Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 647/1998 vom 20.11.1998

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 21.10.1998 fand in Eslohe eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg statt. Der Vorsitzende, Ratsmitglied Hermann Vomhof, Freudenberg, begrüßte die rd. 300 Vertreter der Städte und Gemeinden in der Schützenhalle Eslohe. Sein besonderer Gruß galt dem Regierungspräsidenten Wolfram Kuschke, dem Landrat des Hochsauerlandkreises, Franz Josef Leikop, dem Vertreter der gastgebenden Stadt Eslohe, Bürgermeister Habbel, sowie den Vertretern der Geschäftsstelle. Nach einem Grußwort des Bürgermeisters der Gemeinde Eslohe, Walter Habbel, hob Regierungspräsident, Kuschke in seinem Grußwort zunächst die Freude hervor, erstmalig in seiner neuen Funktion an dieser Sitzung des Städte- und Gemeindebundes teilnehmen zu können. Die Arbeitsgemeinschaft sei ein wichtiger Gesprächspartner, auch wenn die Forderungen nicht immer einfach und bequem seien. Die Kommunen stünden z.Zt. vor großen Aufgaben und Herausforderungen. Die größte Finanzkrise der Nachkriegszeit zwinge 47 von 90 Kommunen des Bezirks, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Es erfordere von den Kommunalpolitikern jede Menge Mut, über politische Prioritäten zu entscheiden und an dem Konsolidierungskurs festzuhalten, um nicht dauerhaft jeden Handlungsspielraum zu verlieren. Aufgabe der Kommunalaufsicht sei es im Rahmen des Genehmigungsverfahrens in erster Linie, die Kommunen aktiv zu beraten. Es reiche nicht aus, lediglich Zeiträume vorzugeben, innerhalb derer der Ausgleich zu erfolgen habe. Gleichzeitig bedeute Kommunalaufsicht einen maßvollen Gesetzesvollzug und Raum für Experimente. Kommunalaufsicht bedeute mittlerweile auch: Dienstleistung für Städte und Gemeinden.

Nach diesen Grußworten informierte der stellv. Vorsitzende der Bezirksarbeitsgemeinschaft, Stadtdirektor Reuter, Olsberg, darüber, daß der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Hermann Vomhof, für seine Verdienste vom Rat der Stadt Freudenberg zum 1. Ehrenbürger ernannt und ihm der Ehrenring der Stadt verliehen worden sei.

Im Anschluß hieran ging der Vorsitzende kurz auf die Ausführungen des Regierungspräsidenten ein und begrüßte seine kommunalfreundliche Haltung. Im Hinblick auf die schwierige finanzielle Situation der Städte und Gemeinden wies er daraufhin, daß das Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes u.a. eine Änderung wesentlicher Grundstrukturen des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen gefordert hat. Die Arbeitsgemeinschaft begrüßte und unterstützte diesen Beschluß einstimmig durch Resolution und forderte die Landesregierung NRW und den Landtag auf, diese Beschlußlage bei den anstehenden Beratungen zu berücksichtigen. Der Präsidiumsbeschluß lautet wie folgt:

1. Das Präsidium fordert nach wie vor eine Änderung wesentlicher Grundstrukturen des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere die Regelungen zur Bedarfs- und Steuerkraftermittlung bedürfen tiefgreifender Korrekturen.

2. Die vorgesehene Befrachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Höhe von 325 Mio. DM zur Entlastung des Landeshaushaltes im Bereich der Leistungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz wird strikt abgelehnt. Diese Befrachtung begegnet nicht nur massiven verfassungsrechtlichen Bedenken, sie wäre auch haushaltswirtschaftlich von den Städten und Gemeinden nicht zu verkraften. Angesichts eines fortbestehenden Finanzierungsdefizits von ca. 3,4 Mrd. DM in NRW ist es unabdingbar, daß der Betrag von 325 Mio. DM in voller Höhe den Schlüsselzuweisungen zugeschlagen wird. Das Land ist verpflichtet, seine eigenen Haushaltsprobleme durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen zu lösen und nicht durch die Verschiebung der Kostentragung auf die kommunale Ebene.

