Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 190/1998 vom 20.04.1998

Arbeitsgemeinschaft Arnsberg tagte in Bad Sassendorf

Am 04.03.1998 fand in Bad Sassendorf die Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für den Regierungsbezirk Arnsberg statt. Der Vorsitzende, Bürgermeister Hermann Vomhof, Freudenberg, begrüßte die rd. 270 Teilnehmer der Städte und Gemeinden in der Stadthalle in Bad Sassendorf. Sein besonderer Gruß galt der Regierungspräsidentin, Frau Dr. Raghilt Berve, dem stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Bad Sassendorf, Herrn Johann-Dietrich Schule-Gabrechten sowie den Vertretern der Geschäftsstelle. Nach einem Grußwort des stellvertretenden Bürgermeisters der Gemeinde Bad Sassendorf, Herrn Johann-Dietrich Schule-Gabrechten, ging die Regierungspräsidentin, Frau Dr. Raghilt Berve, in ihrem Grußwort insbesondere auf die Agenda 21 ein, die ein Schwerpunktthema der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Arnsberg war. Frau Dr. Berve wies darauf hin, daß auch die Bezirksregierung Arnsberg im Januar 1998 ein Papier zur Agenda 21 herausgegeben hat. Das Papier soll in die Thematik der Agenda 21 einführen und Anstöße für weitere Diskussionen geben. Das Agenda 21-Papier der Bezirksregierung Arnsberg umfaßt dabei insbesondere auch regionale Handlungsfelder wie z.B. Umweltmedien und Umweltgüter (u.a. Wasser, Boden, Luft/Klima, biologische Vielfalt, Energie), Raumordnung und Flächennutzung, menschliche Gesundheit, Wirtschaft, soziales Verhalten und Kultur. Weiterhin werden Hinweise auf lokale Agenden, Informationensmaterialien und andere Informationsstellen gegeben.

Im Anschluß daran stellte Referent Dr. Peter Queitsch (Geschäftsstelle) unter der Überschrift "Klimaschutz, Arbeitsplätze, Geldseinsparung" den Teilausschnitt "Energie" aus dem Bereich der "kommunalen Agenda 21" dar. Die in Rio im Juni 1992 verabschiedete und von 170 Staaten gegengezeichnete Agenda 21 sei ein Aktionsprogramm für Umwelt und Entwicklung für das 21. Jahrhundert. Dieses Aktionsprogramm versuche, weltweit einen Prozeß anzuschieben, der in eine nachhaltige, d.h. umweltgerechte und zukunftsbeständige Entwicklung mündet und es damit auch den nachfolgenden Generationen ermöglicht, unter annehmbaren Lebensbedingungen auf der Erde weiter zu existieren. Dr. Queitsch machte deutlich, daß auch Städten und Gemeinden in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion zukomme, weil durch sie nach dem Motto "global denken, lokal handeln" Weichen vor Ort gestellt werden können, die als Mosaikbaustein dem "weltweiten" Klima- und Umweltschutz dienen können. In diesem Zusammenhang wurde auf die Broschüre "Kommunale Agenda 21-Rathaus und Klimaschutz" verwiesen, die u.a. von der Geschäftsstelle des NWStGB in Zusammenarbeit mit der Kommunalen Umweltaktion U.A.N. im Oktober 1997 herausgegeben worden ist. Diese Broschüre umfaßt u.a. 152 Beispiele aus Städten und Gemeinden. Die Beispiele zeigen, welche Maßnahmen im Rahmen der Kommunalen Agenda 21 denkbar sind. Im Anschluß daran ging Dr. Queitsch auf den Teilausschnitt "Klimaschutz durch Energieeinsparung" ein. Anhand von Beispielen aus der Stadt Ennepetal, der Stadt Borgentreich und der Stadt Schwelm (alle NRW) zeigte er die Möglichkeit auf, durch Energieeinsparungsmaßnahmen in städtischen Einrichtungen den Ausstoß an CO 2 zu vermindern, Arbeitsplätze zu sichern und kommunale Finanzmittel einzusparen. So seien in der Stadt Ennepetal beispielsweise Energie-Einsparungsinvestitionen in Höhe von ca. 240.000 DM getätigt worden, die eine jährliche Kosteneinsparung von ca. 207.000 DM erbracht hätten. Die Energieeinsparung als solche betrage pro Jahr 1.630, 45 Megawatt-Stunden., die CO 2 - Immissionsminderung betrage jährlich 660,38 t. Hieran zeige sich, so Dr. Queitsch, daß mit Energie-Einsparungsinvestitionen und nach deren Refinanzierung durchaus kommunale Finanzmittel eingespart werden könnten. Außerdem ergebe sich eine positive Wirkung für den lokalen Arbeitsmarkt. Denn aus den beispielhaft benannten Städten sei berichtet worden, daß mit der Durchführung der Energie-Einsparungsinvestitionen regelmäßig örtliche Handwerksbetriebe beauftragt worden seien. Vor diesem Hintergrund sei die Agenda 21 als Chance für Klimaschutz, Arbeitsmarkt und Geldersparnis anzusehen.

