Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 668/2022 vom 24.11.2022

Antragsstopp für das KfW-Programm IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung

Gemäß der am Montag, dem 21.11.2022, veröffentlichten KfW-Information für öffentliche Einrichtungen 12/2022 ist die Möglichkeit zur Antragstellung im KfW-Programm IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201) mit sofortiger Wirkung eingestellt worden. Aufgrund der hohen Zahl seit Jahresbeginn eingegangener Anträge sind die für das Produkt zur Verfügung gestellten Bundesmittel für 2022 bereits ausgeschöpft. Voraussichtlich wird ab Anfang Januar 2023 die Antragstellung wieder möglich sein. Anträge, für die bereits eine Antragsbestätigung vorliegt, sind vom Antragsstopp nicht betroffen.

Alternativ können Maßnahmen zur Wärme- und Kälteversorgung, zur Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie zur Verkehrsinfrastruktur weiterhin im IKK – Investitionskredit Kommunen (208) gefördert werden.

Az.: 20.2.6-004/001 ste

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