Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 454/1999 vom 20.07.1999

Anwendung des ermäßigten Stromsteuersatzes

Wie die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städte- und Gemeindebundes mitteilt, ist in einigen Bundesländern bekanntgeworden, daß verschiedene Hauptzollämter die Anträge auf Anwendung eines ermäßigten Stromsteuersatzes für Wasserversorgungsbetriebe, die in der Organisationsform der Eigen- und Regiebetriebe geführt werden, ablehnen. In der Begründung werde auf die fehlende rechtliche Selbständigkeit hingewiesen. Diese Anwendung des Gesetzes durch die Hauptzollämter ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände nicht sachgerecht. Sachgerecht wäre es, an der steuerrechtlichen Behandlung dieser Betriebe anzuknüpfen und nicht an deren organisationsrechtlicher Gestaltung.

Im Interesse einer Klärung sowie einer bundeseinheitlichen Anwendung des Gesetzes hat sich die Hauptgeschäftsstelle des DStGB an das Bundesfinanzministerium mit der Bitte gewandt, Stellung zu den aufgeworfenen Fragen zu beziehen. Eine diesbezügliche Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums liegt bislang nicht vor. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird daher den betroffenen Gemeinden empfohlen, Rechtsmittel gegen entsprechende Bescheide der Hauptzollämter einzulegen.

Über die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit wird in den "Mitteilungen" berichtet.

Az.: IV/1

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