Im Anschluß daran zeigte Referent Frank Stein (Geschäftsstelle) auf, welche Anforderungen die Einführung des EURO an die Kommunen stellt. Referent Stein legte den Schwerpunkt insbesondere auf die praktischen Fragen der Währungsumstellung in den Städten und Gemeinden. Dabei wies er darauf hin, daß zum 01.01.2002 der EURO auch Zahlungsmittel im baren Zahlungsverkehr sein wird. Im ersten Halbjahr 2002 bestehe aber nach den europarechtlichen Vorschriften die Möglichkeit einer maximal 6 Monate langen Parallelität von DM und EURO im baren Zahlungsverkehr. Nach derzeitigen Erkenntnisstand beabsichtige die Bundesregierung, hier eine "modifizierte Stichtagsregelung" umzusetzen. Danach würde die DM ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel zum 01.01.2002 verlieren, aber für einen überschaubaren Zeitpunkt noch zulässiges Zahlungsmittel sein. Mit Blick auf Abgabesatzungen führte Referent Stein aus, daß grundsätzlich nur deklaratorisch zum 01.01.2002 umzustellen sei. Es erfolge eine konstitutive Umstellung durch europarechtliche Regelungen. Eine Ausnahme bildeten die sog. "Signalpreise", bei denen materielle Änderungsbedürfnisse entstehen würden. Die Haushaltswirtschaft werde bereits zum 01.01.2002 komplett in EURO umgestellt. Die Haushaltsjahre bis einschl. 2001 seien vollständig in DM, die Haushalte ab dem Jahr 2002 völlig in EURO abzufassen. Im unbaren Zahlungsverkehr im Übergangszeitraum von 01.01.1999 bis zum 31.12.2001 fungieren die Banken und Sparkassen als Clearing-Stellen, so daß die Städte und Gemeinden nicht gezwungen seien, schon vor 2002 EURO-Konto einzurichten. Am 01.01.2002 würden alle Konten automatisch auf EURO umgestellt. Referent Stein wies darauf hin, daß eine zwingende Doppelauszeichnungsverpflichtung nach derzeitigem Diskussionsstand nicht zu erwarten sei. Umfangreiche Umstellungsbedürfnisse bestünden aber im Bereich der EDV. Hier seien die Datenverarbeitungsabteilungen der Städte und Gemeinden sowie die kommunalen Gebietsrechenzentren erheblichen Anforderungen ausgesetzt. Der NWStGB sei am Pilotprojekt "EURO" der Kreissparkasse Köln, der WestLB und der WestKC beteiligt. Die Erkenntnisse aus diesem Pilotprojekt würden den Mitgliedskommunen zeitnah im "Kommunalbrief EURO" zur Verfügung gestellt und sollen als konkrete Arbeitshilfe vor Ort dienen. Darüber hinaus bietet der NWStGB seinen Mitgliedern auch im Bereich "Einführung des EURO" eine konkrete Einzelfallberatung an.

Anschließend berichtete das Geschäftsführende Präsidialmitglied des NWStGB, Herr Friedrich Wilhelm Heinrichs, über aktuelle kommunalpolitische Tagesfragen. Zum Thema "Verfassungsmäßigkeit des kommunalen Finanzausgleichs" wies Herr Heinrichs darauf hin, daß nunmehr für den 25.5.1998 die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen terminiert worden sei, so daß u.U. im Sommer mit einer Entscheidung des Gerichts gerechnet werden könne. Ein weiteres Verfassungsstreitverfahren werde in Kürze mit Unterstützung des NWStGB hinsichtlich der Regelungen im Flüchtlings- und Asylbereich anhängig gemacht werden. Im Hinblick auf das Gesetz zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden verdeutlichte Herr Heinrichs, daß es - bei aller berechtigter Kritik an diesem Gesetz - dennoch sinnvoll sei, hier seitens der Städte und Gemeinden konstruktiv mitzuarbeiten und die wenigen Möglichkeiten, die das Gesetz eröffne, konsequent zu nutzen. Anderenfalls bestünde die Gefahr, in Zukunft bei verbandsseitigen Initiativen zur Standardsenkung bzw. -streichung auf eine Nichtbeteiligung der kommunalen Seite bei dem in Rede stehenden Gesetz verwiesen zu werden.

In dem anschließenden Erfahrungsaustausch unter den Veranstaltungsteilnehmern wurde insbesondere die Problematik der beabsichtigten Festlegung und Meldung von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten durch das Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen angesprochen. Es wurde die Bitte an die Geschäftsstelle herangetragen, sich weiterhin wie bisher mit allem Nachdruck dafür einzusetzen, daß eine Gebietsfestlegung und Meldung der FFH-Gebiete im Einvernehmen mit den Gemeinden erfolgt. Zum Abschluß bedankte sich der Vorsitzende, Bürgermeister Hermann Vomhof, Freudenberg, bei den Veranstaltungsteilnehmern für den guten Verlauf der Tagung und wies darauf hin, daß die nächste Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Arnsberg für den 21. Oktober 1998 vorgesehen sei.

Az.: II/2 qu/g

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