Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 436/2004 vom 24.06.2004

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 16. Juni 2004 fand in Anröchte die 1. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2004 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Herr Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben den ca. 240 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Holtkötter, den Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes NRW, Herr Bürgermeister Schäfer, Stadt Bergkamen, die Regierungspräsidentin Drewke und den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Herr Bürgermeister Reuter, Stadt Olsberg. Ferner begrüßte er Geschäftsführer Giesen, Städte- und Gemeindebund NRW und Frau Schönefeld, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, und Frau Kornmann, Geschäftsstelle des European Energy Award NRW. Der Bürgermeister der ausrichtenden Gemeinde, Herr Holtkötter, stellte sodann die Gemeinde Anröchte vor.

Regierungspräsidentin Drewke ging in ihrem Grußwort u.a. auf die Verschuldung der öffentlichen Haushalte ein und wies mit Besorgnis darauf hin, dass in der Zeit von 2000 bis 2003 die Kassenkredite von 457 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro gestiegen seien. Im Jahr 2000 hätten 20 Kommunen ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen, im Jahr 2003 54 und nach dem aktuellen Stand des Jahres 2004 bereits 55 Kommunen; davon befänden sich 14 in der vorläufigen Haushaltsführung. Die Regierungspräsidentin ging ferner auf die Reformen im Zusammenhang mit „Hartz IV“ ein. Die Regierungspräsidenten aus Nordrhein-Westfalen hätten sich gegenüber Minister Schartau dafür ausgesprochen, dass die Kommunen im Rahmen der Umsetzung von „Hartz IV“ tatsächlich in Höhe von 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.

Zum Tagungsschwerpunkt „Hartz IV“ stellte Geschäftsführer Giesen, Städte- und Gemeindebund NRW, ausführlich die kommunale Position zum aktuellen Sachstand dar. Von den laufenden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses werde ein Durchbruch erwartet. Die Kommunen bräuchten jetzt Planungs- und Finanzierungssicherheit und die Arbeitssuchenden seien baldmöglichst auf effektivere Vermittlungen in den regulären Arbeitsmarkt angewiesen. Die zum Teil erhobenen Forderungen nach einer Verschiebung der Reform widersprächen der Strategie der gemeindlichen Spitzenverbände, jetzt den Druck auf Bund und Länder zu verstärken, um zu einer für die Kommunen akzeptablen Lösung zu kommen.

Aus Verbandssicht sei der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums zu einer quotalen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftsleistungen durchaus positiv zu bewerten. Entscheidend sei jedoch eine regelmäßige und dauerhafte Überprüfung der tatsächlich erreichten Entlastung der Kommunen über eine Revisionsklausel. Es müsse erreicht werden, dass den Kommunen schon im laufenden Gesetzgebungsverfahren ein rechtsverbindlicher Anspruch auf Ausgleich möglicher Defizite auf der Basis einer feststehenden Formel eingeräumt werde. Ausführlich erläuterte Geschäftsführer Giesen sodann Hintergrund und Zielrichtung der gemeinsamen Grundsatzvereinbarung auf Bundesebene zum Aufbau von Job-Centern, zur Erklärung von StGB NRW und Landkreistag zu Hartz IV und zu der aktuell abgeschlossenen Rahmenvereinbarung beider Verbände mit der Regionaldirektion vom 14. Juni. Es müssten baldmöglichst in allen Regionen Absichtserklärungen zu Kooperationsvereinbarungen zwischen Arbeitsagenturen, Kreisen und kreisangehörigen Gemeinden abgeschlossen werden. Dabei gehe es um ein gleichberechtigtes und abgestimmtes Zusammenwirken der Beteiligten, wobei die jeweils vorhandenen Stärken und insbesondere auch die der kreisangehörigen Gemeinden bei der paßgenauen und effizienten Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt in zukunftsfähige Kooperationsformen überführt werden müssten.

In einem abschließenden Beitrag zu dem Schwerpunktthema „Hartz IV“ erläuterte die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit, Frau Schönefeld, die Kooperationsmöglichkeiten von Agentur für Arbeit und kreisangehörigen Kommunen. Frau Schönefeld stellte zunächst die Rahmenbedingungen der „Grundsicherung für Arbeitssuchende – Hartz IV“ vor und ging zahlenmäßig auf den Personenkreis ein, der einbezogen werden müsse. Im Zusammenhang mit der Darstellung der in Betracht kommenden Kundengruppen erläuterte sie, dass der derzeit bestehende Betreuungsschlüssel erheblich reduziert werden müsse. Sodann wurden die derzeit in Betracht kommenden Modelle, insbesondere das Optionsmodell, die eigenständige Arbeitsgemeinschaft und die Arbeitsgemeinschaft mit verzahnten Betreuungsprozeßen vorgestellt. Schließlich informierte Frau Schönefeld über den zeitlichen Ablauf hinsichtlich der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ziel sei es, die Zahlung der Leistungen ab dem 01.01.2005 zu ermöglichen. Mitte 2004 werde mit der Datenerhebung und Anfang Oktober mit der Dateneingabe begonnen.

In den anschließenden Aussprachen unter der Moderation des Vorsitzenden verfestigte sich die generelle Einschätzung, die kommunalen Kompetenzen und Ressourcen bei der Umsetzung von „Hartz IV“ einzubringen und dabei auf praktikable Kooperation zwischen Kommunen und Bundesagentur hinzuwirken.

Den letzten Beitrag widmete Frau Kornmann, Geschäftstelle des European Energy Award NRW, dem European Energy Award, ein Qualifizierungsmanagement und Zertifizierungsverfahren für energieeffiziente Städte und Gemeinden. Mit dem European Energy Award stünden anwendungsoptimierte Werkzeuge zur Planung, Steuerung und Überprüfung der Aktivitäten im Energie- und Klimaschutzbereich zur Verfügung. Das Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung des Landes NRW fördere nordrhein-westfälische Kommunen bei der Durchführung des European Energy Award.

Az.: IV/2

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