Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 411/2006 vom 23.06.2006

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 30.05.06 fand in Freudenberg die erste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2006 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben ca. 230 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Günther, den Regierungspräsidenten Diegel, den stellvertretenden Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Schäfer, Stadt Bergkamen, und den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Heß, Stadt Finnentrop. Ferner begrüßte er den Leitenden Ministerialrat Breuksch aus dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und den Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Schneider, sowie Hauptreferenten Gerbrand, ebenfalls Städte- und Gemeindebund NRW. Der Bürgermeister der ausrichtenden Stadt Freudenberg stellte sodann die Stadt vor.

Regierungspräsident Diegel machte in seinem Grußwort darauf aufmerksam, dass die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW für den Regierungsbezirk Arnsberg für ihn ein wichtiger Termin sei. Er informierte kurz über den Stand des Verfahrens zur Verwaltungsstrukturreform. Der Prozess zur Verwaltungsstrukturreform sei mit Tempo auf den Weg gebracht worden. Insgesamt 21 Reformteilschritte würden derzeit diskutiert. Diese Aufgabenschritte würden von ihm sorgfältig beobachtet. In diesem Zusammenhang ging er auf das Konnexitätsprinzip ein. Bei der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen müsse dieses Prinzip eingehalten werden. Der Regierungspräsident äußerte sich auch kurz zur finanziellen Situation der Kommunen. Von den 90 Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk Arnsberg hätten 54 ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen. 26 Kommunen würden sich in der vorläufigen Haushaltsführung befinden.

Über die aktuellen Themen aus der Verbandsarbeit informierte Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider vom Städte- und Gemeindebund NRW. Der Haushalt des Landes müsse saniert werden, jedoch nicht auf Kosten der Kommunen. Falsch sei auch ein Sparen nach der sog. „Rasenmähermethode“; vielmehr müsse das Land bei seinen Sparbemühungen Prioritäten setzen. Dabei sei von maßgeblicher Bedeutung, dass landesseitig nicht auf GFG-Mittel zurückgegriffen werde. Die Kommunalfinanzen hätten sich insgesamt nicht erholen können. Zwar sei die Gewerbesteuer um 950 Mio. Euro gestiegen, allerdings sei der Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer um 940 Mio. Euro gesunken. Ohne den Anstieg der Gewerbesteuer hätte man folglich einen kräftigen Einbruch bei den Kommunalfinanzen hinnehmen müssen. Besonders problematisch sei, dass nur 10 % der Kommunen ohne einen Rückgriff auf das Vermögen den Haushalt hätten ausgleichen können. Dr. Schneider informierte auch über die Entwicklungen bei den Hartz-IV-Leistungen. Sowohl finanziell als auch organisatorisch habe Hartz-IV die ursprünglichen Ziele verfehlt. Allein in Nordrhein-Westfalen hätten sich Mehrkosten von 500 Mio. Euro ergeben.

Sodann wurde das Schwerpunktthema „Aktuelle Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfepolitik“ behandelt. Hierzu referierte zunächst Leitender Ministerialrat Breuksch aus dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Er informierte insbesondere über die beabsichtigten Veränderungen bei der Sprachförderung in den Kindergärten. Sprachschwierigkeiten würden dazu führen, dass Kinder den Anschluss verlieren. Der Schlüssel zum Erfolg sei die Sprachförderung. Zum Zeitpunkt der Einschulung müsse die sprachliche Entwicklung der Kinder so weit sein, dass sie dem Unterricht folgen könnten. Mit dem Eintritt in den Kindergarten beginne die grundständige Sprachförderung. Das derzeit praktizierte Beobachtungsverfahren zur sprachlichen Entwicklung der Kinder solle weiter entwickelt werden. Darüber hinaus informierte Breuksch über die Reformbedürftigkeit des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder. Die Eckpunkte zur Novellierung des GTK lägen bereits vor. Ein Verfahren sei mit den kommunalen Spitzenverbänden bereits abgestimmt worden. In den nächsten Wochen soll eine tragfähige Lösung formuliert werden.

Über die kommunale Position zur Situation im Elementarbereich referierte Hauptreferent Gerbrand von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW. Problematisch sei, dass das Land sich aus der dualen Finanzierung zurückziehe. Durch eine Änderung der §§ 17 und 18 des GTK habe das Land seinen Förderanteil für die Kindertagesstätten auf 30,5 % begrenzt. Dies sei familienpolitisch bedenklich, da nunmehr unterschiedliche Kindergartenbeiträge zu erwarten seien. Im Hinblick auf die zukünftige Reform des GTK sei man sich im Wesentlichen in fachlicher Hinsicht einig. Allerdings habe man bislang die Finanzen außen vor gelassen. Es sei verabredet worden, dass an der vorhandenen Masse nichts geändert werden solle. Offenbar denke das Land über eine Pro-Kopf-Finanzierung nach. Von zentraler Bedeutung sei insoweit, dass es zu einer Lösung komme, die mit den kommunalen Spitzenverbänden im Konsens erarbeitet werde. Die Festlegung der Finanzierungsstruktur benötige im Übrigen Zeit. Daher sei es sinnvoll, den zeitlichen Rahmen etwas nach hinten zu verlegen. Nach derzeitigem Sachstand zeichnet sich ab, dass das MGFFI, die kommunalen Spitzenverbände, die freie Wohlfahrtspflege sowie die Kirchen noch im Juni 2006 eine Vereinbarung unterzeichnen, nach der mit einem Nachfolgegesetz zum GTK erst im Jahre 2008 zu rechnen ist.

Az.: IV/2

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