Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 678/2001 vom 20.11.2001

Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg

Am 05. November 2001 fand unter dem Vorsitz von Herrn Bürgermeister Erhard Pierlings, Meinerzhagen, die zweite Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2001 in Neuenrade statt. Nach Eröffnung und Begrüßung der zahlreich erschienenen Teilnehmer (ca. 230 Personen) durch Herrn Pierlings richtete der Bürgermeister der ausrichtenden Stadt, Herr Klaus-Peter Sasse, ein Grußwort an die Teilnehmer, in dem er insbesondere auf die Infrastruktur von Neuenrade einging.

Als Vertreter der Bezirksregierung begrüßte der Regierungspräsident Kuschke ebenfalls die Teilnehmer und ging in diesem Zusammenhang auf die Haushaltssituation der Kommunen ein.

Zu den kommunalpolitischen Tagesfragen berichtete der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Herr Friedrich Wilhelm Heinrichs. Hinsichtlich der Novelle des Sparkassengesetzes führte er aus, daß diese im wesentlichen den Vorstellungen des Städte- und Gemeindebundes entspreche. Demnächst könnten auch hauptamtliche Bürgermeister Mitglied des Verwaltungsrates einer Sparkasse werden. Überwiegend ging Herr Heinrichs in seinem Vortrag auf die Finanzsituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein. Er hob in diesem Zusammenhang die zu erwartende ungünstige Steuerschätzung hervor und ging auf Einbrüche bei der Gewerbesteuer ein, die zahlreiche Kommunen zu verzeichnen haben.

Schwerpunktthema der Sitzung war die kommunale Beteiligung am Ausbau der Mobilfunknetze. Hierzu gab zunächst Herr Hauptreferent Gundolf Bork von der Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen einen Überblick über die bau- und immissionsschutzrechtliche Situation. In seinen Ausführungen ging er auch auf die 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchV) ein, die Grenzwerte für elektromagnetische Felder festlegt. Er kam zu dem Ergebnis, daß eine Gesundheitsbeeinträchtigung nicht zu befürchten sei, sofern die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Herr Bork legte ferner dar, daß lediglich große Mobilfunkanlagen mit mehr als 10 m Höhe baugenehmigungspflichtig seien. Ein Erlaß der Landesregierung zu der Thematik stünde noch aus. Insgesamt hätten die Kommunen nur geringe Chancen, sich gegen den Bau neuer Sendemasten zu wehren. Auch eine Gestaltungssatzung, die ein Verbot derartiger Sendemasten regele, könne sich nicht auf das ganze Stadtgebiet erstrecken, sondern lediglich auf räumlich enge Bereiche (z.B. den historischen Stadtkern).

Direktor Hamburger, Mannesmann-Mobilfunk, Dortmund, ging sodann auf die weitere Ausbaustrategie der Mobilfunkunternehmen ein. Er argumentierte vor allem gegen Bedenken und Befürchtungen bezüglich der Strahlenbelastung durch Mobilfunk. Schließlich erläuterte er auch die vereinbarte Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Mobilfunkanbietern auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene.

In der nachfolgenden Diskussion wurde von den Teilnehmern als problematisch diskutiert, daß bei der Ausbaustrategie der Mobilfunkunternehmen Kommunen unter 30.000 Einwohner bis zum Jahre 2005 nicht erfaßt werden.

Az.: IV/2

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