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StGB NRW-Mitteilung 234/2018 vom 24.04.2018

Anzahl der Einbürgerungen in NRW 2017 um 1,3 Prozent gestiegen

Im Jahr 2017 wurden in Nordrhein-Westfalen 27 381 Ausländerinnen und Ausländer aus 152 Nationen eingebürgert und erhielten damit die deutsche Staatsangehörigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 1,3 Prozent mehr Einbürgerungen als ein Jahr zuvor (2016: 27 027). 

61,5 Prozent der Eingebürgerten stammten aus Europa, von denen 30,9 Prozent einen Pass aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union besaßen. 22,6 Prozent hatten eine asiatische, 12,6 Prozent eine afrikanische und 2,2 Prozent eine amerikanische Staatsangehörigkeit. Bei der Betrachtung einzelner Nationalitäten hatte die Mehrzahl der neuen deutschen Staatsbürger im Jahr 2017 vor ihrer Einbürgerung eine türkische Staatsangehörigkeit (4 425 Personen; 16,2 Prozent).

Im Jahr 2016 hatte die Zahl der Eingebürgerten mit vormals türkischer Staatsangehörigkeit noch bei 5 052 gelegen. An zweiter Stelle der Einbürgerungen standen Staatsangehörige aus dem Vereinigten Königreich (1 741; 6,4 Prozent). Damit hat sich die Zahl der eingebürgerten Briten im zweiten Jahr in Folge überdurchschnittlich gegenüber dem jeweiligen Vorjahr erhöht (2016: 684; 2015: 132). An dritter und vierter Stelle der Einbürgerungen 2017 standen Personen mit vormals polnischem (1 628; 5,9 Prozent) bzw. kosovarischem (1 343; 4,9 Prozent) Pass.  

Den größten Anteil (39,1 Prozent) an der Zahl der Einbürgerungen hatten im Jahr 2017 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 34 Jahren. 35- bis 44-Jährige kamen auf einen Anteil von 22,8 Prozent und 45- bis 59-Jährige auf 16,9 Prozent. Weitere 14,6 Prozent der Ausländer, die im Jahr 2017 einen deutschen Pass erhielten, waren jünger als 18 und 6,6 Prozent 60 Jahre oder älter.  

Gut die Hälfte (51,8 Prozent) aller 2017 in Nordrhein-Westfalen Eingebürgerten lebte zum Zeitpunkt der Einbürgerung bereits seit mindestens 15 Jahren in Deutschland, ein Drittel (33,3 Prozent) konnte sogar eine Aufenthaltsdauer von 20 und mehr Jahren vorweisen. Weitere 35,5 Prozent der eingebürgerten Personen waren 8 bis unter 15 Jahre in Nordrhein-Westfalen oder in anderen Bundesländern ansässig. 12,7 Prozent der Eingebürgerten erhielten mit einer Aufenthaltsdauer von unter 8 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit.  Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden sich im Internet unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2018/pdf/111_18.pdf (Quelle: Pressemitteilung IT NRW Nr. 111 / 18 vom 23. April 2018)

Az.: 16.0.1

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