3. Das Präsidium bekräftigt seine Forderung vom 27.05.1998, die im Zusammenhang mit der Reduzierung der Tilgungsleistung beim Fonds "Deutsche Einheit" eintretende Verringerung des kommunalen Solidarbeitrags für das Jahr 1998 spätestens im Rahmen des GFG 1999 und nicht erst im Rahmen der regulären Abrechnung im GFG 2000 an die Gemeinden weiterzuleiten.

4. Das Präsidium fordert die Einführung eines strikten Konnexitätsgrundsatzes in die nordrhein-westfälische Landesverfassung. Die beabsichtigte Befrachtung des kommunalen Finanzausgleichs macht einmal mehr deutlich, daß der Selbstverpflichtungsbeschluß des Landtages vom 15.05.1997 nicht geeignet ist, die Kommunen wirksam vor Kostenverlagerungen seitens des Landesgesetzgebers zu schützen.

Anschließend referierte Hauptreferent Gerbrand, Geschäftsstelle, zum Thema "Kommunale Jugend- und Sozialhilfepolitik vor neuen Herausforderungen". Dabei ging er einleitend auf den Beschluß des Gesamtvorstandes der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vom 19.10.1998 zum Thema "Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe"ein. Der Gesamtvorstand habe die erheblichen Folgewirkungen der Arbeitslosigkeit auf den kommunalen Bereich hervorgehoben und - wie zuvor bereits das Präsidium des NWStGB - von allen Beteiligten gefordert, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als zentrales Anliegen zu erkennen und mit zusätzlichen gemeinsamen Anstrengungen insbesondere Langzeitarbeitslosen und Jugendlichen ohne Beschäftigung wieder mehr Perspektiven zu verschaffen. Uneingeschränkt begrüße der NWStGB, daß am 25. März d.J. die NRW-Initiative "Jugend in Arbeit" beschlossen worden sei. Zu kritisieren sei aber, daß die Finanzierung offenbar durch Umschichtungen und insbesondere auch durch Kürzungen beim Programm "Arbeit statt Sozialhilfe" erreicht werden soll. Diese Reduzierungen seien nicht sachgerecht und würden vor allem die Kommunen, die ihre erfolgreichen Programme zur Beschäftigungsförderung fortführen bzw. zusätzliche Initiativen ergreifen wollen, treffen. In seinem weiteren Vortrag stellte Hauptreferent Gerbrand den aktuellen Sachstand zur Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) vor und ging hierbei auf die Anhörung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie des Landtags Nordrhein-Westfalen ein. Die kommunalen Spitzenverbände hätten in dieser Anhörung hervorgehoben, daß die Vorschläge zur Novellierung des GTK, die auf dem sog. Kindergartenkompromiß basieren, gleichermaßen pädagogische und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigen. Kritisiert habe man, daß der Landeshaushalt eine "Deckelung" der Landesförderung für Einrichtungen für unter 3jährige und schulpflichtige Kinder vorsehe. Die Folge sei, daß die Kommunen diese Plätze beim Verbrauch der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel allein finanzieren müßten. Dies sei angesichts der finanziellen Schwierigkeiten auch der kommunalen Haushalte nicht möglich. Es bleibe nun zu hoffen, daß der Gesetzentwurf zur Novellierung des GTK nach den langwierigen und schwierigen Verhandlungen kurzfristig verabschiedet werde, um für die Träger eine Planungssicherheit zu erreichen.

