Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 473/2008 vom 22.07.2008

Arbeits- und Sozialminister zur SGB II-Neuorganisation

Auf der Sondersitzung der Arbeits- und Sozialminister der Länder am 14. Juli 2008 in Berlin haben sich die 16 Landesminister mit Bundesarbeitsminister Scholz darauf verständigt, die Arbeitsgemeinschaft von Bund und Kommunen zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen im SGB II beizubehalten. Der Status Quo soll durch eine Verfassungsänderung abgesichert werden. Die Entscheidung für eine verfassungsrechtliche Absicherung der an der Arbeitsgemeinschaft orientierten Organisationsform ermögliche es, die bewährte gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Kommunen und Bundesagentur weiter fortzusetzen. Die Landesministerinnen und –minister hoben hervor, dass mit dem Beschluss sich die Systemfrage in der Organisation des SGB II nicht mehr stelle. Bundesarbeitsminister Scholz will den Entwurf für eine Verfassungsänderung sowie die notwendigen Änderungen im SGB II Ende August bis Mitte September 2008 vorlegen. Der Beschluss der Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialministerkonferenz lautet wie folgt:

„1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder danken der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ihre Arbeit und nehmen ihren Bericht zur Kenntnis.

2. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder stellen fest, dass die in der Sitzung am 9. Mai 2008 formulierten grundle€genden Anforderungen unter Beibehaltung der Zweiteilung der Aufgabenträgerschaft mit einer am bisherigen Modell der ARGE orientierten Lösung der Mischverwaltung erfüllt werden können. Eine für alle Beteiligten konsensfähige gemeinsame Lösung, die die berechtigten Anforderungen der Aufgabenträger aufnimmt, ist nur im Rahmen einer am bisherigen ARGE-Modell orientierten Lösung möglich, die mit einer zufrieden stellenden, der Verantwortung von Bund und Ländern Rechnung tragenden Auf€sichtstruktur (Rechts- und Fachaufsicht) verbunden ist. In Ergänzung zu der Verfas€sungsänderung sind gesetzliche Anpassungen im SGB II auszuarbeiten. Dazu gehören wesentlich: einen einheitlichen Personalkörper in den Nachfolgeorganisationen der ARGEn zu ermöglichen, eine verbindliche Kooperation zwischen der Bundes€agentur für Arbeit, den Ländern und den Kommunen bei der Erarbeitung der arbeits€marktpolitischen Programme und der konzeptionellen Ausgestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik zu gewährleisten.

3. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder fordern den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern eine Lösung zu erar€beiten, die eine verfassungsrechtliche Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahr€nehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen umfasst. Da der kommuna€len Option die Grundlage dadurch entzogen würde, ist auch eine Regelung vorzuse€hen, die den Fortbestand des bisherigen Optionsmodells gewährleistet.“

Az.: III 810-2/2

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search