Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 212/1996 vom 05.05.1996

Arbeiten ohne Steuerkarte

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lünen und das Zentrum zu beruflichen Förderung von Frauen (ZeFF) informieren über eine Broschüre, die sich mit Arbeitsverhältnissen bis 590 DM im Monat beschäftigt.

Die Broschüre mit dem Titel: "Arbeiten ohne Steuerkarte - Ohne Rente! Ohne Rechte? - Informationen über Arbeitsverhältnisse bis 590 DM im Monat" ist im Auftrag des Zentrums zur beruflichen Förderung von Frauen von Ria Sonntag, Juristin beim DGB, erstellt worden und gibt in allgemeinverständlicher Sprache Auskunft über alle wesentlichen Fragen. Geringfügige Beschäftigung wird vielfach auch als "ungeschützte Beschäftigung" bezeichnet, weil der Sozialversicherungsschutz fehlt. Gerade Frauen sind in derartigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt. "Ungeschützte Arbeitsverhältnisse" sind jedoch nicht rechtlos. Allerdings sind vielen geringfügig Beschäftigten ihre Rechte nicht bekannt. Faktisch- jedoch nicht rechtlich - ist somit ein rechtsfreier Raum entstanden. Um zu informieren, welche Rechte einzelnen Arbeitnehmerinnen in einem derartigen Beschäftigungsverhältnis zustehen und wie diese Rechte durchgesetzt werden können, ist diese Broschüre entstanden. Sie hat den rechtlichen Stand vom 01.01.1996.

"Arbeiten ohne Steuerkarte" kann schriftlich oder telefonisch zu einem Kostenbeitrag von 5,-- DM angefordert werden beim: ZeFF / Stadt Lünen, Willy-Brandt-Platz 1, 44530 Lünen, Telefon (02306) 104-445.

Az.: I/3-042-05-13

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