Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 77/2007 vom 04.01.2007

Antrag auf Erlass der Gewerbesteuer der Ihr Platz GmbH & Co. KG

Mit Mitteilung Nr. 799 vom 07.11.2005 und Nr. 731 vom 10.10.2005 sowie zuletzt mit Mitteilung Nr. 297 vom 27.03.2006 hatten wir über die Anträge der „Ihr Platz GmbH & Co. KG“ auf Erlass der Gewerbesteuer bzw. den Verlauf des Insolvenzverfahrens berichtet. Die „Ihr Platz GmbH & Co. KG“ hatte sich während des Insolvenzverfahrens bereits an die Städte und Gemeinden gewandt, in denen Filialen der Handelskette existieren, um eine Befreiung sog. Sanierungsgewinne von der Gewerbesteuer zu erwirken. Ende vergangenen Jahres ist die „Ihr Platz GmbH & Co. KG“ an den Deutschen Städte- und Gemeindebund mit dem Wunsch herangetreten, ein Gespräch mit dem DStGB sowie den betroffenen Mitgliedsverbänden über den Erlass der Gewerbesteuerforderungen, die auf Sanierungsgewinnen aus dem durchgeführten Insolvenzverfahren beruhen, zu führen. Dieses Gespräch der „Ihr Platz GmbH & Co. KG“ mit dem DStGB hat unter Beteiligung der Mitgliedsverbände Gemeindetag Baden-Württemberg, Hessischer Städte- und Gemeindebund, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund und Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen am 12. Dezember 2006 in Düsseldorf stattgefunden.

Das Unternehmen hat in dem Gespräch Zahlen zur wirtschaftlichen Lage bzw. Perspektive für die Jahre 2006 bis 2008 zukommen lassen. Diese Zahlen bekräftigen die Aussage der Unternehmensverantwortlichen, die Jahre 2006 und 2007 seien wirtschaftlich schwierig, ab 2008 rechne man dann wieder mit einem positiven Jahresergebnis. Anders als von uns in dem Termin in Düsseldorf gewünscht, bittet das Unternehmen aber ausdrücklich darum, diese Zahlen nicht weiterzugeben. Zur Begründung verweist das Unternehmen auf die Befürchtung, eine Weitergabe der Zahlen könne negative Konsequenzen im Geschäftsverkehr mit den Lieferanten haben.

In dem Gespräch ist deutlich geworden, dass die Gewerbesteuerforderungen auf Sanierungsgewinnen beruhen. Eine solche Feststellung hat auch das zuständige Finanzamt Osnabrück-Stadt getroffen. In dem Gespräch in Düsseldorf haben die anwesenden Vertreter der Mitgliedsverbände daher einvernehmlich erklärt, ihren Mitgliedsstädten und
-gemeinden den Erlass der Gewerbesteuerforderungen aus Sanierungsgewinnen der „Ihr Platz GmbH & Co. KG“ empfehlen zu wollen.

Die „Ihr Platz GmbH & Co. KG“ hat uns jetzt die vorbereiteten Erlassanträge für die diversen Städte und Gemeinden in Deutschland zukommen lassen. Sie sind in die folgenden drei Kategorien unterteilt worden:

- Erlassantrag für Gemeinden, die bislang einen Erlass abgelehnt haben,
- Erlassantrag für Gemeinden, die bereits eine verbindliche Zusage erteilt haben,
- Erlassantrag für Gemeinden, die eine bedingte Zusage erteilt haben.

Die Entscheidung über den Erlass der Gewerbesteuerforderungen auf Sanierungsgewinne obliegt jeder einzelnen Gemeinde. Aufgrund des Gesprächsergebnisses und der Einschätzung des Finanzamtes Osnabrück-Stadt empfiehlt die Geschäftsstelle, die demnächst an die Standortgemeinden versendeten Anträge auf Erlass der Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne der „Ihr Platz GmbH & Co. KG“ positiv zu bescheiden.

Az.: IV/1 932-00

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