Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 76/2002 vom 05.02.2002

Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer 2001

Das Innenministerium hat in einem Runderlaß vom 06.11.2001 – 35 – 71.02-7343/01(7) die Gesamtsumme des auf die Gemeinden entfallenden Anteils an der Einkommensteuer nach dem Ist-Aufkommen für die Zeit vom 01.07.2001 bis 30.09.2001 auf 2.611.737.625,00 DM festgesetzt.

Bei der Ermittlung des den Gemeinden zustehenden Anteils an der Einkommensteuer sind die Leistungen an andere Bundesländer im Rahmen der Lohnsteuerzerlegung, anteilig der auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil an den Bundeszahlungen im Familienleistungsausgleich und anteilig die auf natürliche Personen entfallenden Vergütungen von Körperschaftssteuer abgesetzt worden. Hinzugerechnet wurden die Leistungen anderer Bundesländer im Rahmen der Zerlegung des Zinsabschlages.

Az.: IV-921-03

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