Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 287/2002 vom 05.06.2002

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 15.04.2002 fand in Ennepetal die 1. Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg im Jahr 2002 statt. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Herr Bürgermeister Pierlings, Stadt Meinerzhagen, begrüßte neben den 250 Teilnehmern den gastgebenden Bürgermeister Michael Eckhardt, Stadt Ennepetal, den Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Herrn Bürgermeister Roland Schäfer, Stadt Bergkamen, den Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Herrn Albert Leifert, den Regierungspräsidenten Kuschke, den stellvertretenden Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, Bürgermeister Ernst Reuter, Stadt Olsberg, sowie den Hauptgeschäftsführer Friedrich Wilhelm Heinrichs und die Referenten. Der Bürgermeister der ausrichtenden Stadt, Herr Michael Eckhardt, begrüßte sodann die Teilnehmer und stellte die Stadt Ennepetal vor.

Regierungspräsident Kuschke ging in seinem Grußwort auf die schwierige Finanzsituation der Städte und Gemeinden ein. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sei um 5 % gesunken. Die Zahl der Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept sei auf 39 gestiegen. Kuschke warnte jedoch vor einer Resignation der Gemeinden. In diesem Zusammenhang hob er hervor, daß eine Reform der Gemeindefinanzen dringend notwendig sei. Zudem müßten kostenintensive Standards abgebaut werden, und zwar nicht nur von den Kommunen, sondern auch vom Bund und den Ländern.

Zu den kommunalpolitischen Tagesfragen berichtete der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Herr Friedrich Wilhelm Heinrichs. Zunächst ging er auf die Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes ein. Insgesamt sei die Situation in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden etwa günstiger als in den kreisfreien Städten. Der Grund hierfür sei vor allem eine erfolgreiche Kommunalpolitik im kreisangehörigen Raum. Heinrichs ging ebenfalls auf eine Gemeindefinanzreform ein und berichtete, daß derzeit eine Expertenkommission eingesetzt worden sei. Er sprach sich für eine Beibehaltung und Modernisierung der Gewerbesteuer aus, wie dies bereits der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen zum Ausdruck gebracht hatte. Es wäre nicht sachgerecht, daß sowohl Großunternehmen als auch gut florierende Anwaltskanzleien und Steuerberatungsgesellschaften keine Gewerbesteuer zahlen müßten. Einer Abschaffung der Gewerbesteuer teilte er eine klare Absage, da diese gravierende Auswirkungen auf die Gemeindehaushalte hätte. Darüber hinaus berichtete er über den Sachstand zu einem neuen Sparkassengesetz. Die Verabschiedung des Gesetzes stehe in Kürze bevor. Nach der vorliegenden Entwurfsfassung könnten auch zukünftig hauptamtliche Bürgermeister Mitglied des Verwaltungsrates der Sparkasse werden. Schließlich ging der Hauptgeschäftsführer auf den Kommissionsbericht zur Gemeindeordnung ein. Die Kommission habe vorgeschlagen, die Wahlzeit der Bürgermeister auf 6 Jahre anzuheben. Der Städte- und Gemeindebund habe eine Amtszeit von 8 Jahren gefordert. Die Urwahl des Bürgermeisters verlange zudem mehr Kompetenzen, vor allem in Personalangelegenheiten und beim Vergabewesens.

Schwerpunktthema der Veranstaltung waren die "Angebote zur Übernahme kommunaler Kanalnetze". Von seiten der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes NRW hielt Hauptreferent Dr. Peter Queitsch hierzu den Eröffnungsvortrag. Er sprach sich vom Grundsatz her für eine Beibehaltung der öffentlich-rechtlichen Organisationsform aus. Diese Organisationsform sei mit 90 % derzeit vorherrschend. Lediglich 10 % der Einrichtungen würden privat betrieben. Die öffentlich-rechtliche Organisationsform sei deshalb sinnvoll, weil in aller Regel keine Umsatzsteuer entrichtet werden müßte. Queitsch hob hervor, daß die Aufgabe der Abwasserbeseitigung nicht auf Dritte übertragen werden könne. Man könne lediglich einen Dritten hiermit beauftragen. Bei Angeboten zur Übernahme von Kommunalnetzen sollten die Kommunen langfristige Berechnungen von 10 bis 15 Jahren anstellen. Problematisch sei, daß insbesondere bei privaten Anbietern bereits nach relativ kurzer Zeit nicht unerhebliche Gebührensteigerungen zu erwarten seien, da die einkalkulierte Rendite des privaten Anbieters finanziert werden müsse. Hinsichtlich der Umsatzsteuerfreiheit hob Queitsch hervor, daß eine Stellungnahme vom Finanzministerium NRW noch ausstehe. Auch das Innenministerium NRW prüfe derzeit detailliert abgabenrechtliche Fragen. Ein zentrales Problem sei im übrigen, ob der Veräußerungsgewinn in den allgemeinen Haushalt der Kommune eingestellt werden könne. In diesem Zusammenhang wies er auf ein Urteil des OVG Münster aus dem Jahre 1994 hin. Danach bestünde keine sachliche Rechtfertigung für eine Zuführung zum allgemeinen Haushalt. Vielmehr wäre eine Zuführung zum Gebührenhaushalt notwendig.

Im Anschluß hieran erläuterten die Herren Bongert und Frece, Ruhrverband, das Thema aus der Sicht eines Anbieters. Der Vorstandsvorsitzende Bongert wies darauf hin, daß den Kommunen faire Angebote unterbreitet würden. Die Zusammenarbeit mit dem Ruhrverband sei sinnvoll, nicht zuletzt aufgrund des bestehenden Steuervorteils, der allerdings von privater Seite bekämpft werde. Herr Frece, Mitglied des Vorstandes, erläuterte im einzelnen das Angebot des Ruhrverbandes. Maßgeblich sei, daß beide Seiten, d.h. sowohl die Gemeinde als auch der Ruhrverband gewinnen und auch die Gebühren für den Bürger stabil bleiben. Das Angebot durch den Ruhrverband sehe den Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums am Kanalnetz vor. Hierdurch würden Übertragungskosten gespart. Der Betrieb alter und neuer Kanäle werde vom Ruhrverband übernommen. Der Kaufpreis könne allerdings nicht pauschal festgelegt werden, sondern müsse mit jeder Gemeinde vereinbart werden. Die Gegebenheiten in den Städten und Gemeinden seien höchst unterschiedlich. Die Gemeinden müßten ein Entgelt für den Betrieb der Kanäle entrichten. Gewinne würden von seiten des Ruhrverbandes jedoch nicht abgeschöpft. Aus der Sicht des Ruhrverbandes sind die von Dr. Queitsch aufgezeigten Probleme durchaus lösbar. Die Umsatzsteuerfreiheit hält der Ruhrverband für gegeben. Im Einzelfall soll allerdings eine verbindliche Auskunft des jeweiligen Finanzamtes eingeholt werden. Als Gründe für das Angebot durch den Ruhrverband nannte Frece u.a. die Stärkung und Bestätigung der Kundenbindung, eine bessere Ressourcenauslastung und eine Stärkung der Marktposition.

In der nachfolgenden Diskussion wurden von den Teilnehmern der Veranstaltung noch einige Fragen an die Referenten gerichtet, welche diese umgehend beantworteten.

Az.: IV/2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search