Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 519/2009 vom 17.09.2009

Anrechnung der Abstellflächen für Einkaufswagen auf die Verkaufsfläche

Als Reaktion auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 06.02.2009 - 7 B 1767/08 — wird der Einzelhandelserlass geändert. Nach Mitteilung des Ministeriums für Bauen und Verkehr erhält Abschnitt "2.4 Geschossfläche - Verkaufsfläche" des Einzelhandelserlasses folgende Änderung:

"Der Bereich zum Abstellen der Einkaufswagen innerhalb des Ladens ist ebenfalls zur Verkaufsfläche zu rechnen, da diese Bereiche in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Verkaufsvorgang stehen, für die Kunden zugänglich und im Hinblick auf die Attraktivität des Einzelhandelsbetriebs von Bedeutung sind."

Az.: II/1 611-22-1

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