Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 104/2018 vom 23.01.2018

Anträge zur Kommunalrichtlinie Klimaschutz

Seit dem 1. Januar ist das Antragsfenster für die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (sogenannte Kommunalrichtlinie) bis zum 31. März 2018 wieder geöffnet. Kommunen haben damit erneut die Gelegenheit, Förderanträge im Rahmen der Kommunalrichtlinie (KRL) des Bundesumweltministeriums beim Projektträger Jülich einzureichen. Beispielsweise können Städte und Gemeinden Zuschüsse für eine Einstiegsberatung im kommunalen Klimaschutz, für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED oder den Austausch ineffizienter Elektrogeräte in Schul- und Kitaküchen beantragen.

Anträge für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas können ganzjährig gestellt werden. Neben Kommunen sind im Rahmen der Richtlinie beispielsweise auch gemeinnützige Sportvereine, mehrheitlich kommunale Unternehmen, Hochschulen und Religionsgemeinschaften antragsberechtigt.

Bis zum 15. April 2018 können außerdem Projektskizzen für kommunale Klimaschutz-Modellprojekte eingereicht werden, aus denen die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert werden. Fragen zur Kommunalrichtlinie oder zu anderen Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative werden unter Tel. 030-39001-170 und per E-Mail an skkk@klimaschutz.de  persönlich beantwortet.

Az.: 23.1.7-001/002 gr

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