Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 40/1997 vom 20.01.1997

Antrags- und Erledigungsstatistik der Pflegeversicherung

Die medizinischen Dienste (MDK) Nordrhein und Westfalen-Lippe haben die Antrags- und Erledigungsstatistik für die Pflegeversicherung mit Stand November 1996 vorgelegt. Mit besonderem Interesse verfolgt die Geschäftsstelle die Begutachtungsunterschiede in der stationären Pflege in den beiden Landesteilen, die mehrfach Anlaß der Kritik nicht zuletzt des Sozialausschusses des NWStGB waren. Für den Zeitraum November 1996 zeigt sich nunmehr eine gewisse Angleichung der Begutachtungszahlen. Die Einstufungen in die Pflegestufe 3 durch den MDK Nordrhein sind dabei allerdings rückläufig. Diese Tendenz der Angleichung der Begutachtungspraxis schlägt sich für den Gesamtzeitraum Januar bis November 1996 noch nicht nieder. Im einzelnen ergeben sich folgende Zahlen:

Zeitraum: November 1996

 

Ambulante Pflege

 

Zahl der Fälle

 

MDK
Nordrhein

MDK
Westf.-Lippe


Gesamt

eingegangene Anträge

9.660

7.815

17.475

<DIR>

- davon Aufträge aufgrund von Widersprüchen </DIR>

826

597

1.423

durchgeführte Begutachtungen n. Empfehlung

10.105

6.712

16.817

- Pflegestufe I

3.521

34,8 %

2.312

34,4 %

5.833

34,7 %

- Pflegestufe II

2.590

25,6 %

1.987

29,6 %

4.577

27,2 %

- Pflegestufe III

1.213

12,0 %

624

9,3 %

1.837

10,9 %

- Pflegestufe III Härtefall

 

2

0,0 %

2

0,0 %

- nicht pflegebedürftig

2.781

27,5 %

1.787

26,6 %

4.568

27,2 %

auf sonstige Art erledigte Anträge

138

677

815

 

 

Stationäre Pflege

 

Zahl der Fälle

 

MDK
Nordrhein

MDK
Westf.-Lippe


Gesamt

eingegangene Anträge

3.184

2.796

5.980

<DIR>

- davon Aufträge aufgrund von Widersprüchen </DIR>

651

1.045

1.696

durchgeführte Begutachtungen n. Empfehlung

3.658

2.758

6.416

- Pflegestufe I

797

21,8 %

608

22,0 %

1.405

21,9 %

- Pflegestufe II

1.294

35,4 %

1.144

41,5 %

2.438

38,0 %

- Pflegestufe III

889

24,3 %

514

18,6 %

1.403

21,9 %

- nicht pflegebedürftig

678

18,5 %

492

17,8 %

1.170

18,2 %

auf sonstige Art erledigte Anträge

282

104

386

Zeitraum: Januar bis November 1996

 

Ambulante Pflege

 

Zahl der Fälle

 

MDK
Nordrhein

MDK
Westf.-Lippe


Gesamt

eingegangene Anträge

118.110

95.938

214.048

<DIR>

- davon Aufträge aufgrund von Widersprüchen </DIR>

13.073

11.177

24.250

durchgeführte Begutachtungen n. Empfehlung

107.722

82.402

190.124

- Pflegestufe I

36.488

33,9 %

27.836

33,8 %

64.324

33,8 %

- Pflegestufe II

27.562

25,6 %

23.175

28,1 %

50.737

26,7 %

- Pflegestufe III

12.633

11,7 %

7.409

9,0 %

20.042

10,5 %

- Pflegestufe III Härtefall

 

24

0,0 %

24

0,0 %

- nicht pflegebedürftig

31.039

28,8 %

23.958

29,1 %

54.997

28,8 %

auf sonstige Art erledigte Anträge

6.409

6.687

13.096

 

 

Stationäre Pflege

 

Zahl der Fälle

 

MDK
Nordrhein

MDK
Westf.-Lippe


Gesamt

eingegangene Anträge

92.058

63.201

155.259

<DIR>

- davon Aufträge aufgrund von Widersprüchen </DIR>

4.764

5.768

10.532

durchgeführte Begutachtungen n. Empfehlung

69.787

50.723

120.510

- Pflegestufe I

12.523

17,9 %

10.252

20,2 %

22.775

18,9 %

- Pflegestufe II

20.680

29,6 %

18.725

36,9 %

39.405

32,7 %

- Pflegestufe III

21.360

30,6 %

8.264

16,3 %

29.624

24,6 %

- Pflegestufe III Härtefall

77

0,1 %

7

0,0 %

84

0,1 %

- nicht pflegebedürftig

15.147

21,7 %

13.475

26,6 %

28.622

23,8 %

auf sonstige Art erledigte Anträge

18.495

5.087

23.582

Anträge in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

Stand November 1996

 

