Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 3/2001 vom 05.01.2001

Arbeiten am Denkmal - Arbeitshilfe für die Praxis

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat in Zusammenarbeit mit dem Städtetag NRW, dem Landschaftsverband Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe eine Broschüre mit dem Titel "Arbeiten am Denkmal – Arbeitshilfe für die Praxis" erarbeitet. Die Arbeitshilfe will einen Beitrag zur Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Ordnung leisten und enthält hierzu z. B. zahlreiche Musterformulare. Dieser Beitrag möchte in gleicher Weise den Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern wie den mit der Steuerung und Verwaltung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Beauftragten in den Städten, in den Landschaftsverbänden, in den Bezirksregierungen und in der Landesregierung nützen. Die Broschüre will der unteren Denkmalbehörde sowie den Ämtern für Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege einen Service leisten. Sie enthält neben einer Begriffserläuterung die Abschnitte "Was brauche ich bei Umgang mit dem Denkmal ?", "Wie erreiche ich das Ziel im Abstimmungsverfahren ?", "Welche Arbeiten sind am Denkmal erforderlich ?" und "Wie hilft der Staat bei Maßnahmen am Denkmal ?"

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat die Broschüre, deren Text auch auf Diskette beiliegt, in jeweils einem Exemplar kostenfrei an die Mitgliedsstädte und –gemeinden in Nordrhein-Westfalen versandt. Mit Hilfe der beiliegenden Diskette können die Kommunen leicht selbst Vervielfältigungen von den entsprechenden Texten oder Formularen vornehmen.

Az.: I/2 681-10/3

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