Im Anschluß an diese Ausführungen berichtete Referent Thomas, Geschäftsstelle, über neue Entwicklungen im Straßenbau- und Straßenverkehrsrecht. Aus aktuellem Anlaß stellte er die wesentlichen verkehrspolitischen Schwerpunkte des Koalitionsvertrages vor. Aus kommunaler Sicht zu begrüßen seien die Überlegungen, die kommunalen Handlungsspielräume zur Verkehrsberuhigung, zum Fußgänger- und Radverkehr zu erweitern. Maßstab für eine neue Verkehrspolitik sei darüber hinaus die Bewältigung des Güterverkehrs. Zudem referierte Thomas über die Strategie zur Erhaltung des kommunalen Straßennetzes. Die auf der Grundlage des Präsidiumsbeschlusses vom 19.10.1998 erstellten Handlungsempfehlungen seien im wesentlichen abgeschlossen und würden voraussichtlich zum Jahreswechsel den Mitgliedskommunen zur Verfügung gestellt. Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und die Entlastung der Ortsdurchfahrten gerade und besonders auch durch den Bau von Ortsumgehungen sei dringend erforderlich und sei und bleibe eine der wichtigsten Forderungen von Bund und Land, unterstrich nach den Ausführungen von Referent Thomas der Vorsitzende der AG.

Abschließend berichtete Geschäftsführendes Präsidialmitglied Friedrich Wilhelm Heinrichs, Geschäftsstelle, zum Thema "Aktuelle kommunalpolitische Tagesfragen". Zunächst ging er auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NW vom 9. Juli 1998 zum kommunalen Finanzausgleich ein und führte hierzu aus, daß das Gericht keinerlei konkrete Hinweise getroffen habe, wie es weitergehen solle. Entgegen der Auffassung der Landesregierung sei die Problematik der Gestaltung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen daher noch lange nicht gelöst. In diesem Zusammenhang kritisierte er die vorgesehene Befrachtung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1999 in Höhe von 325 Mio. DM mit der Finanzierung der Kostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die Absicht der Landesregierung widerspreche dem Selbstverpflichtungsbeschluß des Landtages, die Kommunen vor Kostenverlagerungen seitens des Landesgesetzgebers zu schützen.

In einem weiteren Punkt ging er auf den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung von Entlastungsfonds für die Versorgung in Nordrhein-Westfalen ein, mit dem das Land die aus dem Versorgungsreformgesetz des Bundes festgelegte Verpflichtung erfüllen will, Versorgungsrücklagen als Sondervermögen zu bilden, um künftige Versorgungsleistungen sicherzustellen. Das Präsidium des NWStGB habe sich für eine umfassende Gestaltungsfreiheit für die Anlage und Verwaltung der kommunalen Rücklage ausgesprochen. Insbesondere müßten auch zukunftsweisende Versorgungsmodelle, wie sie die Versicherungswirtschaft bereits in anderen Bereichen entwickelt habe, als Handlungsalternativen zur Verfügung stehen.

Weiterhin ging Geschäftsführendes Präsidialmitglied Heinrichs auf Fragen der Verwaltungsreform ein. Er begrüßte die Absicht der Landesregierung, noch in dieser Legislaturperiode die Voraussetzungen für eine Verwaltungsstrukturreform zu schaffen. Der NWStGB erwarte, daß neben einer kritischen Überprüfung von Standards bei jeder Aufgabe hinterfragt werde, von welcher Verwaltungsebene sie am effizientesten erledigt werden könne. Würden Aufgaben an die Kommunen delegiert werden, dürfe dies allerdings nur zusammen mit den nötigen Finanzmitteln geschehen. Insbesondere in der Jugend- und Sozialhilfe müsse die Verwaltungsreform nach vorne gebracht werden. Dies werde teilweise durch Bundesrecht verhindert. Von daher solle die Landesregierung im Bundesrat erneut eine Initiative zugunsten eines "Zuständigkeitslockerungsgesetzes" starten. 20 Jahre nach der Funktionalreform müßten die im Rahmen des gestufen Aufgabenmodells zugrundegelegten Einwohnerschwellenwerte überprüft werden mit dem Ziel, sie von 25.000 auf 20.000 Einwohner sowie von 60.000 auf 50.000 Einwohner abzusenken. Nur durch eine derartige Absenkung werde die notwendige Orts- und Bürgernähe der Aufgabenerfüllung noch besser gewährleistet.

Az.: III/2 145-00

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