Monat November

 

Zahl der Fälle

 

MDK
Nordrhein

MDK
Westf.-Lippe


Gesamt

eingegangene Anträge

576

48

624

durchgeführte Begutachtungen

1.997

1.818

3.815

- davon als pflegebedürftig anerkannt

647

32,4 %

922

50,7 %

1.569

41,1 %

<DIR>

- davon als pflegebedürftig nicht anerkannt </DIR>

1.350

67,6 %

896

49,3 %

2.246

58,9 %

auf sonstige Art erledigte Anträge

19

42

61

 

 

gesamt bis November

 

Zahl der Fälle

 

MDK
Nordrhein

MDK
Westf.-Lippe


Gesamt

eingegangene Anträge

14.918

15.508

30.426

durchgeführte Begutachtungen

9.813

9.206

19.019

- davon als pflegebedürftig anerkannt

3.862

39,4 %

3.574

38,8 %

7.436

39,1 %

- davon als pflegebedürftig nicht anerkannt

5.951

60,6 %

5.632

61,2 %

11.583

60,9 %

auf sonstige Art erledigte Anträge

19

549

568

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 18.12.1996 die Resolution des Landespflegeausschusses vom 08.10.1996 unterstützt, in der die Verantwortlichen bei den Spitzenverbänden der Pflegekassen aufgefordert werden, im Interesse der Vereinheitlichung der Begutachtungspraxis die Richtlinien für die Begutachtung Pflegebedürftiger sowie die vorläufige Begutachtungsanleitung zu überarbeiten und sie dem für die Pflegeversicherung zuständigen Ministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Genehmigung vorzulegen. Zugleich begrüßt der Landtag, daß sich die medizinischen Dienste Nordrhein und Westfalen-Lippe bereit erklärt haben, Grundlagen für die gemeinsame Schulung ihrer Gutachterinnen und Gutachter vorzubereiten, einheitliche Kriterien für die interne Qualitätssicherung zu entwickeln und über diesen Weg erste Schritte zur Verbesserung der Begutachtung Pflegebedürftiger einzuleiten.

Der Landtag fordert die Bundesregierung u.a. auf, die schnellstmögliche Überprüfung der Begutachtungsrichtlinien durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des BMA, des medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Länder unter der Federführung des BMA sicherzustellen, ein bundesweites Konzept zur Qualifizierung der Gutachterinnen und Gutachter zu entwickeln sowie ein Konzept zum Controlling im Bereich der Begutachtung zu entwickeln.

Unabhängig von der notwendigen Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen fordert der Landtag die MDK´s auf,

- bei der Begutachtung von pflegebedürftigen Menschen vom Grundsatz der aktivierenden Pflege auszugehen und das soziale Umfeld und die Situation der Pflegeperson zu berücksichtigen, damit die zur Bewältigung des Lebensalltags notwendige umfassende Hilfe und Pflege erfaßt werden kann;

- geistig Behinderte und psychisch Kranke ihren individuellen Fähigkeiten und konkreten Lebenslagen nach zu begutachten;

- bei Begutachtungen aufgrund von Widersprüchen nicht auf das alte Gutachten zurückzugreifen, sondern einen anderen Gutachter einzusetzen, damit die notwendige Objektivität und Unvoreingenommenheit gesichert ist;

- die Kooperation mit den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen, den betreuenden Pflegefachkräften, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, den Selbsthilfegruppen sowie den anderen beteiligten Organisationen und Verbänden zu verbessern;

- Gutachterinnen und Gutachter so zu qualifizieren, daß sie den unterschiedlichen Anforderungen bei den Begutachtungen gerecht werden;

- bei der Zusammensetzung des Teams zu berücksichtigen, daß nicht Krankheit, sondern die notwendige Hilfe bei Pflegebedürftigkeit festzustellen ist;

- beim Übergang vom Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung in die vollstationäre Pflege die Begutachtung schon im Krankenhaus sicherzustellen.

Az.: II/2 810-11/1

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