Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 231/2005 vom 22.03.2005

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 23. Februar 2005 fand in Bönen die erste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2005 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben ca. 300 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Eßkurchen, den Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Bürgermeister Schäfer, Bergkamen, die Regierungspräsidentin Drewke und den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Reuter, Stadt Olsberg. Ferner begrüßte er von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider und die Beigeordneten Hamacher und Dr. Schwarzmann. Der Bürgermeister der ausrichtenden Gemeinde Bönen stellte sodann die Gemeinde Bönen auch anhand eines Filmbeitrages vor.

Regierungspräsidentin Drewke ging in ihrem Grußwort u.a. auf die Haushaltssituation der Kommunen ein. Es sei keine Wende zum besseren erkennbar, obwohl die Konjunkturdaten durchaus anzögen. Dem Wachstum würden allerdings keine zusätzlichen Arbeitsplätze folgen. Im Bereich des Regierungsbezirkes Arnsberg hätten 90 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt; in der vorläufigen Haushaltsführung befänden sich 25 Städte und Gemeinden. Die Regierungspräsidentin äußerte sich auch kurz den beiden Schwerpunktthemen – Landeswassergesetz und Schulgesetz.

Auf der Tagesordnung standen sodann die Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg. Die Teilnehmer wählten einstimmig Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, zum Vorsitzenden und Bürgermeister Reuter, Stadt Olsberg, zum stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft wieder.

Über die aktuellen Themen aus der Verbandsarbeit informierte sodann Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider. Eine durchgreifende strukturelle Besserung der kommunalen Finanzen sei weder kurz- noch mittelfristig in Sicht. Diese Prognose gelte sowohl für die Einnahmen- wie für die Ausgabenseite. Zwar gehe es mit der Gewerbesteuer wieder aufwärts. Von einer Erholung der kommunalen Finanzen könne jedoch keine Rede sein. Selbst bei einem Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen von 18 % hätte man in Nordrhein-Westfalen gerade das Aufkommensniveau des Jahres 2000 leicht überschritten. Von diesem Anstieg würden allerdings im Vergleich zu den Großstädten die kreisangehörigen Gemeinden nur unterdurchschnittlich profitieren. Nach den Ergebnissen der Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes würden sie lediglich mit einem Plus von 3,5 % rechnen können. Besondere Probleme ergäben sich auch auf der Ausgabenseite. Weil die Sparpotenziale aufgebraucht seien, könnten die Kommunen ihre Finanzierungslücken nicht mehr schließen. Von daher sei es nicht verwunderlich, wenn von 396 Städten und Gemeinden und 31 Kreisen sich Anfang 2005 rd. 200 in der Haushaltssicherung und 76 in der vorläufigen Haushaltsführung befänden. Die Tendenz sei weiter steigend. An der Finanzkrise der Kommunen werde Hartz IV so gut wie nichts ändern. Bundesweit werde zwar von einer Entlastung von 2,5 Mrd. Euro ausgegangen. Gleichwohl stelle sich die Frage, wann und in welcher Höhe die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit der versprochenen Entlastung rechnen dürften. Derzeit zeichne sich eine Entlastung für Nordrhein-Westfalen jedenfalls nicht ab.

Als erstes Schwerpunktthema wurde das Landeswassergesetz NRW behandelt. Beigeordneter Dr. Schwarzmann aus der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes informierte in diesem Zusammenhang über die Wasserrahmenrichtlinie. Diese hätte bis spätestens Dezember 2003 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Wegen der zwingenden Vorschriften müsse das Land NRW das Landeswassergesetz ändern. Was das Umweltministerium als Entwurf erarbeitet habe, gehe allerdings weit über die notwendige Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie hinaus. Der Entwurf des Umweltministeriums enthalte zusätzliche Reglementierungen und führe zu zusätzlichen Kosten für die Kommunen. Der Städte- und Gemeindebund habe daher gegen den Entwurf des Umweltministeriums massiv protestiert. Aufgrund der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes sei der Referentenentwurf des Umweltministeriums überarbeitet worden. Der zwingende Vorrang der Trinkwassergewinnung aus Grundwasservorkommen sei weitgehend entfallen. Zudem sei das Regenwasserbewirtschaftungskonzept nicht mehr Gegenstand einer Regelung. Die Gewässerrandstreifen seien zwar nicht weggefallen; sie seien aber nicht mehr Teil der Gewässerunterhaltung.

Beigeordneter Hamacher, Städte- und Gemeindebund NRW, erläuterte in einem weiteren Schwerpunktreferat die schulträgerrelevanten Änderungen des Schulgesetzes. Die sog. Gastschülerpauschale, die noch im Referentenentwurf enthalten war, sei im Schulgesetz nicht mehr enthalten. Entsprechende Ausgleichsleistungen gehörten sachlich nicht ins Schulgesetz, sondern in das einschlägige GFG. Die Gastschülerpauschale hätte die Existenzberechtigung des Schüleransatzes im GFG in Frage gestellt. Im Übrigen sei eine Vollkostenerstattung, wie sie zuletzt vom Land beabsichtigt gewesen sei, nicht sinnvoll. Darüber hinaus informierte Hamacher über die Verkürzung des Abiturs um ein Jahr (Abitur nach 12 Jahren), die Umwandlung von Sonderschulen in Förderschulen, die Schulpflicht für Kinder von Asylbewerbern und die Besetzung von Schulleiterstellen. Positiv seien insbesondere die neuen Regelungen zu Dependancen und Verbundschulen. Entsprechende Forderungen hätte der Städte- und Gemeindebund bereits im Jahr 1995 geäußert. Insgesamt sei das Schulgesetz zumindest nicht der „große Wurf“ als Reaktion auf das schlechte Abschneiden deutscher Schülerinnen und Schüler bei der PISA-Studie. Es fehle nach wie vor ein stimmiges Gesamtkonzept des Landes NRW. Ein solches Gesamtkonzept sei vom Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Städte- und Gemeindebundes bereits im Jahr 2004 verabschiedet worden. Dieses Konzept könne abgerufen werden im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de.

Az.: IV/2

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