwa die Verlagerung der Aufgaben zur Hilfe zur Pflege und zum Pflegewohngeld noch vor kurzem als überhaupt nicht übertragbar dargestellt wurde. Insofern sei das Geleistete durchaus beachtlich. Laut Kuschke sollte jedoch dringend die Diskussion um einen Soziallastenausgleich vorangebracht werden, der möglich und dringend nötig sei.

Anschließend referierte Beigeordneter von Lennep, Geschäftsstelle, über die Entwicklung und den Stand der Verwaltungsstrukturreform, insbesondere über das Erste und Zweite Modernisierungsgesetz.

Der NWStGB habe die Grundaussagen des Eckpunktepapiers der Landesregierung vom November 1998 klar begrüßt. Der NWStGB habe sich immer für eine umfassende Aufgabenverlagerung von überörtlich kommunalen Aufgaben auf die örtliche kommunale Ebene ausgesprochen. Neben der Hilfe zur Pflege gehört hierzu nach Ansicht des NWStGB insbesondere auch die Eingliederungshilfe die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie die Heimaufsicht für Kindergärten. Die Zusammenführung von Aufgaben und Finanzverantwortung werde nicht nur dem Prinzip der Bürgernähe gerecht, sondern sichere auch eine wirtschaftliche und effiziente Aufgabenerfüllung.

Im Rahmen der Diskussion um das Erste Modernisierungsgesetz habe der NWStGB auch seine Forderung nach einer Absenkung der Schwellenwerte bekräftigt, weil auch die Kommunen ab 20.000 bzw. 50.000 Einwohnern wegen der in den vergangenen Jahrzehnten gesteigerten Verwaltungskraft in der Lage seien, vermehrt Aufgaben selbst wahrzunehmen, die jetzt erst Kommunen mit 25.000 bzw. 60.000 Einwohnern zugemutet werden.

Zum Zweiten Modernisierungsgesetz führt Beigeordneter von Lennep aus, daß dieses hauptsächlich eine Veränderung der Landesverwaltung, die Neuausgestaltung der Mittelebene und die Übertragung von Aufgaben auf die örtliche kommunale Ebene beinhalte. Auch Beigeordneter von Lennep führt aus, daß es zu der Übertragung von Aufgaben auf die örtliche kommunale Ebene keine einheitliche Auffassung der kommunalen Spitzenverbände gegeben habe. Es sei aber gelungen, maßgebliche Aufgaben der Landschaftsverbände im Sozialbereich zu verlagern. Ferner werde der Straßenbau verstaatlicht. Dies werde zu einer nicht unerheblichen Senkung der Landschaftsverbandsumlage führen. Das Präsidium des NWStGB habe sich am 26.05.1999 mit den aktuellen Entwicklungen zur Verwaltungsstrukturreform befaßt und die Erwartung ausgesprochen, daß die Landesregierung den Prozeß fortschreibt. Das Ergebnis werde als Zwischenergebnis betrachtet.

Geschäftsführendes Präsidialmitglied Heinrichs, Geschäftsstelle, gab sodann einen Überblick über aktuelle kommunalpolitische Tagesfragen. Aus dem Verband teilte er mit, daß sich die Satzungskommission bei ihrer jüngsten Sitzung darin einig war, daß die Verbandsarbeit nicht auf die Mitarbeit von ehrenamtlichen Mandatsträgern verzichten könne. Dies gelte auch trotz einer Verstärkung des hauptamtlichen Elementes nach der Kommunalwahl im September. GPM Heinrichs rief daher zur Mitarbeit in den Arbeitsgemeinschaften und den Gremien des Verbandes auf.

Des weiteren wies er auf eine Mitteilung des Innenministeriums hin, nach der 15 Mio. DM pauschale Mittel für Instandhaltung von Schulen zur Verfügung gestellt würden. Eine solche Aktion sei vermeidbar, wenn die Schlüsselzuweisungen im Vorfeld angemessen erhöht worden wäre. Zu den Kommunalfinanzen führt GPM Heinrichs aus, daß 1998 ein überraschend gutes Jahr für die Kommunen gewesen sei. Erstmals sei ein Überschuß von 400 Mio. DM erwirtschaftet worden. Dies sei zum einen auf stagnierende Personal-/ Sachkosten, und rückläufige Sozialhilfekosten und rückläufige Investitionen zurückzuführen und zum anderen auf starke Steuereinnahmen.

Zur Unternehmenssteuerreform führte GPM Heinrichs aus, daß das Bundesfinanzministerium seine Pläne zum 30.06.1999 vorstellen wolle. Nach einem vorliegenden Urteil könne die Gewerbesteuer nicht einbezogen werden, da kein Ausgleich für die 50 Mrd. DM in Sicht sei, aber es drohe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das sich zur Rechtmäßigkeit der Gewerbesteuer äußern werde. Von den Klägern werde moniert, daß eine Ungleichbehandlung darin zu sehen sei, daß Handwerksbetriebe die Gewerbesteuer zahlen müßten, Dienstleistungsbetriebe wie Steuerberater und Architekten jedoch nicht.

Sodann ging GPM Heinrichs auf die Versorgungsrücklage ein und stellte den Wettbewerb zwischen den Versorgungskassen und dem GVV dar. Der NWStGB gebe keine Empfehlung für die eine oder andere Lösung ab, die Kommunen sollten vielmehr selbst frei entscheiden. Er problematisierte jedoch, daß die "Gemeinden" als Pflichtmitglieder bei den Versorgungskassen abschließen müßten.

Abschließend ging GPM Heinrichs auf die Diskussion zur Neuregelung der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden ein und nannte die vorliegende Lösung einen vernünftigen Kompromiß. Nach Auffassung des NWStGB sollte das gute Verhältnis zum Handwerk nicht durch übertriebene Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeiten gefährdet werden.

Az.: I/2 01-25

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