Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 412/2003 vom 22.05.2003

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 12.05.2003 fand in Attendorn die erste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2003 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Herr Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben den ca. 250 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Stumpf, den Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Herrn Bürgermeister Schäfer, Stadt Bergkamen, die Regierungspräsidentin Drewke, den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Herrn Bürgermeister Reuter, Stadt Olsberg, sowie den Hauptgeschäftsführer Dr. Schneider und die Referenten. Der Bürgermeister der ausrichtenden Stadt, Herr Stumpf, begrüßte sodann die Teilnehmer und stellte die Stadt Attendorn vor.

Regierungspräsidentin Drewke, die seit 01.01.2003 im Amt ist, ging in ihrem Grußwort u.a. auf die schwierige Finanzsituation der Städte und Gemeinden ein. Inhaltlich beabsichtige sie, an die Kontinuität ihres Vorgängers anzuknüpfen. Darüber hinaus habe sie vor, die Moderation bei interkommunalen Aktivitäten zu übernehmen. Sie begrüßte die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Im weitesten Sinne habe auch diese Zusammenlegung einen Bezug zum Schwerpunktthema der heutigen Veranstaltung, der Offenen Ganztagsschule, weil hiermit letztlich auch Betreuungsmöglichkeiten geschaffen würden, die auch aus der Arbeitslosigkeit führen könnten. In diesem Zusammenhang wies sie auch auf das Investitionsprogramm des Bundes hin, auf dessen Grundlage Nordrhein-Westfalen über 900 Mio Euro erhalten werde.

In einem Bericht aus Düsseldorf berichtete der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Herr Dr. Schneider, über die kommunalpolitischen Tagesfragen. Zentrales Thema seien die Finanzen, da die meisten Kommunen vor dem finanziellen Kollaps stünden. Die Kommunen seien – hierauf habe auch der Ministerpräsident des Landes hingewiesen – ohne finanzielle Hilfe nicht in der Lage, ihren Handlungsspielraum zurück zu gewinnen. Die Zahl der Kommunen, die ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müßten, sei im Jahr 2003 gegenüber dem Jahr 2002 um 40 % angestiegen. Die Herbeiführung eines Haushaltsausgleiches sei daher eher zu einer Ausnahmeerscheinung geworden. Notwendig sei insbesondere eine Reform der Gewerbesteuer, die auch Großunternehmen, die in der Vergangenheit vielfach keine Gewerbesteuer entrichtet hätten, und Freiberufler einbeziehe. Dr. Schneider wies insbesondere auf die Notwendigkeit einer Gemeindefinanzreform hin, insbesondere sei eine Verzahnung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf der Ebene des Bundes notwendig. Da eine Gemeindefinanzreform wahrscheinlich kein „Allheilmittel“ für die Kommune sein werde, sei es notwendig, daß Handlungsspielräume zugunsten der Kommunen u.a. durch eine Reduzierung von Verwaltungsvorschriften und einer Befristung von Gesetzen geschaffen würden. Der Beitrag kann im Intranet-Angebot des StGB NRW abgerufen werden unter Fachausschüsse und AG-AK/Arbeitsgemeinschaften/AG Arnsberg/Sitzung 12.05.2003/Vortrag HGF Dr. Schneider.

