Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 44/2024 vom 05.01.2024

Antragsstopp Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat Ende des Jahres 2023 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel mit sofortiger Wirkung gestoppt.

Betroffen sind die folgenden Förderprodukte:

  • Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)
  • Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)
  • Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (498/499)

Bereits zugesagte Investitionszuschüsse in den oben genannten Produkten sind von diesem Antragsstopp nicht betroffen. Alle bis zum 13. Dezember 2023 bei der KfW eingegangenen und noch nicht entschiedenen Anträge können – vorbehaltlich ausreichender Bundesmittel und Erfüllung der Fördervoraussetzungen – zugesagt werden.

Anträge in dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ werden voraussichtlich ab Februar, wenn der Bundeshaushalt 2024 in Kraft getreten ist, wieder möglich sein.

Weitere Informationen und Auskünfte finden sich unter www.kfw.de

Az.: 20.2.6-004/001 ste

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