Schwerpunktmäßig wurde die Offene Ganztagsschule thematisiert. Hierzu stellte zunächst der für die Offene Ganztagsschule zuständige Abteilungsleiter aus dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Schäfer, die Konzeption des Landes vor. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß in Berlin derzeit die Verwaltungsvereinbarung für die Bundesmittel in Höhe von 4 Mrd Euro unterzeichnet werde. In Nordrhein-Westfalen würden diese Mittel für die Offenen Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt. Das Konzept des Landes sei die richtige Antwort auf zahlreiche Fragen und Ziele, insbesondere zur Verbesserung der Vereinbarung von Familie und Beruf und der Verbesserung der Bildungsqualität, weil der Offenen Ganztagsschule ein ganzheitliches einheitliches pädagogisches Konzept zugrunde läge. Es handele sich auch um einen integrativen Ansatz, nicht lediglich um ein Konzept, wonach der Unterricht im engeren Sinn durch Betreuungsmaßnahmen ergänzt werde. Die Finanzierung des Konzeptes bezeichnete Schäfer als kommunalfreundlich, da von den notwendigen 1.230 Euro pro Schüler und Jahr das Land 820 Euro aufbringe und die Schulträger lediglich einen Betrag von 410 Euro, wobei dieser durch Elternbeiträge refinanziert werden könne. Der Konzeption des Landes liege auch der Gedanke zugrunde, daß vom Grundsatz her Parallelstrukturen nicht sinnvoll seien. Er bezog sich hierbei ausdrücklich auf die Programme 8 bis 1, 13Plus, Schüler in Tageseinrichtungen (SiT) und die Horte. Schäfer informierte darüber, daß das Land auch nach dem Jahr 2007 noch Mittel aus dem Programm 8 bis 13 zur Verfügung stelle.

Die kommunale Position zur Offenen Ganztagsschule stellte Beigeordneter Hamacher, Geschäftsstelle, im einzelnen dar, wobei er insbesondere auf den Beschluß des Präsidiums vom 6.02.2003 zur Offenen Ganztagsschule einging. Der wesentliche Kritikpunkt an der Konzeption des Landes zur Offenen Ganztagsschule sei, daß die Personalverantwortung hierfür im wesentlichen bei dem örtlichen Schulträger liegen würde. Der Ansatz des Landes laufe darauf hinaus, die Schulträger bei dem Ausbau von Grundschulen zu Offenen Ganztagsgrundschulen lediglich zu unterstützen. Notwendig sei jedoch eine vollständige Finanzierung der notwendigen personellen Ressourcen durch das Land. Insbesondere müßten im erheblichen Umfang zusätzliche Lehrerstellen zur Verfügung gestellt werden. Eine Zehntel Lehrerstelle, welche die Konzeption des Landes vorsehe, sei bei weitem nicht ausreichend. Über die reinen Personalkosten hinaus hätten die Schulträger jedoch auch in erheblichem Umfang noch weitere zusätzliche Kosten aufzubringen. Nicht unproblematisch sei auch, daß der Schulträger im Rahmen des Antrags angeben müsse, daß es sich um eine auf Dauer geplante Maßnahme handele, während das Land seine eigene Verpflichtung unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel stelle. Es werde deutlich, daß hier das Land und die Kommunen nicht partnerschaftlich zusammen arbeiten würden. Hamacher kritisierte auch, daß die Entwurfsfassung der Förderrichtlinie zur Offenen Ganztagsschule noch eine eindeutig ablehnende Aussage zur Übernahme von Schülerfahrkosten enthalten würde. In der endgültigen Fassung sei dieser Passus nicht mehr enthalten. Der Beitrag kann abgerufen werden unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur und Sport/Schule/Offene Ganztagsschule/Vortrag Beigeordneter Hamacher zur Offenen Ganztagsschule AG Arnsberg am 12.05.2003.

Im Anschluß an die beiden Referate zur Offenen Ganztagsschule erfolgte eine intensive Diskussion, in der nochmals vor allem die Personalverantwortung thematisiert worden ist.

In einem weiteren Beitrag informierte Herr von Lennep, Beigeordneter beim Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, über die aktuellen Probleme zum Brandschutz. Hierbei ging er insbesondere auf das am 01.01.1998 in Kraft getretene novellierte Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung ein. Der Beitrag kann abgerufen werden unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Brandschutz/Musterbrandschutzbedarfsplan AG Arnsberg am 12.05.2003.

Darüber hinaus stellte Herr Dr. Genieser, Mitarbeiter der Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes NRW, die Tätigkeitsbereiche der Dienstleistungs-GmbH vor.

Az.: IV/2

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